Corona-Aufholprogramm
Corona-Aufholprogramm-Saarland: „3 Plus 1 – Soziales Lernen von Kindern und Jugendlichen stärken“
Im Mai 2021 hat die Bundesregierung das „Aktionsprogramm Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ beschlossen. Mit einem Finanzvolumen von 2 Milliarden Euro sollen Lernrückstände abgebaut, die frühkindliche Bildung gestärkt, Freizeit- und Ferienaktivitäten sowie weitere außerschulische Angebote gefördert
werden. Mit der Förderrichtlinie „3 Plus 1 - Soziales Lernen von Kindern und Jugendlichen stärken“ möchte das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie durch jugendpolitische Maßnahmen und Projekte Soziales Lernen von Kindern, Jugendlichen sowie jungen Erwachsenen im Saarland ergänzen und stärken. Die Förderung bezieht sich auf folgende Schwerpunkte:
I. „Jugend schafft Räume“
II. „Jugend in Aktion“
III. „Jugend wird gesehen“
für Maßnahmen und Projekte zur Stärkung der Jugendarbeit im Saarland im Sinne des §11 des SGB VIII und
IV. die Unterstützung der Angebote für Kinder und Jugendliche mit FSJ.
Die Anträge sind vor Maßnahmenbeginn beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Franz-Josef-Röder-Str. 23, 66119 Saarbrücken oder per Mail mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift zu stellen. Nach Beendigung der Maßnahme hat der Zuwendungsempfänger die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel gegenüber dem Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie binnen 3 Monate nach Beendigung des Projekts mittels eines Sachberichts und eines zahlenmäßigen Nachweises zu führen.
Im Folgenden die Förderrichtlinie zum Corona-Aufholprogramm-Saarland sowie die Antragsformulare sowie Verwendungsnachweise für die Förderschwerpunkte I – III:
- Förderrichtlinie zum Corona-Aufholprogramm-Saarland
- Antrag „Jugend schafft Räume“
- Verwendungsnachweis „Jugend schafft Räume“
- Antrag „Jugend wird gesehen“
- Verwendungsnachweis „Jugend wird gesehen“
Weitere Informationen – aktuelle Hygieneempfehlungen für Freizeitmaßnahmen und Jugendarbeit :