Landkreis unterstützt Nachwuchsarbeit kulturtreibender Vereine

Der Kreistag des Landkreises Sankt Wendel hat in seiner jüngsten Sitzung eine Richtlinie zur Förderung der Nachwuchsarbeit kulturtreibender Vereine verabschiedet. Dafür stehen bis zu 100.000 Euro zur Verfügung.

Landrat Udo Recktenwald: „Das Votum des Kreistags fiel einstimmig. Das unterstreicht, welche Bedeutung das Ehrenamt in unserem Landkreis einnimmt. Auch in Vereinen, die sich im weitesten Sinne kulturellen Belangen widmen, denn diese werden manchmal etwas stiefmütterlich behandelt, wenn es um finanzielle Förderung geht. Hinzu kommt die schwierige Zeit der Corona-Pandemie, die noch nachwirkt. Insbesondere wenn es um die Nachwuchsarbeit geht. Und diese wollen wir jetzt gezielter unterstützen.“

Antragsberechtigt sind eingetragene kulturtreibende Vereine aus dem Landkreis Sankt Wendel der Sparten Theater, Musik, Tanz, Brauchtumspflege, Kunst und Kultur. Gefördert werden Ausgaben bis zu einer Höchstgrenze von 2000 Euro. Wird die Höchstgrenze überschritten, müssen die Vereine Eigen- oder Drittmittel aufbringen.

Bezuschusst werden laut Richtlinie etwa Grafik- und Printkosten, vereinsspezifische Kleidung, Kleingeräte, Mietkosten, Inventar. Dazu auch Bildungs- oder Vereinsfahrten oder Lehrgänge für junge Menschen.
Die Richtlinie sowie das Antragsformular unter: https://www.landkreis-st-wendel.de/bildung-kultur-ehrenamt/ehrenamtsboerse/richtlinie-zur-foerderung-der-nachwuchsarbeit-kulturtreibender-vereine.

Kontakt: Landkreis Sankt Wendel, Amt 43: Entwicklung ländlicher Raum und Ehrenamt, Mommstraße 27, 66606 St. Wendel, Tel. (06851) 8014701, E-Mail: Ehrenamt(at)Lkwnd.de.