Hilfe bei Trennung und Scheidung
Im Fall der Trennung oder Scheidung verheirateter oder nicht verheirateter Eltern berät und vermittelt das Jugendamt dahingehend, eine gemeinsame Lösung bezüglich der Regelung der elterlichen Sorge und des Umgangsrechts zu finden. Das Ergebnis dieser Beratung, die immer zum Wohl des Kindes zu erfolgen hat, kann mit Zustimmung der Betroffenen an das zuständige Familiengericht übermittelt werden.
Spätere Neuregelungen der elterlichen Sorge oder des Umgangsrechts können beim zuständigen Familiengericht dann beantragt werden, wenn eine außergerichtliche Einigung der Elternteile nicht möglich ist. Das Jugendamt ist bei diesen gerichtlichen Verfahren mitwirkend.
Kontakt:
Sekretariat
T 06851 801-5101
F 06851 801-5190
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