Kinder und Jugend
Kinder und Jugendliche haben ein Recht darauf, in ihrer Entwicklung gefördert und zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit erzogen zu werden. Das Kreisjugendamt bietet jungen Menschen, Eltern und Familien dabei pädagogische, rechtliche und finanzielle Hilfe an. Hierzu zählt auch der Jugendschutz.
Jugendpreis des Landkreises: „Jugend 2024 – Wir bewegen was!“
Der Jugendpreis des Landkreises Sankt Wendel steht in diesem Jahr unter dem Motto „Jugend 2024 – Wir bewegen was!“. Schüler ab Klassenstufe 5 sowie Jugendgruppen von Vereinen, Verbänden oder Vereinigungen im Landkreis Sankt Wendel sind aufgerufen, ihre kulturellen, sozialen oder gesellschaftlichen Projekte vorzustellen (auf maximal 5 DIN-A4-Seiten). Die Darstellung des Projektes kann auch als Plakat oder Collage sowie in digitaler oder mündlicher Form (als Präsentation im zuständigen Gremium) erfolgen.
Ausgeschrieben wird der Jugendpreis in den Kategorien schulische und außerschulische Jugendarbeit. Die SiegerInnen erhalten jeweils 500 Euro, die Zweitplatzierten jeweils 250 Euro. Anmeldeschluss: 31. Dezember 2024.
Informationen und Anmeldungen: Kreisjugendamt, Mommstraße 21-31, 66606 St. Wendel, Tel. (06851) 8015104 oder 8015103, E-Mail: kreisjugendamt(at)lkwnd.de
Der Jugendpreis des Landkreises Sankt Wendel wird seit 1990 ausgeschrieben. Er soll besondere und beispielhafte Leistungen der Jugendarbeit hervorheben und fördern.
Seit 2010 wird der Jugendpreis in die Kategorien außerschulische und schulische Jugendarbeit unterteilt. Empfänger des Jugendpreises können alle im Landkreis tätigen Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend oder andere Träger der Jugendarbeit sowie Schüler, Schulklassen, Schularbeitsgemeinschaften und Schulen sein.