Belehrung nach § 43 IFSG

Das Infektionsschutzgesetz schreibt eine Belehrung durch das Gesundheitsamt für die Personen vor, 

  • die gewerbsmäßig Umgang mit Lebensmitteln haben und bei diesen Tätigkeiten mit den Lebensmitteln in Berührung kommen
  • die in Küchen und sonstigen Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung tätig werden.

Eine der oben genannten Tätigkeiten darf erstmalig nur nach Belehrung durch das Gesundheitsamt aufgenommen werden. Nach der Teilnahme an der Belehrung wird eine Bescheinigung ausgestellt, dafür ist die Vorlage von Personalausweis oder Reisepass erforderlich.

Die Kosten für die Belehrung betragen 38 €.

Die Belehrungen finden wöchentlich dienstags von 15 bis 16 Uhr statt.

Eine telefonische Voranmeldung ist erforderlich!

Terminvereinbarung:
Tel.: (06851) 801-5334