Rechtliches und Finanzielles
Von dem 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr stellt die Kindertagespflege ein gleichrangiges Betreuungsangebot zur Kindertageseinrichtung dar und fällt unter den Rechtanspruch der Eltern auf Betreuung. Wie auch die Kindertagesstätten werden die Kindertagespflegestellen öffentlich vom Jugendamt gefördert.
Um eine Förderung der Tagespflegestellen durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe gewährleisten zu können, ist es notwendig beim zuständigen Jugendamt einen Antrag auf Kindertagespflege zu stellen. Nachdem zwischen Eltern und Tagespflegeperson ein Betreuungsvertrag geschlossen wurde, wird der Betreuungsanspruch durch die Koordinierungsstelle Kindertagespflege geprüft und bei Einhaltung der Vorgaben eine Gewährung erteilt.
Vor dem 1. Lebensjahr besteht ein Anspruch auf Betreuung, wenn:
- die Kindertagespflege für die Entwicklung des Kindes nützlich ist
- die Eltern berufstätig, im Studium oder aktiv arbeitssuchend sind
- die Eltern sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme befinden oder Eingliederung in Arbeit erhalten.
Ab dem 3. Lebensjahr besteht Anspruch auf Betreuung, wenn:
- kein Platz in institutionellen Einrichtungen wie Kindertagesstätte oder Nachmittagsbetreuung zur Verfügung steht
- die Arbeitszeiten der Eltern nachweislich außerhalb der Öffnungszeiten der institutionellen Einrichtungen liegen
Für die Betreuung in der Kindertagespflege ist ein Kostenbeitrag an den Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu entrichten. Dieser Beitrag richtet sich nach der wöchentlichen Betreuungszeit und beläuft sich derzeit auf maximal 210 € für eine Betreuung an ≥ 40 Stunden in der Woche. Bei geringem Einkommen kann ein Antrag auf Übernahme des Kostenbeitrages gestellt werden. Hierbei handelt es sich um Leistungen der Sozialhilfe.Eine Einkommensberechnung wird dabei klären, ob die Übernahme des Kostenbeitrages ganz, teilweise oder gar nicht erfolgt.
Die Koordinierungsstelle Kindertagespflege
Caroline Gebauer
Dipl. Sozialarbeiterin, Fachberaterin der Koordinierungsstelle Kindertagespflege
Zuständigkeit: Elternberatung, Vermittlung, Antragsstellung und -bearbeitung, Qualifizierung, Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: c.gebauer(at)lkwnd.de
T 06851 801-5133
F 06851 801-5190
Mommstr. 25a
66606 St. Wendel
Britta Groß
Dipl. Erziehungswissenschaftlerin/Dipl. Pädagogin
Fachberaterin der Koordinierungsstelle Kindertagespflege
Zuständigkeit: Fortbildung, Öffentlichkeitsarbeit, Elternberatung, Vermittlung, Antragsstellung und -bearbeitung
T 06851 801-5134
F 06851 801-5190
b.gross@lkwnd.de
Mommstr. 25a
66606 St. Wendel
Michaela Scheid
Wirtschaftliche Jugendhilfe der Koordinierungsstelle Kindertagespflege
Zuständigkeit: Antragsbearbeitung, Kostenbeitragsberechnung
T 06851 801-5149
F 06851 801-5190
michaela.scheid(at)lkwnd.de
Mommstr. 25a
66606 St. Wendel