Öffentliche Bekanntmachungen 2020
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2019
Der Kreistag stellt gemäß § 189 i. V. m. § 101 Abs. 2 Satz 1 KSVG den geprüften Jahresabschluss des Landkreises St. Wendel zum 31. Dezember 2019 mit einer Bilanzsumme von 123.399.998,86 € und einem Jahresfehlbetrag von 775.622,74 € fest. Unter Berücksichtigung der Sonderrechnung nach § 4 Abs. 2 Kommunalfinanzausgleichgesetz (KFAG), die mit einem zusätzlich über die Kreisumlage zu finanzierenden Betrag in Höhe von 415.207,60 €, ergibt sich ein Gesamtfehlbetrag in Höhe von 1.190.830,34 €. Nach Verrechnung der in 2019 geplanten Entnahme zur Senkung der Kreisumlage 2019 aus den Jahresabschlüssen 2016 (1.927.060 €) und 2017 (3.500.000 €) i. H. v. insgesamt 5.427.060 € mit dem über die Kreisumlage abzudeckenden Fehlbetrag von 1.190.830,34 € verbleibt ein Ergebnisvortrag 2019 i. H. v. 4.236.229,66 €, der zur Senkung der Kreisumlage zu verwenden ist. Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Kreistagsausschusses für Rechnungsprüfungsangelegenheiten über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2019 zur Kenntnis. Er beschließt auf Vorschlag des Kreistagsausschusses für Rechnungsprüfungsangelegenheiten, dem Landrat für die Haushaltswirtschaft 2019 gemäß § 189 in Verbindung mit § 101 Abs. 2 Satz 2 KSVG Entlastung zu erteilen.
Der Jahresabschluss 2019 mit dem Rechenschaftsbericht sowie der Prüfbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegen zur Einsichtnahme vom 29. Juli 2021 bis einschließlich 06. August 2021 täglich von 8.00 Uhr bis 15.30 Uhr im Landratsamt St. Wendel, Mommstraße 25, Gebäude G, Zimmer 306, öffentlich aus.
St. Wendel, 26.07.2021
Landkreis St. Wendel
Udo Recktenwald, Landrat
Sitzung des Kreistags am Montag, 14. Dezember 2020
Gemäß § 51a Abs. 1 KSVG i.V.m. § 171 Nr. 15 KSVG sowie Beschluss des Kreistages vom 28.09.2020 wird die Kreistagssitzung per Videokonferenz durchgeführt. Die Information der Öffentlichkeit erfolgt durch zeitgleiche Übertragung in Ton und Bild in den großen Sitzungssaal des Landratsamtes, Mommstraße 25. Eine Mund-Nasenbedeckung ist zu tragen.
Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises St. Wendel am Donnerstag, 10. Dezember 2020
Sitzung des Werksausschusses Kultur- und Bildungs-Institut (KuBI) am Mittwoch, 9. Dezember 2020
Sitzung des Werksausschusses Freizeitzentrum Bostalsee am Dienstag, 8. Dezember 2020
Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises St. Wendel am Dienstag, 1. Dezember 2020
Jahresabschluss 2017 des Eigenbetriebes „Kreisverkehrs- und Infrastrukturbetrieb St. Wendel“
Sitzung des Kreistages St. Wendel am 9. November 2020
Bekanntmachung Jahresabschluss 2018 Freizeitzentrum Bostalsee
Sitzung des Kreisausschusses am 04. November 2020
Sitzung des Werkausschusses Freizeitzentrum Bostalsee am 3. November 2020
Sitzung des Jugendhilfeausschusses des Landkreises St. Wendel am 29. Oktober 2020
Satzung über den Umgang und die Benutzung von Archivgut des Landkreises St. Wendel
Satzung über den Umgang und die Benutzung von Archivgut des Landkreises St. Wendel
Hinweis nach § 12 Abs. 6 i. V. m. § 147 Abs. 2 KSVG
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes (KSVG) oder auf Grund des KSVG zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn
- die Vorschriften über die Genehmigung oder die öffentliche Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,
- vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist der Landrat oder die Landrätin dem Beschluss widersprochen oder die Kommunalaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder der Verfahrens- oder Formmangel gegenüber dem Landkreis unter Bezeichnung der Tatsache, die den Mangel ergibt, schriftlich gerügt worden ist.
St. Wendel, den 26.10.2020
Der Landrat
Udo Recktenwald
Sitzung des Kreistages St. Wendel am 28. September 2020
Bitte beachten sie die geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Aula befinden dürfen, ist begrenzt. Bitte beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasenschutz tragen.
Bekanntmachung über den Jahresabschluss 2018 des Kultur- und Bildungs-Institutes
Haushaltssatzung des Landkreises St. Wendel für das Haushaltsjahr 2020
Bekanntmachung der Haushaltssatzung des Landkreises St. Wendel für das Haushaltsjahr 2020
Jahresabschluss 2016 des Eigenbetriebes „Kreisverkehrs- und Infrastrukturbetrieb St. Wendel“
Sitzung des Werkausschusses Freizeitzentrum Bostalsee am 23. September 2020
Sitzung des Werksausschusses Kultur- und Bildungs-Institut am 14. September 2020
Sitzung des Kreistages St. Wendel am 29. Juni 2020
Bitte beachten sie die geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Aula befinden dürfen, ist begrenzt. Bitte beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasenschutz tragen.
Sitzung des Kreisausschusses am 25. Juni 2020
Aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften sind höchstens 18 Personen im Sitzungssaal zugelassen. Bitte beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasenschutz tragen.
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 24. Juni 2020
Bitte beachten sie dringend die geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Aula befinden dürfen, ist begrenzt (neben den Mitgliedern: 15 Besucher im unteren Bereich, 15 Besucher Empore). Bitte beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasenschutz tragen.
Allgemeinverfügung Alten- und Pflegeheime
Sitzung des Werkausschusses Freizeitzentrum Bostalsee am 17. Juni 2020
Aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften sind höchstens 18 Personen im Sitzungssaal zugelassen. Bitte beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasenschutz tragen.
Sitzung des Kreistages St. Wendel am 11. Mai 2020
Bitte beachten sie dringend die geltenden Hygiene- und Abstandsbestimmungen. Die Anzahl der Personen, die sich gleichzeitig in der Aula befinden dürfen, ist begrenzt. Bitte beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasenschutz tragen.
Sitzung des Kreisausschusses am Donnerstag, 7. Mai 2020
Aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften sind höchstens 18 Personen im Sitzungssaal zugelassen. Bitte beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasenschutz tragen.
Sitzung des Werkausschusses Freizeitzentrum Bostalsee am 4. Mai 2020
Aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften sind höchstens 18 Personen im Sitzungssaal zugelassen. Bitte beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Nasenschutz tragen.
Sitzung des Kreistags am Montag, 9. März 2020
Sitzung des Werkausschusses Freizeitzentrum Bostalsee am 5. März 2020
Sitzung des Kreisausschusses am Donnerstag, 5. März 2020
Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 4. März 2020
Sitzung des Werksausschusses Kultur- und Bildungs-Institut am 3. März 2020