Januar 2019
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
der Kreistag des Landkreises St. Wendel hat in seiner letzten Sitzung im Jahr 2018 einstimmig den Kreishaushalt für das Jahr 2019 verabschiedet. Ein Gesamtvolumen von 124 Mio. Euro, ein Haushalt, der für ein solides und vorausschauendes Haushalten mit Augenmaß und Anspruch steht, der uns Zukunftsperspektiven eröffnet, der uns vor allem unsere gesetzlichen Aufgaben erfüllen lässt. Diese sind insbesondere im sozialen Bereich angesiedelt – 75 Prozent des Haushaltes fließen in diesen Bereich. Zählen wir noch die Bereiche Bildung und ÖPNV hinzu, so kommen wir auf 91 Prozent des Gesamthaushaltes des Landkreises. Somit begründen vor allem die Soziallasten den Kreisumlagesatz, also den Anteil am Kreishaushalt, den die Gemeinden/die Kreisstadt an den Landkreis zahlen. 2019 gibt es für unsere Gemeinden eine gute Nachricht: Trotz eines moderaten Anstiegs der Umlage beträgt der Umlagesatz 48 Prozent – dies ist der geringste Umlagesatz aller Landkreise im Saarland, dies ist der niedrigste Umlagesatz im Landkreis St. Wendel seit 23 Jahren! Fünf unserer acht Gemeinden zahlen deutlich weniger. Bei der Umlagebelastung pro Einwohner liegt der Landkreis St. Wendel im saarländischen Vergleich auf Platz 3 (584 Euro/Einwohner) – vor uns liegen nur noch Neunkirchen (567 Euro) und Saarlouis (556 Euro), die allerdings im Gegensatz zu uns deutlich höhere Schlüsselzuweisungen vom Land erhalten. Wie auch die restlichen Landkreise bzw. der Regionalverband. Unabhängig davon ist es meine Forderung, dass sich der Bund im Rahmen der Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ stärker an den Soziallasten beteiligt – es kann nicht sein, dass wir vom Bund immer mehr Aufgaben im sozialen Bereich vorgeschrieben bekommen, dafür allerdings keine ausreichende finanzielle Kompensation erhalten. Schließlich würde eine stärkere Beteiligung des Bundes die Gemeinden entlasten, den Landkreisen aber auch mehr Spielräume eröffnen. Trotz allem arbeiten wir selbstverständlich konsequent daran, im Rahmen unserer Möglichkeiten unsere Region weiter erfolgreich zu gestalten. Denn der Landkreis St. Wendel ist mehr als eine Verwaltungseinheit, es ist eine selbstbewusste und weltoffene Heimat für unsere Bürgerinnen und Bürger, deren Gegenwart und Zukunft wir immer im Blick haben. So investieren wir 2019 10 Mio. Euro in die Kinderbetreuung, 8,1 Mio. Euro in Baumaßnahmen, vor allem an Schulen, wo wir auch die Digitalisierung vorantreiben; auch erweitern wir stetig unser erfolgreiches Tourismuskonzept, setzen mit vielen Partnern Akzente in der nachhaltigen Regionalentwicklung, machen weiter große Fortschritte in den Bereichen Energiepolitik und interkommunale Zusammenarbeit. Wir setzen Wegemarken, schaffen Zukunftsperspektiven, verwalten und gestalten zum Wohle unserer Bürgerinnen und Bürger, zum Wohle unserer Heimat.
Zu einer offenen, selbstbewussten Heimat gehört es selbstverständlich auch, der Schattenseiten der Vergangenheit zu gedenken. Seit 2015 führt der Landkreis St. Wendel eine zentrale Gedenkveranstaltung zum Internationalen Gedenktag an die Opfer des Nationalsozialismus durch: 2019 am 27. Januar, 18.30 Uhr, in der Aula des Gymnasiums Wendalinum. Die Schüler des Seminarfachs „Wider das Vergessen“ des Gymnasiums werden uns ihre beeindruckenden Aktivitäten auf dem Feld der Erinnerungskultur, dem Gedenken an die Verbrechen des Nationalsozialismus, präsentieren – eine vorbildliche Arbeit, die uns zeigt, dass diese Verbrechen auch hier in unserer Region, in unserem Landkreis verübt wurden. Und eine Arbeit, die vor dem Vergessen wahrt, das Gedenken weiterträgt. In unserer Zeit wichtiger denn je. Daher wird auch Prof. Dr. Roland Rixecker, Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes, einen Vortrag zum Thema „Antisemitismus im Lichte der Verfassung und der Gesetze“ halten. Musikalisch umrahmt wird die Veranstaltung von Schülern des Gymnasiums Wendalinum. Der Eintritt ist frei.
Das Jahr 2019 ist angebrochen. Ich wünsche Ihnen Glück, Zuversicht und Gottes Segen im neuen Jahr.
Ihr Landrat
Udo Recktenwald