Bauaufsicht

Die Untere Bauaufsichtsbehörde (Amt 42) der Kreisverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen. Sie prüft die Zulässigkeit der jeweiligen Vorhaben und erteilt die entsprechenden Genehmigungen und Bescheide. Sie kontrolliert und überwacht die Bautätigkeit. Wurden bauliche Anlagen illegal oder abweichend von geltendem Baurecht errichtet, sorgt sie für die Wiederherstellung rechtskonformer Zustände. Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist Ansprechpartner bei Nachbarbeschwerden und nimmt die entsprechenden Überprüfungen vor. Sie fertigt Stellungnahmen zu das Baurecht tangierenden Genehmigungen anderer Behörden und Dienststellen und führt Abnahmen sog. „fliegender Bauten“ (wie z.B. Fest- oder Kirmeszelten, Bühnen und Fahrgeschäften) durch.

Benötigte Formulare sind unter anderem auf dem Online-Portal Bürgerdienste-Saar zu finden:
http://www.buergerdienste-saar.de/

Kontakt:
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommstraße 31
66606 St. Wendel
Tel.: (06851) 801-2701
Fax: (06851) 801-2790