Die Geschichte des Landkreises St. Wendel
Die Geschichte des Landkreises Sankt Wendel als politische Einheit geht auf den Wiener Kongress und die mit der Niederlage Napoleons verbundenen Gebietsaufteilungen zurück. In der Kongress-Schlussakte vom 9. Juni 1815 erhielt der Herzog von Sachsen-Coburg-Saalfeld ein Gebiet von etwa 9,5 Quadratmeilen mit 25.000 Einwohnern als Entschädigung für die den Verbündeten geleistete Hilfe zugesprochen. Sachsen-Coburg nahm 1816 das Land in Besitz und gab ihm 1819 den Namen "Fürstentum Lichtenberg" nach der zwischen Baumholder und Kusel gelegenen Burg. Regierungssitz war St. Wendel. Der sachsen-coburgische Fürst Ernst I. verbannte seine Ehefrau Luise 1824 nach St. Wendel. Luise ist die Stammmutter des englischen Königshauses der Windsors.
1834 bis 1919
Herzog Ernst von Sachsen-Coburg trat 1834 das Fürstentum an das Königreich Preußen ab. So entstand in den gleichen Grenzen des ehemaligen Fürstentums Lichtenberg am 25. März 1835 durch Kabinettsorder der preußische Kreis St. Wendel im Regierungsbezirk Trier. In sieben Bürgermeistereien eingeteilt, nämlich Alsweiler, Baumholder, Burg Lichtenberg (in Berschweiler), Grumbach, Oberkirchen, Sien und St. Wendel, blieb das Kreisgebiet in dieser Zusammensetzung bis 1919 unverändert.
1920 bis 1945
Als Folge des Versailler Friedensvertrages wurde 1919/20 der Landkreis St. Wendel geteilt. Von ehemals 537 km² wurden 375 km² als "Restkreis" abgetrennt. Das waren die Bürgermeistereien Baumholder, Burg Lichtenberg, Grumbach und Sien. Auch die Orte Haupersweiler, Gehweiler, Grügelborn, Leitersweiler, Oberkirchen und Reitscheid, die bisher der Bürgermeisterei Oberkirchen angehörten, verblieben mit ihren über 3.000 Einwohnern im "Restkreis" und damit bei Preußen. Dagegen wurde der "Stammkreis" um St. Wendel mit 29.000 Einwohnern und 26 Gemeinden dem "Saargebiet" zugeschlagen. Die Verwaltung war in die Bürgermeistereien St. Wendel-Stadt, St. Wendel-Land, Alsweiler und Namborn, alle mit Sitz in St. Wendel, gegliedert. Vom 1. April 1943 bis 1. August 1945 verlor der Kreis St. Wendel vorübergehend seine Selbständigkeit, da die damalige Gauleitung Westmark den Zusammenschluss mit dem Landkreis Ottweiler anordnete.
1946 bis 1947
Die Neuorganisation des Saarlandes und des Landes Rheinland-Pfalz unter französischer Besatzung brachte 1946 und 1947 dem Kreis St. Wendel einen wesentlichen Gebietszuwachs. Aus dem Kreis Ottweiler wurde der Amtsbezirk Tholey, aus dem Kreis Wadern der Amtsbezirk Nonnweiler sowie 25 Gemeinden des Kreises Birkenfeld in das Kreisgebiet St. Wendel einbezogen. Auch der Amtsbezirk Niederkirchen wurde vom pfälzischen Kreis Kusel gelöst und kam zu St. Wendel. Die Gemeinde Steinbach mit dem Wetschhauser-Hof wurde an den Kreis Ottweiler abgegeben.
1974
Im Zuge der Verwaltungs- und Gebietsreform vom 1.1.1974 wurden die Orte Buweiler-Rathen und Kostenbach der Stadt Wadern zugeordnet. Mainzweiler wurde ein Stadtbezirk von Ottweiler, während die ehemalige Gemeinde Berschweiler (früher Kreis Ottweiler) der neuen Gemeinde Marpingen zugewiesen wurde. Seit 1974 gehören zum Landkreis Sankt Wendel die Kreisstadt St. Wendel sowie die Gemeinden Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal und Tholey.