Asylbewerberleistungsgesetz
Durch die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wird der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts gedeckt. Die Leistungen werden in Form von Wertgutscheinen, Geld- und Sachleistungen erbracht.
Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die
- eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,
- über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
- eine Aufenthaltserlaubnis wegen des Krieges in ihrem Heimatland oder nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen,
- eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen,
- vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
- Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder o.g. Personen sind, ohne dass sie selbst die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen oder
- einen Folgeantrag oder einen Zweitantrag nach dem Asylverfahrensgesetz stellen.
Kontakt:
Kommunale Arbeitsförderung – Asylbewerberleistungen
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
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