Pfändungsfreigrenzen

In einer Pfändungstabelle können sie ablesen, wieviel von Ihrem Einkommen als Freibetrag erhalten bleiben muss. Dieser Freibetrag ist insbesondere abhängig von der Zahl Ihrer Unterhaltspflichtigen (Kinder, Ehegatte).

Hier können Sie die Pfändungstabelle herunterladen.

Kontakt:
Schuldner- und Insolvenzberatung
Welvertstraße 2
66606 St. Wendel
Fax: (06851) 801-5290
E-Mail: schuldnerberatung(at)lkwnd.de

Ansprechpartner/innen:
Josef Leinenbach
Tel.: (06851) 801-5220

Silvia Matheis
Tel.: (06851) 801-5221

Martina Kirsch
Tel.: (06851) 801-5221