Gutachterausschuss
Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke
Die Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke werden automatisiert vom zuständigen Finanzamt Ende Juni an die Eigentümer verschickt. Hierzu bedarf es keiner Anfrage beim Gutachterausschuss.
Sollten Sie dennoch einen Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke auf den Stichtag 01.01.2022 benötigen, können Sie diesen im Grundsteuerviewer Saarland unter folgendem Link abrufen: https://geoportal.saarland.de/grundsteuer/
Für einige Nutzungen wurden Bodenrichtwerte ausschließlich für steuerliche Zwecke festgelegt.
Die nachfolgenden Bodenrichtwerte (BRW) für Ackerland, Grünland und Forst gelten für alle Ortsteile einer Gemeinde:
Gemeinde | BRW Acker- und Grünland | BRW Forst |
Freisen | 0,80 €/m² | 0,70 €/m² |
Marpingen | 1,00 €/m² | 0,90 €/m² |
Namborn | 0,75 €/m² | 0,75 €/m² |
Nohfelden | 0,75 €/m² | 0,85 €/m² |
Nonnweiler | 0,65 €/m² | 0,80 €/m² |
Oberthal | 0,90 €/m² | 0,80 €/m² |
St. Wendel | 0,80 €/m² | 0,90 €/m² |
Tholey | 0,90 €/m² | 0,90 €/m² |
Zusätzlich wurden Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke für folgende Nutzungen festgelegt. Diese gelten für den gesamten Landkreis:
Nutzung | BRW (Steuer) |
private Grünfläche (hausnaher Garten) | 9 €/m² |
private Freizeit- und Erholungsfläche | 3 €/m² |
Teichanlagen | 4 €/m² |
Abbauflächen | 8 €/m² |
Deponien | 8 €/m² |
Bodenrichtwerte 2024
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis St. Wendel hat auf der Grundlage des § 196 BauGB und § 14 GutVO die Bodenrichtwerte für die Flächen des Landkreises St. Wendel zum Stichtag: 01.01.2024 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.
Die Bodenrichtwerte sind gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse (GutVO) und dem Baugesetzbuch (BauGB) bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Mommstraße 31, 66606 St. Wendel ab Juni 2024 verfügbar. Es besteht die Möglichkeit die neuen Bodenrichtwerte über das Geoportal Saarland kostenfrei einzusehen:
https://geoportal.saarland.de/article/Bodenrichtwerte/
Bei Rückfragen zu Bodenrichtwerten kann eine Auskunft unter 06851-801-4550 oder per E-Mail gutachterausschuss(at)lkwnd.de erfolgen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft zu beantragen, welche mit 20 € gebührenpflichtig ist.
Verkehrswertgutachten
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann hier der Antrag heruntergeladen werden. Für etwaige Fragen zum Ausfüllen des Antrages ist eine telefonische Auskunft möglich.
Antrag
Kontakt
Gutachterausschuss St. Wendel
Mommstraße 31
66606 St. Wendel
Tel.: (06851) 801-4550
E-Mail: Gutachterausschuss(at)lkwnd.de