Oktober 2024
Liebe Leserinnen und Leser,
in diesem Jahr jährt sich zum 50. Mal das Inkrafttreten der saarländischen Gebiets- und Verwaltungsreform. Bereits in den 1960er Jahren erfasste eine Reform- und Modernisierungswelle die gesamte Bundesrepublik, bestehende Verwaltungsstrukturen wurden infrage gestellt, Auflösungen und Zusammenlegungen von Verwaltungseinheiten als ein Mittel zur Effizienzsteigerung angesehen. So auch im Saarland. Am 14. Juli 1970 errang die CDU auf Landesebene die absolute Mehrheit. In seiner Regierungserklärung bezeichnete Ministerpräsident Franz-Josef Röder, ganz dem damaligen Zeitgeist entsprechend, eine Gebiets- und Verwaltungsreform als „wesentliche Aufgabe“ seiner Amtszeit. Nun folgten turbulente Zeiten; verschiedene Ideen und Modelle, die saarländischen Verwaltungen zu reformieren, wurden vorgestellt und leidenschaftlich diskutiert, auf allen Ebenen, in allen kommunalen Gremien. Die 345 selbstständigen saarländischen Gemeinden sollten auf Gemeindeverbände – die heutigen Gemeinden und Stadtverbände – reduziert werden.
Doch auch der Fortbestand der damals sieben Landkreise (und der kreisfreien Stadt Saarbrücken) stand auf dem Prüfstand. Im Laufe der mehrjährigen Diskussionen wurde dann immer deutlicher, dass der Landkreis Sankt Wendel als selbstständige Verwaltungseinheit aufgelöst, mit dem damaligen Landkreis Ottweiler zum neuen Landkreis Neunkirchen fusioniert werden sollte. Dagegen stemmte sich die Kommunalpolitik des Sankt Wendeler Landes mit vereinten Kräften, erzeugte politischen und öffentlichen Druck – und hatte am Ende Erfolg! Als die Gebiets- und Verwaltungsreform in Kraft trat, bestand der Landkreis Sankt Wendel als selbstständige Verwaltungseinheit fort, hatte nur einige marginale geographische Korrekturen zu verzeichnen. Anders sah es freilich auf der Gemeindeebene aus. Und doch: Dass es den Landkreis Sankt Wendel weiterhin gibt, ist dem Einsatz der damals auf kommunaler Ebene Verantwortlichen zu verdanken.
Dies zeigt, dass politischer Wille, Mut, das konstruktive Streiten für die Heimat lohnen, trotz mitunter fast aussichtsloser Lage. Ein lohnendes Streiten, weil sich der Landkreis Sankt Wendel seit 1974 zu einem Vorzeigelandkreis entwickelt hat. Der 1979 offiziell eröffneten Bostalsee war die Initialzündung für die rasante touristische Entwicklung des Sankt Wendeler Landes. Auch dies verdanken wir den damals Verantwortlichen. Seinerzeit wurde mit dem Tourismus ein Zukunftsfeld besetzt, seither kamen weitere hinzu: Klimaschutz, Digitalisierung, Regionalentwicklung, Katastrophenschutz, interkommunale Zusammenarbeit. Natürlich ist die Kreisverwaltung primär sozialer Dienstleister, begleitet die Bürgerinnen und Bürger ein Leben lang, hilft, unterstützt, berät. Doch sehen wir das Sankt Wendeler Land nicht nur als Verwaltungseinheit an, sondern auch als ein Identitätsangebot, als ein Wir. Wir möchten unsere Heimat nicht nur verwalten, sondern auch gestalten.
Seit nunmehr fast 17 Jahren bin ich in der glücklichen Lage, als Landrat des Landkreises Sankt Wendel meine Heimat mitzugestalten und seine Erfolgsgeschichte fortzuschreiben. Meine dritte Amtszeit beginnt am 1. Oktober 2024. Mit tief empfundener Dankbarkeit und Demut trete ich diese an und werde mich auch weiterhin für das Sankt Wendeler Land und seine Bürgerinnen und Bürger mit Herz und Verstand einsetzen. Verantwortungsbewusst und mutig gilt es, die Herausforderungen der kommenden Jahre zu meistern, unser Sankt Wendeler Land weiter zu gestalten. Gemeinsam mit Ihnen, liebe Bürgerinnen und Bürger, mit unserer Wirtschaft, unseren Vereinen, Verbänden, Interessenvertretungen, allen demokratischen Kräften, dem Kreistag. Wir streiten in der Sache, so wie es sich gehört, doch am Ende verfolgen wir alle ein Ziel: das Beste für unsere Heimat erreichen. Die als Verwaltungseinheit vor fast 50 Jahren aufgehört hätte zu existieren. Dass es soweit nicht kam, verdanken wir mutigen Menschen, die sich für ihre Heimat einsetzten. Dies war ein demokratisches Lehrstück für die folgenden Generationen. Und ist es bis heute.
Ihr Landrat
Udo Recktenwald