Freiwillige Ganztagsschule
Die „freiwillige Ganztagsschule“ ist eine schulische Einrichtung und fällt nicht wie Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflege in den Leistungsbereich der Jugendhilfe. Aufgrund eines Kreistagsbeschlusses ist die „freiwillige Ganztagsschule“ dem Kinderhort gleichgestellt. Teilnahmebeiträge können somit im Rahmen einer Einkommensüberprüfung ganz oder anteilig vom Jugendamt übernommen werden.
Kontakt:
Sekretariat
T 06851 801-5101
F 06851 801-5190
Kreisjugendamt(at)lkwnd.de
Einen Antrag auf Übernahme von Teilnahmebeiträgen für den Besuch eines Kindergarten, Kinderkrippe oder Kinderhortes sowie Kostenübernahme für die nachschulische Betreuung im Rahmen der Freiwilligen Ganztagsschule finden Sie hier.