Lernförderung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Lernförderung erhalten. Gemeint ist damit bedarfsorientierter Nachhilfeunterricht. Die Lernförderung soll bereits vorhandene schulische Angebote zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ergänzen. Solche schulischen Angebote sind vorrangig zu nutzen.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine Lernförderung wird z.B. dann gewährt, wenn Leistungen in einzelnen Fächer unter ausreichendem Leistungsniveau liegen oder wenn das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist. Ob eine Lernförderung möglich ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.
Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden.

Zielgruppe:
Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Kinder, die selbst bzw. deren Eltern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.
Lernförderung können Schülerinnen und Schüler beantragen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Auszubildende – auch in schulischer Ausbildung – können diese Leistung nicht erhalten. Auch wenn eine Lernförderung bereits im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. wg. gesundheitlicher Gründe) durch das Kreisjugendamt erbracht wird, kann keine Lernförderung über das Bildungspaket erfolgen.

Den Antrag auf Gewährung einer Leistung für Lernförderung finden Sie hier.


Kontakt:
Kommunale Arbeitsförderung
Bildung und Teilhabe
Tritschlerstr. 5                     
66606 St. Wendel            
Telefon: 06851 801-3000
Fax: 06851 801-3090     
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