Ausbildungsförderung

Seit dem 1. Mai 2018 ist das Schulverwaltungsamt des Landkreises Sankt Wendel für die Sachbearbeitung der Ausbildungsförderung der Landkreise Sankt Wendel und Neunkirchen zuständig.

Unterstützung nach dem BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz)

Für schulische Aus- und Fortbildungen kann im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) eine monatliche finanzielle Unterstützung gezahlt werden, wenn die Ausbildung förderungsfähig ist (grundsätzlich kann Ausbildungsförderung nach dem BAföG für Schülerinnen und Schüler ab dem 10. Schuljahr unter bestimmten Bedingungen gewährt werden), die persönlichen Voraussetzungen erfüllt werden und der Ausbildungsbedarf nicht durch eigenes Einkommen und Vermögen sowie das Einkommen und Vermögen des Ehegatten und der Eltern gedeckt ist.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Weblink: https://www.bafög.de/

Antragsunterlagen können beim Amt für Ausbildungsförderung angefordert werden.

Die Antragstellung ist ebenfalls online möglich, hier geht es zum Online-Antrag:

www.bafoeg-digital.de

Unterstützung nach dem AFBG (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz)

Das AFBG ist ein umfassendes Förderinstrument für die berufliche Fortbildung in nahezu allen Berufsbereichen, und zwar unabhängig davon, in welcher Form sie durchgeführt wird (Vollzeit, Teilzeit, schulisch oder außerschulisch, Fernlehrgänge).

Teilnehmer an Vollzeitveranstaltungen erhalten vom Staat einen monatlichen Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt. Bei der Berechnung des Unterhaltsbeitrages wird Einkommen und Vermögen überprüft.
Sowohl für Vollzeit- als auch für Teilzeitmaßnahmen wird eine Förderung für die Maßnahme- und Prüfungskosten, sowie für die Kosten des Meisterstückes, sofern Sie ein solches anfertigen müssen, gewährt.

Diese umfasst für alle ab dem 01.08.2016 beginnenden Maßnahmen 40% Zuschuss und 60% Darlehen. Von dem in Anspruch genommenen Darlehen für die Maßnahme- und Prüfungskosten können wiederum 40% erlassen werden, wenn der Teilnehmer die Prüfung besteht.

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Weblink: AFBG Digital (afbg-digital.de)

Antragsunterlagen können beim Amt für Ausbildungsförderung angefordert werden.

Kontakt

Schulverwaltungsamt des Landkreises Sankt Wendel
Ausbildungsförderung
Mommstraße 27/29
66606 St. Wendel

Mittwochs geschlossen


Zuständigkeiten

Buchstabe A-B
Susanne Piro
T 06851 801-4120
s.piro(at)lkwnd.de

Buchstabe C-J
Sarah Back
T 06851 801-4122
s.back(at)lkwnd.de

Buchstabe K-P
Alexandra Eisenträger
T 06851 801-4121
a.eisentraeger(at)lkwnd.de

Buchstabe Q-Z
Cholanat Waisanthiah
T 06851 801-4123
c.waisanthiah(at)lkwnd.de