Dezernat 3: Kommunale Arbeitsförderung - Jobcenter
Der Landkreis Sankt Wendel ist als eine von 104 Optionskommunen in Deutschland für die Betreuung von Bürgergeld-Beziehern und ihren Familien verantwortlich.
Wir übernehmen deshalb nicht nur die Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch die Zahlung von Bürgergeld, sondern sehen unsere Kernaufgabe darin, die Menschen bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Beschäftigung wirksam zu unterstützen.
Das Ziel aller unserer Aktivitäten ist eine nachhaltige Eingliederung in das Arbeitsleben. Sofern erforderlich, werden dabei auch berufliche Kompetenzen mittels Qualifizierung verbessert oder ergänzende soziale Hilfen vermittelt. Dabei können wir auf eine breite Angebotspalette unserer Kooperationspartner zurückgreifen.
Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land erschließen wir Arbeitsplätze für unsere Kunden in der Region und darüber hinaus.
Mit dem integrierten Konzept der St. Wendeler Jugendberufshilfe leisten wir in den Schulen des Kreises Präventions- und Netzwerkarbeit, damit möglichst wenig Jugendliche die Schule ohne Abschluss und Berufsperspektive verlassen.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Dezernent:
Thomas Schmidt
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel
Kontakt für Leistungsberechtigte:
T 06851 801-3000
F 06851 801-3090
Job(at)lkwnd.de
Kontakt für Arbeitgeber:
T 06851 801-3333
F 06851 801-3090
Arbeitgeberservice(at)lkwnd.de
Amt 30: Arbeitsförderung
Das Amt 30 (Arbeitsförderung) ist Teil des Jobcenters und verantwortlich für alle Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II. Persönliche Ansprechpartner/innen kümmern sich in verschiedenen Teams darum, Menschen im Bürgergeld-Bezug in Arbeit zu bringen und bieten Unterstützung bei der Überwindung sozialer Schwierigkeiten.
Arbeitgeber, die offene Stellen zu besetzen haben, können sich an den Arbeitgeberservice wenden. Zu dem Amt gehört auch die Jugendberufshilfe, die für den Übergang von der Schule ins Berufsleben, Kontakte zu Schulen und die sozialpädagogische Betreuung am Berufsbildungszentrum St. Wendel zuständig ist.
Amtsleiter:
Henning Scheid
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel
T 06851 801-3000
F 06851 801-3090
arbeitsfoerderung(at)lkwnd.de
Amt 31: Geldleistungen
Das Amt 31 (Geldleistungen) ist Teil des Jobcenters und verantwortlich für die Bearbeitung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II. Dazu gehören Regel- und Mehrbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung, einmalige Beihilfen und der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher/innen von Bürgergeld. Dazu ist dieses Amt zuständig für den internen Service des Jobcenters, wie zum Beispiel Haushaltsangelegenheiten, EDV und die Eingangszone.
Amtsleiter:
Dirk Böffel
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel
T 06851 801-3000
F 06851 801-3090
Job(at)lkwnd.de