Außerschulische Jugendarbeit: Fördersätze steigen

Der Kreistag des Landkreises Sankt Wendel hat in seiner jüngsten Sitzung einstimmig die Anhebung der Fördersätze der außerschulischen Jugendarbeit beschlossen. Die Änderungen treten zum 1. Juli in Kraft.

„Junge Menschen brauchen Raum zur Entfaltung, zur Gestaltung, sinnvolle Freizeitbeschäftigungen. Dies alles bietet die offene Jugendarbeit von Vereinen, Verbänden oder Jugendbüros. Und genau diese stärken wir. Schließlich ist es das Ziel unser aller Ziel, Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung zu fördern. Dafür haben wir als Verwaltung bereits vor Jahrzehnten die Rahmenbedingungen geschaffen, die wir stetig anpassen“, sagt Landrat Udo Recktenwald.

Konkret treten folgende Änderungen in Kraft:

  • Die Anteilsfinanzierung von mehrtägigen Freizeitmaßnahmen und internationalen Begegnungen wird pro Tag und berechtigte Person von 4 Euro auf 6 Euro erhöht.
  • Die Anteilsfinanzierung von Orts- und Stadtranderholungen sowie von Maßnahmen mit nur einer Übernachtung steigt pro Tag und berechtigte Person von 2,50 Euro auf 4 Euro.
  • Die Festbetragsfinanzierung von Betriebsausgaben offener Einrichtungen der Jugendarbeit wird von derzeit 260 Euro auf 400 Euro erhöht.

Weitere Informationen sowie die Antrags- und Nachweisformulare gibt es online.
Kontakt: Jugendamt des Landkreises Sankt Wendel, Tel. (06851) 8015104 oder 8015103.