Kinder und Jugend

Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, in ihrer Entwicklung gefördert und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erzogen zu werden. Das Kreisjugendamt bietet jungen Menschen, Eltern und Familien dabei pädagogische, rechtliche und finanzielle Hilfe an. Hierzu zählt auch der Jugendschutz.