Hilfen zur Erziehung
Personensorgeberechtigte haben Anspruch auf Hilfe, um ihren Erziehungsauftrag zum Wohl des Kindes auszuüben. Die vom Jugendamt angeboten Hilfen müssen für die weitere Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen geeignet und notwendig sein. Das Jugendamt berät Personensorgeberechtigte sowie deren Kinder über die Leistungsmöglichkeiten der Jugendhilfe.Wird Hilfe gewünscht und gewährt, wird der Hilfeverlauf in einem Hilfeplan festgelegt, für dessen Umsetzung eine Mitwirkungsverpflichtung besteht.
Die Umsetzung der Hilfen erfolgt unter Berücksichtigung des Wunsch- und Wahlrechts der Leistungsberechtigten in der Regel durch freie Träger der Jugendhilfe.
Je nach Problemlage sind drei Kategorien von Hilfen zur Erziehung zu unterscheiden. Ambulante Hilfen, unterstützen die Erziehungsarbeit im direkten Umfeld der Familie. Ambulante Unterstützung kann erfolgen in Form von Erziehungsberatung, durch Einsatz eines Helfers in der Familie und durch soziale Gruppenangebote für Kinder und Jugendliche. Diese Hilfen werden von den Familienberatungszentren in den jeweiligen Gemeinden sichergestellt. Zudem bieten die Familienberatungszentren im Rahmen ihrer Präventionsarbeit zahlreiche Kurse für Kinder, Jugendliche und Eltern zu vielfältigen Themen im Rahmen der Erziehung an.
Stationäre Hilfen wie Vollzeitpflege, Heimerziehung oder intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung werden außerhalb der Familie umgesetzt, ohne jedoch den Gedanken an die Rückführung in die Herkunftsfamilie aufzugeben.
Sind Mütter oder Väter aufgrund ihrer Persönlichkeitsentwicklung nicht in der Lage, alleine für ein Kind zu sorgen, besteht die Möglichkeit einer gemeinsamen Betreuung in einer geeigneten Wohnform.
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