Beistandschaft
Alleinerziehende oder alleinsorgeberechtigte Elternteile können für Ihr Kind beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen. Das Kind muss seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben; seine Staatsangehörigkeit ist ohne Bedeutung. Die Beistandschaft ist schriftlich zu beantragen. Sie ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden. Sie greift nicht in die elterliche Sorge ein, sondern tritt neben diese.
Wird das Jugendamt Beistand eines Kindes, kann es rechtlich verantwortlich für dieses handeln und den Kindesunterhalt geltend machen, die Feststellung der Vaterschaft veranlassen und das Kind in beiden Fällen gerichtlich vertreten. Auf Wunsch können die Aufgaben beschränkt werden. Die Beistandschaft ist kostenfrei.
Kontakt:
Sekretariat
T 06851 801-5101
F 06851 801-5190
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