Bürgergeld
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Leistungen der Grundsicherung werden aus Steuermitteln finanziert und zur Überbrückung für alle erbracht, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.
Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie
- erwerbsfähig sind,
- hilfebedürftig sind,
- mindestens 15 Jahre alt sind und das Rentenalter noch nicht erreicht haben und
- Ihren Wohnsitz in Deutschland haben.
Für ausländische Staatsangehörige gelten Besonderheiten, zum Beispiel muss die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein.
Sind Sie jünger als 15 Jahre oder können aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten, dann können Sie auch Leistungen in Form von Sozialgeld erhalten, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Ansonsten können Sie Leistungen beim Kreissozialamt beantragen.
Das Bürgergeld umfasst neben dem Regelbedarf auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung oder Schwangerschaft berücksichtigt werden.
Antragstellung
Leistungen nach dem SGB II werden nur auf Antrag erbracht. Melden Sie sich deshalb bitte so früh wie möglich bei uns. Für die Antragstellung beim Landkreis Sankt Wendel können Sie die Antragsvordrucke der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Diese finden Sie hier. Noch einfacher geht die Antragstellung mit unserem Online-Antrag hier.
Dort finden Sie auch ausführliche Ausfüllhinweise zum Antrag sowie Informationen in mehreren Sprachen. Bitte beantworten Sie alle Fragen im Antrag und in den Anlagen vollständig und wahrheitsgemäß.
Für den Nachweis der Unterkunftskosten besteht die Möglichkeit, den Vordruck Mietbescheinigung zu nutzen.
Nach Eingang der Antragsunterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen ggf. mit, welche Nachweise noch vorzulegen sind.
Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Kontakt:
Kommunale Arbeitsförderung – Jobcenter
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel
T 06851 801-3000
F 06851 801-3090
Job(at)lkwnd.de