Juli 2020

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

als „Leuchtturmprojekt“ wird im Koalitionsvertrag der saarländischen Landesregierung der Freizeitweg, der die Gemeinden Freisen, Nohfelden und Nonnweiler verbindet, bezeichnet – und nun können die Arbeiten vollends starten. Denn der Bescheid des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit über einen Zuschuss in Höhe von 4,97 Millionen Euro zum Bau ist endlich eingetroffen. Mit diesem Bescheid tritt gleichzeitig auch die Förderzusage des saarländischen Wirtschaftsministeriums in Kraft, das diesen behindertengerechten Freizeitweg mit nochmals 3,2 Millionen Euro fördert. Ein Großprojekt entlang einer einstiegen Bahnlinie, ein touristisches Vorzeigeprojekt und ein alltagstauglicher Radweg, der als Zubringer zu vielen Betrieben und öffentlichen Einrichtungen wie Schulen, Sportplätzen und Schwimmbädern dienen wird. Unterteilt ist der rund 30 km lange Weg in drei Bauabschnitte: Der erste Abschnitt liegt in der Gemeinde Freisen und reicht von der „Eisernen Brücke“ bis zur Gemeindegrenze bei Wolfersweiler. Dieser Ausbau – hier wurden die Gleise bereits vor Jahren abgebaut – wird vom Land komplett gefördert. Der Bund unterstützt den Bau auf den Bauabschnitten 2 (Nohfelden) und 3 (Nonnweiler) zu 90 Prozent. Die Eigenanteile der Gemeinden sind somit für ein derartiges Großprojekt gering: Freisen 202.500 Euro, Nohfelden 315.000 Euro und Nonnweiler 247.000 Euro. Mit 600.000 Euro beteiligt sich der Landkreis an diesem Projekt. Die Fertigstellung ist für 2023 geplant.

Die Corona-Pandemie hat gezeigt, welche Bedeutung die Landkreisverwaltung während eines Katastrophenfalles – auch wenn dieser rein formell nicht ausgerufen wurde – hat. Sie hat aber auch gezeigt, dass wir als Landkreisverwaltung personell und organisatorisch nachsteuern müssen, um auf Ausnahmefälle besser gerüstet zu sein. Daher wird es ab dem 1. Juli 2020 innerhalb der Landkreisverwaltung ein neues Amt 45: Katastrophenschutz und Gebäudedienstleistungen geben. Hier werden die Themen Katastrophenschutz, interkommunale Zusammenarbeit im Feuerwehrwesen, zudem Hausmeister-, Reinigungs- und Schließdienst angesiedelt sein.

Auch die hervorragende und wichtige, systemrelevante Arbeit der Kreisgesundheitsämter wurde während der Pandemie deutlich. Die fachliche Expertise in den Ämtern, ihre flexible Reaktion auf täglich neue Herausforderungen und das Zusammenspiel mit den übrigen Ämtern der Kreisverwaltung, mit den Kommunen und Hilfsorganisationen, die Kenntnis über die Situation vor Ort, die Kenntnis der Einrichtungen und damit die gute Vernetzung spielen dabei eine große Rolle. Wir sind näher dran an den Problemen vor Ort, schnell handlungsfähig und können die betroffenen Menschen zeitnah und persönlich erreichen und damit auch besser und schneller helfen. Insofern ist das Gesundheitsamt des Kreises ein wunderbares Beispiel funktionierender interkommunaler Zusammenarbeit mit den Gemeinden und ihren Ortspolizeibehörden, bei der ein Zahnrad ins andere greift. Ohne regional verankerten öffentlichen Gesundheitsdienst kommen die von Bund und Land beschlossenen Maßnahmen vor Ort nicht zielführend an. Zur Stärkung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) in und bei den Landkreisen sollte das Land an der Universität einen Lehrstuhl für den ÖGD einrichten, für Studierende ähnlich der Landarztquote auch eine ÖGD-Quote vorsehen und im Medizinstudium die Belange des ÖGD im Kontext mit dem medizinischen Katastrophenschutz und dem allgemeinen Gesundheitsschutz, der Hygiene und der Prävention implementieren. Medizinstudenten sollten zudem Praktika im Gesundheitsamt verrichten. Hinzu kommt die finanzielle Schieflage bei der Bezahlung der Ärzte im ÖGD. Allerdings betrifft dieses Thema auch andere Bereiche der öffentlichen Verwaltung und muss daher generell auf den Prüfstand. Hier sind Bund und Land gefordert.


Ihr Landrat
Udo Recktenwald