Hilfen zur Gesundheit

Hilfen zur Gesundheit nach dem 5. Kapitel SGB XII werden als

  • vorbeugende Gesundheitshilfe
  • Hilfe bei Krankheit
  • Hilfe zur Familienplanung
  • Hilfe bei Schwangerschaft und Mutterschaft
  • sowie Hilfe bei Sterilisation erbracht.

Die Abrechnung der Kosten erfolgt in der Regel mit Hilfe der gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen
des § 264 SGB V.

Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen, die ihren Bedarf aus eigenen Mitteln nicht sicherstellen können und die keine vorrangigen Ansprüche auf Krankenversorgung gegenüber einer Krankenversicherung haben. Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 17.03.2003 sind grundsätzlich alle Sozialhilfeberechtigten, die nicht auf Grund anderer Vorschriften selbst versichert oder in der gesetzlichen Krankenversicherung familienversichert sind, in Bezug auf den Leistungsumfang den ordentlichen Mitgliedern der Krankenkassen gleichgestellt.

Kontakt:
Kreissozialamt
Welvertstraße 2
66606 St. Wendel
Tel.: (06851) 801-5010
Fax: (06851) 801-5091
E-Mail: Kreissozialamt(at)lkwnd.de

Ansprechpartner (Telefon):
Tel.: (06581) 801-5022 bis 801-5029
Fax: (06851) 801-5091