Pfändungsschutzkonto

Ein Pfändungsschutzkonto können Sie sich von der Bank einrichten lassen, wenn eine Kontopfändung droht oder bereits erfolgt ist. Nach erfolgter Pfändung können Sie Ihr Konto innerhalb von 4 Wochen rückwirkend schützen. Erhöhte Freibeträge werden nur auf Nachweis (Unterhaltspflicht …) bescheinigt.

Kontakt:
Schuldner- und Insolvenzberatung
Welvertstraße 2
66606 St. Wendel
Fax: (06851) 801-5290
E-Mail: Schuldnerberatung(at)lkwnd.de

Ansprechpartner/innen:
Josef Leinenbach
Tel.: (06851) 801-5220

Silvia Matheis
Tel.: (06851) 801-5221

Martina Kirsch
Tel.: (06851) 801-5221