Öffentliche Bekanntmachungen

Nach dem Gesetz Nr. 1934 zur Förderung der elektronischen Verwaltung im Saarland sowie zur Änderung weiterer Vorschriften wurde die Änderung der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände am 14.12.2017 im Amtsblatt des Saarlandes veröffentlicht. Die Änderung ist mit Wirkung zum 15.12.2017 in Kraft getreten.

Gem. § 1 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. dem neu eingefügten § 5a der Verordnung über die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinden und Gemeindeverbände (BekVO) können die öffentlichen Bekanntmachungen nunmehr auch durch Internetbekanntmachung erfolgen.

Da der Landkreis Sankt Wendel bereits in vielen Bereichen auf eine stärkere Digitalisierung setzt, wird hiervon Gebrauch gemacht. Dies hat der Kreistag des Landkreises Sankt Wendel während seiner Sitzung am 26. Februar 2018 beschlossen. Daher wurde auch die Satzung über die öffentlichen Bekanntmachungen des Landeskreises Sankt Wendel geändert.


Aktuelle öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Sankt Wendel


Sponsoring-Pakete für die Veranstaltungsserie am Bostalsee 2025

Seit 45 Jahren steht der Bostalsee im Landkreis Sankt Wendel für vielfältige Freizeitaktivitäten zu Land und zu Wasser. So ist der größte Freizeitsee in Südwestdeutschland seit Generationen ein beliebtes Urlaubs- und Ausflugsziel und zudem ein Ort zahlreicher Veranstaltungen, die Jahr für Jahr tausende Besucher aus nah und fern locken.

Auch 2025 veranstaltet der Landkreis Sankt Wendel wieder attraktive Veranstaltungen am Bostalsee, ebenso gibt es zahlreiche hochkarätige Events externer Veranstalter, die die Eventserie ergänzen.

Für diese Eventserie am Bostalsee sucht der Landkreis Sankt Wendel Kooperationspartner, die sich öffentlichkeitswirksam präsentieren möchten. Dafür stehen verschiedene und vor allem attraktive Sponsoring-Pakete zur Auswahl. Weiteres entnehmen Sie bitte dem unteren Dokument

Sponsoring-Pakete für die Veranstaltungsserie am Bostalsee 2025


Der Kreistag des Landkreises Sankt Wendel hat in seiner Sitzung am 27. August 2024 Herrn Dennis Meisberger, Studienrat, Güdesweiler, Lerchenweg 25, 66649 Oberthal, zum Ersten Kreisbeigeordneten und Frau Martina Weiand, Rentnerin, Winterbach, Wellwiesstraße 17, 66606 St. Wendel, zur Kreisbeigeordneten gewählt.

St. Wendel, 28. August 2024

gez.
Recktenwald

Landrat


Beteiligungsbericht 2022 des Landkreises Sankt Wendel

Der Landkreis St. Wendel hat gemäß § 115 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) jährlich einen Bericht über seine mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Der Beteiligungsbericht 2022 des Landkreises St. Wendel basiert auf den Daten der Jahresabschlüsse der Unternehmen für das Geschäftsjahr 2021.

Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises St. Wendel können den Beteiligungsbericht 2022 im Landratsamt St. Wendel, Mommstraße 25, Zimmer-Nr. 304, während den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung einsehen.

Beteiligungsbericht 2022 (PDF)

St. Wendel, 15.07.2024
gez.: Martina Weiand
Kreisbeigeordnete


Bekanntmachung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans 2024

Haushaltssatzung 2024

Haushaltsplan 2024


Eigenbetrieb Touristik & Freizeit Sankt Wendeler Land: Wirtschaftsplan 2024

Festsetzung zum Wirtschaftsplan 2024 des Eigenbetriebes „Touristik & Freizeit Sankt Wendeler Land"


Öffentliche Sitzung des Kreiswahlausschusses am 12. April 2024

Der Kreiswahlausschuss für die Kreistagswahl und die Wahl der Landrätin/des Landrats des Landkreises Sankt Wendel kommt am Freitag, 12. April, 15 Uhr, kleiner Sitzungssaal des Landratsamtes St. Wendel, Mommstraße 25, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Auf der Tagesordnung steht die Entscheidung über die Zulassung der zur Kreistagswahl und zur Wahl der Landrätin/des Landrats eingereichten Wahlvorschläge. Zu dieser Sitzung hat jedermann Zutritt.

Öffentliche Bekanntmachung zur Zulassung der zur Kreistagswahl und zur Wahl der Landrätin/des Landrates eingereichten Wahlvorschläge


 

Gemäß § 189 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz - KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 08. Dezember 2021 (Amtsbl. I S. 2629) wird der nachstehende Beschluss des Kreistages vom 11.12.2023 öffentlich bekannt gemacht:

Der Kreistag stellt gemäß § 189 i. V. m. § 101 Abs. 2 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) den geprüften Jahresabschluss des Landkreises St. Wendel zum 31.12.2021 mit einer Bilanzsumme von 139.054.184,40 € und einem Jahresüberschuss von 338.467,62 € fest. Unter Berücksichtigung der Sonderrechnung nach § 4 Abs. 2 Kommunal-finanzausgleichsgesetz (KFAG), die mit einem nicht über die Kreisumlage zu finanzierenden Betrag von 414.060,86 € abschließt, ergibt sich ein Gesamtüberschuss von 752.528,48 €. Der Jahresüberschuss in Höhe von insgesamt 752.528,48 € wird dem Ergebnisvortrag zugeführt. Dabei reduziert sich die Allgemeine Rücklage um 414.060,86 €. Nach Verrechnung der in 2021 geplanten Entnahme aus den Jahresabschlüssen 2018 und 2019 in Höhe von insgesamt 2.362.309,40 € mit dem Jahresüberschuss 2021 von 752.528,48 € verbleibt ein Ergebnisvortrag 2021 in Höhe von 3.114.837,88 €, der zur Senkung der Kreisumlage zu verwenden ist. Da in den Haushalt 2023 bereits 1.000.006,10 € zur Senkung der Kreisumlage 2023 eingerechnet sind, verbleiben noch 2.114.831,78 € zur Senkung der Kreisumlage 2024. Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Kreistagsausschusses für Rechnungsprüfungsange-legenheiten über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2021 zur Kenntnis. Er beschließt auf Vorschlag des Kreistagsausschusses für Rechnungsprüfungsangelegenheiten, dem Landrat für die Haushaltswirtschaft 2021 gemäß § 189 in Verbindung mit § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2021 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen zur Einsichtnahme vom 11. Januar 2024 bis einschließlich 19. Januar 2024 täglich von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Landratsamt St. Wendel, Mommstraße 25, Gebäude G, Zimmer 306, öffentlich aus.

St. Wendel, 11.12.2023
Landkreis St. Wendel
Udo Recktenwald, Landrat


Sponsoring-Pakete für die Veranstaltungsserie am Bostalsee 2024

Bereits seit 45 Jahren steht der Bostalsee im Landkreis Sankt Wendel für großartige Freizeitaktivitäten zu Land und zu Wasser. So ist der größte Freizeitsee in Südwestdeutschland seit Generationen ein beliebtes Ausflugsziel und zudem ein Ort zahlreicher Veranstaltungen, die Jahr für Jahr tausende Besucher aus nah und fern locken.

Auch 2024 veranstaltet der Landkreis Sankt Wendel wieder attraktive Events am Bostalsee. Los geht es am Pfingstwochenende mit dem beliebten SR3-Kinderfest: zwei Tage voller Spaß und Action für Groß und Klein. Als nächstes wartet das Open Air Kino auf unsere Gäste, welches erstmals sogar an zwei hintereinander folgenden Abenden stattfindet. Mitte Juni heißt es dann „Lachmuskeln anspannen“ bei der ersten Comedy Night am Bostalsee. Ein neues Format ist ebenso unsere Veranstaltungsreihe „SEEhenswert“, bei der an vier Wochenenden Künstler aus dem Sankt Wendeler Land ihr Können präsentieren. Komplettiert wird der Veranstaltungskalender durch das beliebte Seefest am letzten Juli-Wochenende

Für diese Eventserie am Bostalsee sucht der Landkreis Sankt Wendel Kooperationspartner, die sich öffentlichkeitswirksam präsentieren möchten. Dafür stehen verschiedene Sponsoring-Pakete zur Auswahl.

Sponsoring-Pakete für die Veranstaltungsserie am Bostalsee 2024


Öffentliche Bekanntmachung des Wahltages für die Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Sankt Wendel und über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Öffentliche Bekanntmachung des Wahltages für die Wahl der Landrätin / des Landrats des Landkreises Sankt Wendel und über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen


 

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Kreistagswahl im Landkreis Sankt Wendel am 9. Juni 2024

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters zur Kreistagswahl im Landkreis Sankt Wendel am 9. Juni 2024


 

Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland

Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland