Schulen

Schulen im Landkreis

Der Landkreis St. Wendel ist Schulträger von zwei Gymnasien, fünf Gemeinschaftsschulen, einem Berufsbildungszentrum und zwei Förderschulen.

Die Schulträgerschaft ist eine der wichtigsten Aufgaben, die der Kreis wahrzunehmen hat. Investitionen in die Schulen sind gleichzeitig Investitionen in die Zukunft junger Menschen. Die personelle und materielle Ausstattung der Schulen trägt daher wesentlich zur Bildung und Ausbildung der Jugendlichen bei und damit letztendlich auch zu einem guten Start ins Berufsleben.

Die Grundschulen im Landkreis befinden sich in Trägerschaft der jeweiligen Gemeinden oder Stadt.

Weitere Informationen:


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Schulbuchausleihe

Die Schulbuchausleihe für die weiterführenden Schulen des Landkreises St. Wendel wird im Schulverwaltungsamt koordiniert durch:
Sabine Itt
Tel. (06851) 801 4106
E-Mail: s.itt@lkwnd.de


Schulentwicklungsplan 2022/23 - 2026/27

Der Kreistag des Landkreises Sankt Wendel hat am 10. Oktober 2022 den Schulentwicklungsplan für den Landkreis Sankt Wendel 2022/23 - 2026/27 verabschiedet.

Download: Schulentwicklungsplan für den Landkreis Sankt Wendel 2022/23 - 2026/27 (PDF)

Gemäß den Vorschriften der Verordnung über die Grundsätze der Schulentwicklungsplanung im Saarland (Schulentwicklungsplanungsverordnung) vom 21. Dezember 2012 stellt jeder Gemeindeverband im Rahmen seiner Zuständigkeit als Schulträger für sein Gebiet einen Schulentwicklungsplan auf und legt diesen der Schulaufsichtsbehörde zur Prüfung vor.

Durch die Schulentwicklungsplanung im Sinne des § 37 des Schulordnungsgesetzes werden die planerischen Grundlagen für die Entwicklung eines regional ausgewogenen, differenzierten und inklusiven Bildungsangebotes im Land bereitgestellt. Bei der Schulentwicklungsplanung sind die vorhandenen Ressourcen und die finanziellen Auswirkungen zu berücksichtigen.

Darzulegende Grundlagen der Schulentwicklungsplanung sind

  1. das gegenwärtige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, und Schulstandorten (auch hinsichtlich der Organisation der gymnasialen Oberstufen im allgemein bildenden Bereich ggf. unter Berücksichtigung vorhandener gymnasialer Oberstufen an Berufsbildungszentren) einschließlich der bestehenden Schulen in staatlicher und in freier Trägerschaft,
  2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens einschließlich des ermittelten und des voraussichtlichen Schulwahlverhaltens (ausgenommen im Bereich der Grundschulen) der Schülerinnen und Schüler sowie der Erziehungsberechtigten,
  3. die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes,
  4. die verschiedenen an diesen Schulen vorhandenen gebundenen und freiwilligen Ganztagsangebote einschließlich der eventuell vorhandenen Jugendhilfeangebote.

Der nunmehr vorliegende Schulentwicklungsplan 2022/23 - 2026/27 wurde in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Bildung und Kultur erstellt.