Öffentliche Bekanntmachungen 2018


 

Jahresabschluss 2016

Gemäß § 189 i. V. m. § 101 Abs. 3 Satz 1 Kommunalselbstverwaltungsgesetz – KSVG – in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Juni 1997 (Amtsbl. S. 682), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15. Juni 2016 (Amtsbl. I S. 840) wird der nachstehende Beschluss des Kreistages vom 10. September 2018 öffentlich bekannt gemacht:

Der Kreistag stellt gemäß § 189 i. V. m. § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG den geprüften Jahresabschluss des Landkreises St. Wendel zum 31. Dezember 2016 mit einer Bilanzsumme von 117.824.689,92 € und einem Jahresfehlbetrag von 2.886.352,93 € fest.

Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Kreistagsausschusses für Rechnungsprüfungsangelegenheiten über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2016 zur Kenntnis. Er beschließt auf Vorschlag des Kreistagsausschusses für Rechnungsprüfungsangelegenheiten, dem Landrat für die Haushaltswirtschaft 2016 gemäß § 189 in Verbindung mit § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG Entlastung zu erteilen.

Der Jahresabschluss 2016 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen zur Einsichtnahme vom 8. Oktober 2018 bis einschließlich 16. Oktober 2018  – täglich von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr  – im Landratsamt St. Wendel, Mommstraße 25, Gebäude G, Zimmer 306, öffentlich aus.

St. Wendel, 04.10.2018
Landkreis St. Wendel
Udo Recktenwald, Landrat


 

Haushaltssatzung und Haushaltsplan des Landkreises St. Wendel für das Haushaltsjahr 2018

Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises St. Wendel für das Haushaltsjahr 2018

Haushaltsplan 2018


 

Beteiligungsbericht 2016 des Landkreises St. Wendel

Der Landkreis St. Wendel hat gemäß § 115 Abs. 2 Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) jährlich einen Bericht über seine mittelbaren und unmittelbaren Beteiligungen an Unternehmen in einer Rechtsform des privaten Rechts zu erstellen. Der Beteiligungsbericht 2016 des Landkreises St. Wendel basiert auf den Daten der Jahresabschlüsse der Unternehmen für das Geschäftsjahr 2015.

Alle interessierten Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises St. Wendel können den Beteiligungsbericht 2016 im Landratsamt St. Wendel, Mommstraße 25, Zimmer-Nr. 304, während den Öffnungszeiten der Kreisverwaltung einsehen.

St. Wendel, 11. September 2018
gez.: Udo Recktenwald
Landrat

 

Beteiligungsbericht 2016


 

Öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Landkreises St. Wendel

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagsliste für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen des Landkreises St. Wendel für die Amtszeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 für die Jugendkammer und für das Jugendschöffengericht

Der Jugendhilfeausschuss hat in seiner Sitzung am 06.06.2018 die Vorschlagsliste zur Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2019 bis 2023 aufgestellt. Diese ist in der Zeit vom 18. bis einschließlich 22.06.2018 während der Servicezeit im Landratsamt St. Wendel, Kreisjugendamt, Zimmer 104, Mommstraße 25 a, 66606 St. Wendel, Telefon: (06851) 801-5101, zur Einsicht ausgelegt.

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll im Landratsamt St. Wendel, Kreisjugendamt, Zimmer 104, Mommstraße 25 a, 66606 St. Wendel, Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in der Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.