Jugendhilfeausschuss: Selbstorganisierte Zusammenschlüsse gesucht
Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Sankt Wendel sucht selbstorganisierte Zusammenschlüsse, die als beratende Mitglieder im Ausschuss mitmachen wollen. Als selbstorganisierte Zusammenschlüsse gelten Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendhilfe, die sich zusammengeschlossen haben, um Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe oder Kinder, Jugendliche und Familien direkt zu unterstützen. Dazu zählen etwa Selbsthilfegruppen wie Sterneneltern, Selbsthilfegruppen von Kindern mit bestimmten Erkrankungen, Elternvereinigungen von suchtkranken Kindern oder Pflegekindervereinigungen.
Der Zusammenschluss darf dabei nicht nur vorübergehend sein und muss seinen Sitz im Landkreis Sankt Wendel habe. Auch dürfen sie nicht in berufsständige Organisationen eingebunden sein. Als selbstorganisierte Zusammenschlüsse gelten darüber hinaus Selbsthilfekontaktstellen oder Selbstvertretungen innerhalb von Organisationen.
Ein Jugendhilfeausschuss befasst sich mit Problemen junger Menschen, entwickelt, fördert und plant die Jugendarbeit oder Jugendhilfeangebote. Der Ausschuss ist ein eigenständiges Organ neben dem Jugendamt.
Kontakt: Birgit Mechenbier, Tel. (06851) 8015101, Monika Gerhart, Tel. (06851) 8015103, E-Mail: Kreisjugendamt@lkwnd.de.