Der Landrat
Der Landrat ist Leiter der Kreisverwaltung. Er ist kommunaler Wahlbeamter auf Zeit und wird direkt von der Bevölkerung für die Dauer von 10 Jahren gewählt. Der Landrat ist der gesetzliche Vertreter des Landkreises.
Als Leiter der Kreisverwaltung ist er dafür zuständig, die Verwaltung zu organisieren, die Geschäfte zu verteilen und die Bediensteten zur Aufgabenerfüllung einzusetzen.
Der Landrat hat das Recht und die Pflicht, Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses vorzubereiten, sowie Beschlüsse des Kreistages und des Kreisausschusses auszuführen. Er wird im Falle seiner Verhinderung in Kreisangelegenheiten durch zwei Kreisbeigeordnete vertreten, die vom Kreistag gewählt wurden. Erster Kreisbeigeordneter ist Dennis Meisberger (CDU), Kreisbeigeordnete ist Martina Weiand (CDU).
Seit dem 1. Januar 2008 ist Udo Recktenwald (geb. 1962) Landrat des Landkreises Sankt Wendel. Recktenwald gehört der CDU an. Er ist verheiratet und hat eine Tochter. Am 1. Juli 2007 wählte die Bevölkerung des Landkreises Sankt Wendel Udo Recktenwald im ersten Wahlgang mit 52,4 Prozent der Stimmen zum Landrat.
Am 15. März 2015 wurde Udo Recktenwald mit 72,9 Prozent der Stimmen als Landrat des Landkreises Sankt Wendel wiedergewählt. Weitere Informationen zur Wahl finden Sie hier.