Hilfe in Notsituationen

Fällt der überwiegend erziehende Elternteil aus zwingenden Gründen, oft sind dies gesundheitliche Gründe, für die Wahrnehmung dieser Erziehungsaufgabe aus, hat er Anspruch auf Unterstützung. Kinder bis 14 Jahre sollen in diesen Fällen durch den Einsatz entsprechender Fachdienste im eigenen Haushalt weiterbetreut und versorgt werden, wenn es für ihr Wohl erforderlich ist. In Ausnahmefällen ist die Versorgung auch außerhalb des elterlichen Haushalts möglich. Die gleiche Hilfe ist bei Ausfall beider Elternteile oder im Falle Alleinerziehender möglich. Erzieherische Defizite müssen nicht vorliegen.

Ambulant erbrachte Leistungen sind kostenfrei. Bei stationär erbrachten Leistungen erfolgt eine Kostenbeteiligung im Rahmen einer Einkommensüberprüfung.

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