Hochwasser im Landkreis Sankt Wendel: Staatliche Hilfen beantragen

Land, Landkreise und Kommunen haben sich auf Hilfen für vom Hochwasser Betroffene geeinigt. Udo Recktenwald, Landrat des Landkreises Sankt Wendel: „Um möglichst schnell allen Betroffenen zu helfen, ziehen wir auf allen Ebenen an einem Strang. Unkompliziert werden wir Hochwasserhilfen erteilen, zudem wurden die Elementarschäden-Richtlinie des Landes angepasst. So sorgen wir dafür, dass möglichst bald alle Schäden beseitigt, bei allen Betroffenen wieder Normalität einkehren kann.“

Elementarschäden-Richtlinie: Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Vereine sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der freien Berufe, die durch das Hochwasser einen Elementarschaden erlitten habe. Gewährt wird eine Finanzhilfe bis zur Hälfte der Schadenssumme, maximal aber 75.000 Euro. Dabei muss die Mindestschadenshöhe 5000 Euro betragen. Die Unmöglichkeit, eine Elementarschadensversicherung abgeschlossen zu haben, sowie Bedürftigkeit, sind weitere Voraussetzung. Dies ist entsprechend im Antrag nachzuweisen. Die Anträge werden an die Gemeinden/die Kreisstadt gestellt. Diese leiten die Anträge an eine Schadenskommission auf Landkreisebene weiter, die über diese entscheidet. Bei positivem Bescheid übernimmt das Land 50 Prozent, der Landkreis und die jeweilige Kommune jeweils 25 Prozent.

Hochwasserhilfe: Bis zu 1000 Euro Hochwasserhilfe können betroffene Haushalte erhalten, etwa für Hausrat. Voraussetzung ist, dass der Schaden mindestens 500 Euro beträgt. Auch hierbei werden die Anträge an die Gemeinden/die Kreisstadt gestellt. Die Gemeinde/Kreisstadt bescheinigt die Betroffenheit, die Landkreis-Schadenskommission die Anträge. Dabei übernimmt das Land 50 Prozent der Summe, Landkreis und Kommune jeweils 25 Prozent.

Antragsformulare gibt es in den Rathäusern sowie online unter: https://www.saarland.de/mukmav/DE/portale/wasser/hochwasserhilfe