Gesundheitsamt
Das Gesundheitsamt setzt als lokal vor Ort tätige Behörde die vielfältigen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes um, die im Gesundheitsdienstgesetz des Saarlandes sowie in anderen Rechtsquellen wie dem Infektionsschutzgesetz oder der Trinkwasserverordnung festgelegt sind.
Eine zentrale Aufgabe des Gesundheitsamtes ist die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung. Diesem Ziel dienen einerseits vielfältige Angebote wie Präventionsveranstaltungen z. B. zum Thema Sucht, Schuleingangsuntersuchungen, die Unterstützung der Eltern von Kinder im Rahmen des Landesprogrammes „Frühe Hilfen im Saarland“, zahnärztliche Untersuchungen von Schulkindern, Gesundheitsberichterstattung, reisemedizinische Beratungen, Gelbfieberimpfungen, auch mit einer aufsuchenden Tätigkeit verbundene Beratungs- und Unterstützungsangebote für psychisch Kranke oder in anderer Hinsicht besonders hilfsbedürftige Menschen, andererseits beratende und überwachende Tätigkeiten im Bereich der Hygiene und des Infektionsschutzes z.B. betreffend Krankenhäuser, Pflegeheime, Gemeinschaftseinrichtungen in denen Kinder betreut werden, Schwimmbäder, Badegewässer, die Trinkwasserversorgung sowie die Verhütung übertragbarer Erkrankungen wie etwa die Tuberkulose oder bestimmte Hirnhautentzündungen.
Weitere Aufgaben des Gesundheitsamtes sind telefonische oder persönliche Beratungen zu AIDS verbunden mit dem Angebot zur Durchführung anonymer HIV-Tests sowie die Schwangerschaftskonfliktberatung.
Das Gesundheitsamt führt die nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Erstbelehrungen für gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätige Personen durch.
Ferner werden aufgrund unterschiedlichster Rechtsgrundlagen ärztliche Gutachten bei Erwachsenen und Kindern erstellt.
Kontakt:
Gesundheitsamt
Werschweilerstraße 40
66606 St. Wendel
Tel.: (06851) 801-5301
Fax: (06851) 801-5390
E-Mail: Gesundheitsamt(at)lkwnd.de
Öffnungszeiten:
Mo. - Do.: 8 - 12 Uhr und 13 - 15.30 Uhr
Fr.: 8 - 12 Uhr und 13 - 15 Uhr
Online-Belehrung im Lebensmittelbereich
Beim Gesundheitsamt des Land-kreises Sankt Wendel können Belehrungen im Lebensmittelbereich gemäß Infektionsschutzgesetz nun auch online durchgeführt werden. Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind, müssen vor erstmaliger Aufnahme ihrer Tätigkeit an einer Belehrung durch das Gesundheitsamt teilnehmen. Dies gilt für alle, die beim Herstellen, Behandeln oder der Ausgabe mit Lebensmitteln in Berührung kommen. Dazu zählen auch Küchen von Gaststätten oder sonstigen Einrichtungen.
Während der Online-Belehrung werden in Videos hygienischen Maßnahmen im Umgang mit Lebensmitteln erklärt. Im Anschluss müssen alle Fragen zur jeweiligen Thematik richtig beantwortet werden. Nach erfolgreichem Abschluss der Online-Belehrung wird das Gesundheitszeugnis auf das persönliche BundID-Konto übermittelt und kann von dort heruntergeladen oder direkt ausgedruckt werden.
Die Gebühr beträgt, wie auch bei Präsenz-Belehrungen, 38 Euro. Zahlungsmethoden: Kreditkarte. Weitere Informationen: Gesundheitsamt des Landkreises Sankt Wendel, Tel. (06851) 8015334, E-Mail: gesundheitsamt(at)lkwnd.de.
Die zur Online-Belehrung genutzte Plattform wurde im Zuge des Onlinezugangsgesetzes durch das Land Niedersachsen entwickelt und den saarländischen Landkreisen zur Verfügung gestellt. Finanziert und gefördert wurde das Projekt von der Europäischen Union.
Zur Plattform: https://efa.sl.niedersachsen.de/govos/go/a/6?c=bc