Jugendarbeit und Jugendförderung
Jugendarbeit soll jungen Menschen Angebote zur Verfügung stellen, die für deren Entwicklung positive Rahmenbedingungen eröffnen. Jugendarbeit wird angeboten sowohl von Jugendämtern als auch von Jugendverbänden, Jugendgruppen oder Initiativen der Jugend. Sie hat immer gemeinsam, dass sie Entwicklung fördern und nicht Fehlentwicklungen verhindern will. Jugendarbeit ist immer bestimmt von Freiwilligkeit und Offenheit. Die Interessen der jungen Menschen und deren Wille zur Selbstorganisation sollen im Vordergrund stehen. Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendarbeit sind auf der Basis von Partizipation und Selbstbestimmung zu schaffen und zu fördern. Jugendarbeit ist nicht der Ort von Erziehung, sondern das Feld sozialer Bildung. Als Schwerpunkte der Jugendarbeit nennt der Gesetzgeber unter anderem Jugendbildung, Freizeitarbeit, internationale Jugendarbeit sowie Jugendberatung.
Das Jugendamt ist nicht nur verantwortlich für die Planung und Umsetzung eigener Maßnahmen, sondern auch für die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen.
Im Landkreis Sankt Wendel sind in fast allen Gemeinden sowie in der Kreisstadt St. Wendel Jugendbüros eingerichtet, wo hauptamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte in Abstimmung mit dem Jugendamt für Beratung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen oder für die Unterstützung der Jugendclubs und Jugendzentren zuständig sind. Ferien- und Freizeitarbeit, Kinder- und Jugendkulturarbeit, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern oder Jugendbildungsangebote sind Leistungsschwerpunkte. Neben Jugendamt und Jugendbüros leisten viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen wichtige und wertvolle Arbeit.
Der Landkreis fördert Maßnahmen-, Betriebs- und Personalkosten der Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen seiner Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit. Zum 01.07.2024 wurde eine Anpassung der Fördersätze in der Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit vom 01.01.2013 wie folgt vorgenommen:
- Punkt 03 01 Anteilsfinanzierung von mehrtägigen Freizeitmaßnahmen und internationalen Begegnungen
Kreiszuschuss für Freizeitmaßnahmen und internationalen Begegnungen pro Tag und berechtigte Person 6,00 Euro - Punkt 03 03 Anteilsfinanzierung von Orts- und Stadtranderholungen sowie von Maßnahmen mit nur einer Übernachtung
Kreiszuschuss für Orts- und Stadtranderholungen pro Tag und berechtigte Person 4,00 Euro - Punkt 06 02 Festbetragsfinanzierung von Betriebsausgaben
Pauschalzuschuss für die Betriebsausgaben offener Einrichtungen der Jugendarbeit 400,00 Euro
Kontakt:
Sekretariat
T 06851 801-5101
F 06851 801-5190
Kreisjugendamt(at)lkwnd.de
Für die Beantragung von Zuschüssen können landesweit folgende Vorlagen Verwendung finden: