Asylbewerberleistungsgesetz

Durch die Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG) wird der notwendige Bedarf an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts gedeckt. Die Leistungen werden in Form von Wertgutscheinen, Geld- und Sachleistungen erbracht.

Leistungsberechtigt sind Ausländer, die sich tatsächlich im Bundesgebiet aufhalten und die

  • eine Aufenthaltsgestattung nach dem Asylverfahrensgesetz besitzen,
  • über einen Flughafen einreisen wollen und denen die Einreise nicht oder noch nicht gestattet ist,
  • eine Aufenthaltserlaubnis wegen des Krieges in ihrem Heimatland oder nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen,
  • eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz besitzen,
  • vollziehbar ausreisepflichtig sind, auch wenn eine Abschiebungsandrohung noch nicht oder nicht mehr vollziehbar ist,
  • Ehegatten, Lebenspartner oder minderjährige Kinder o.g. Personen sind, ohne dass sie selbst die vorgenannten Voraussetzungen erfüllen oder
  • einen Folgeantrag oder einen Zweitantrag nach dem Asylverfahrensgesetz stellen.

Kontakt:
Kommunale Arbeitsförderung – Asylbewerberleistungen
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel
Tel.: (06851) 801-3000
Fax: (06851) 801-3090
E-Mail: Job(at)lkwnd.de

Neuantrag Asylbewerberleistungen Ukrainisch – Deutsch

Neuantrag Asylbewerberleistungen Ukrainisch – Deutsch (PDF)