Hilfe zur Pflege
Die Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel SGB XII umfasst häusliche Pflege, Hilfsmittel, teilstationäre Pflege, Kurzzeitpflege und stationäre Pflege. Die Leistungen werden somit innerhalb und außerhalb von Einrichtungen erbracht. Nach § 13 Abs. 1 SGB XII haben dabei ambulante Leistungen Vorrang vor teilstationären und stationären Leistungen sowie teilstationäre vor stationären Leistungen. Der Vorrang der ambulanten Leistung gilt nicht, wenn eine Leistung für eine geeignete stationäre Einrichtung zumutbar und eine ambulante Leistung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre.
Personen, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer in erheblichem oder höherem Maße der Hilfe bedürfen, ist Hilfe zur Pflege zu leisten. Die Leistungen der Pflegekassen stellen im Falle einer Pflegebedürftigkeit nur eine Grundversorgung sicher. In vielen Fällen müssen diese Leistungen sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich durch den Sozialhilfeträger aufgestockt werden.
Beim Kreissozialamt werden vermehrt Anträge auf Bewilligung eines Persönlichen Budgets gestellt. Das Persönliche Budget ist keine neue Leistung, sondern eine vollkommen neue Form der Leistungserbringung. Als Budgetnehmer erhält der behinderte Mensch die ihm bewilligten Leistungen als Geldbetrag und kann damit auf Grundlage einer Zielvereinbarung selbst entscheiden, wann, wo, wie und durch wen er seine der Leistung zu Grunde liegenden Bedarfe deckt und wie und wodurch die vereinbarten Ziele erreicht werden. Damit soll für behinderte Menschen die Grundlage dafür geschaffen werden, im stärkeren Maße ein möglichst selbst bestimmtes und selbständiges Leben in eigener Verantwortung zu führen. Sind dabei mehrere Leistungsträger beteiligt, handelt es sich um ein trägerübergreifendes Persönliches Budget, welches als Komplexleistung und „wie aus einer Hand“ erbracht wird.
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Kontakt:
Kreissozialamt
Welvertstraße 2
66606 St. Wendel
Tel.: (06851) 801-5010
Fax: (06851) 801-5091
E-Mail: Kreissozialamt(at)lkwnd.de
Ansprechpartner Hilfe zur Pflege in Einrichtungen:
Tel.: (06851) 801-5017
801-5020
801-5021
801-5031
Fax: (06851) 801-5091
Ansprechpartner Hilfe zur Pflege (häuslicher Bereich)/Kurzzeit- und Tagespflege:
Tel.: (06851) 801-5014
Fax: (06851) 801-5091