Ordnung

Öffnungszeiten des Kreisordnungsamtes

Mo., Di., Do..: 7.30 - 12 Uhr und 13.30 - 15 Uhr, Fr.: 7.30 - 12 Uhr

Zusätzlich ist am 1. Samstag im Monat von 9 - 12 Uhr geöffnet.

Terminvereinbarung ist für eine Vorsprache – wie bisher – erforderlich.

Das Kreisordnungsamt ist mittwochs für den Publikumsverkehr geschlossen und telefonisch erst nachmittags erreichbar. Eine vorherige Terminvereinbarung ist weiterhin notwendig. Dies vorzugsweise online: termin.lkwnd.de.


Die Wahrung von Sicherheit und Ordnung ist Aufgabe des Kreisordnungsamtes. Darunter fallen unter anderem folgende Rechte und Angelegenheiten:

  • Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen und/oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und/oder Munition ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ob einem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis entsprochen werden kann, ist von genau festgelegten Kriterien (z. B. Zuverlässigkeit, persönliche körperliche und geistige Eignung, Sachkunde, Bedürfnis, Alterserfordernis, Nachweis einer sicheren Aufbewahrung) abhängig. Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis finden Sie hier:

Allgemeine Anträge und Formulare:

  1. Antrag Kleiner Waffenschein
  2. Nachweis Aufbewahrung
  3. Anzeige Waffenerwerb (für alle Waffenbesitzkarteninhaber)
  4. Anzeige Waffenüberlassung (für alle Waffenbesitzkarteninhaber)
  5. Antrag Europäischer Feuerwaffenpass
  6. Antrag Verbringungserlaubnis
  7. Antrag Waffenbesitzkarte nach § 10 Abs. 1 WaffG
  8. Anzeige Magazine nach § 58 Abs. 17 WaffG
  9. Antrag Munitionserwerbsschein
  10. Kaufvertrag

Anträge für Jäger:

  1. Antrag Waffenbesitzkarte mit Eintrag Langwaffe (1. Waffenbesitzkarte)
  2. Antrag Erwerbsberechtigung für eine Kurzwaffe als Jäger

Anträge Sportschützen:

  1. Antrag Ausstellung gelben Waffenbesitzkarte
  2. Antrag Erwerbsberechtigung für 1.-2. Kurzwaffe und 1.-3. halbautomatische Langwaffe
  3. Antrag Erwerbsberechtigung ab 3. Kurzwaffe oder ab 4. halbautomatische Langwaffe
  4. Bescheinigung über das weitere Vorliegen des Sportschützenbedürfnisses unter 10 Jahren
  5. Bescheinigung über das weitere Vorliegen des Sportschützenbedürfnisses nach 10 Jahren

Antrag Waffenbesitzkarte für Erben
 

  • Das Jagdrecht umfasst die Berechtigung, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, aufzusuchen, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu töten und sich anzueignen. Um die Jagd auszuüben, benötigt man einen gültigen Jagdschein, der nur erteilt werden kann, wenn eine entsprechende Sachkunde (Jägerprüfungszeugnis), Zuverlässigkeit, körperliche Eignung und eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wurde. Anträge auf Erteilung eines Jagdscheines finden Sie hier:
    Antrag auf Erteilung/Verlängerung eines Jagdscheines
  • Unter der öffentlich-rechtlichen Unterbringung versteht man die Einweisung von psychisch kranken Menschen, die für sich oder andere eine Gefahr darstellen, zur Behandlung in eine psychiatrische Einrichtung.
  • Das Kreisordnungsamt ist auch für die Genehmigung von Lotterien und Ausspielungen sowie von Haus- und Straßensammlungen (z. B. Altkleider) zuständig.
    Allgemeinverfügung für Kleinere Lotterien und Ausspielungen im Landkreis St. Wendel
  • Außerdem ist das Kreisordnungsamt Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen.
  • Das Versammlungsrecht beinhaltet das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). Das Versammlungsgesetz beschränkt dagegen die Freiheit des Art. 8 GG. Es verbietet u. a. mehreren Personengruppen das Recht zur Veranstaltung von Versammlungen oder zu deren Teilnahme. Verboten ist ferner das Tragen von Waffen und von Uniformen zur Darstellung einer politischen Gesinnung.
  • Gewerberechtliche Aufgaben: Das Kreisordnungsamt erteilt Erlaubnisse zur Vermittlung von Immobilien, Darlehen, Kapitalanleihen, zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr und Baubetreuer, für Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenvermittler sowie zur Durchführung von Märkten/Messen. Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO,  § 34 f GewO und § 34 i GewO finden Sie hier:
    Antrag § 34c GewO
    Negativerklärung § 34c GewO
    Antrag § 34f GewO natürliche Personen
    Registerantrag § 34f GewO natürliche Personen
    Antrag § 34f GewO juristische Personen
    Registerantrag § 34f GewO juristische Personen
    Negativerklärung § 34f GewO
    Antrag § 34i GewO natürliche Personen
    Registerantrag § 34i GewO natürliche Personen
    Antrag § 34i GewO juristische Personen
    Registerantrag § 34i GewO juristische Personen
  • Staatshoheitsangelegenheiten: Ausländische Mitbürger können die deutsche Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Einbürgerung erhalten. Das Kreisordnungsamt berät die Einbürgerungsbewerber und leitet deren Anträge an die zuständige Behörde, das saarländische Innenministerium, zur Entscheidung weiter. Außerdem stellt das Kreisordnungsamt Staatsangehörigkeitsausweise für Deutsche aus, nach dem die deutsche Staatsbürgerschaft festgestellt wurde.
  • Ferner ist das Kreisordnungsamt für die öffentlich-rechtliche Namensänderung zuständig: Ein Vor- oder Familienname darf nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist der Fall, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragsstellers so wesentlich ist, dass Belange der Allgemeinheit zurücktreten müssen.
  • Ordnungswidrigkeiten: Das Kreisordnungsamt bearbeitet Ordnungswidrigkeiten innerhalb des Straßenverkehrs bei Parkverstößen am Bostalsee, sofern diese sich im Verwarnungsgeldbereich bewegen. Außerdem ist es für die Bearbeitung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (z.B. falsche Namensangabe, etc.) und von Verstößen gegen Rechtsvorschriften, die mit einem Bußgeld geahndet werden können, zuständig. Beispielhaft seien hier erwähnt Verstöße gegen: die Handwerks- oder Gewerbeordnung, das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das Waffengesetz, das Schulpflichtgesetz, Vorschriften des Jugendschutzes, baurechtliche Vorschriften.