Kreiselternausschuss

In jedem Landkreis wird gemäß § 4 der Verordnung über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten in Kindertageseinrichtungen in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 1 sowie § 7 des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) für die Dauer von 2 Jahren ein Kreiselternausschuss gebildet.
Der Kreiselternausschuss setzt sich aus den Vorsitzenden der Elternausschüsse der Kindertageseinrichtungen im Landkreis St. Wendel zusammen. Die/Der Vorsitzende und deren/dessen Stellvertretung wird aus der Mitte des Kreiselternausschusses gewählt.
Über wesentliche Fragen betreffend die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen wird der Kreiselternausschuss von dem örtlichen Jugendamt informiert.
Bei Fragen können Sie sich gerne an folgende zuständige Mitarbeiterinnen des Kreisjugendamtes wenden:
Frau Gerhart (06851) 8015103 oder Frau Seel (06851) 8015104.

In der Sitzung des Kreiselternausschusses vom 28. Februar 2023 wurden Herr Dominik Schmitt als Vorsitzender und Frau Sarah Patuschka als stellvertretende Vorsitzende des Kreiselternausschusses gewählt.

Weitere Informationen:
•    Gesetz Nr. 2056 Saarländisches Ausführungsgesetz nach § 26 des Achten Buches Sozialgesetzbuch - Saarländisches Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz (SBEBG) - vom 19. Januar 2022: hier
•    Verordnung über die Beteiligung der Erziehungsberechtigten in Kindertageseinrichtungen: hier
•    Verordnung zur Ausführung des Saarländischen Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsgesetz
(Ausführungs-VO SBEBG) : hier