Landrätin/Landrat

Beim Landkreis Sankt Wendel (86.942 Einwohner – Stand: 31.12.2022) ist die Stelle

der Landrätin / des Landrates (w/m/d)

zum 01. Oktober 2024 zu besetzen.

Die Amtszeit endet am 30. September 2034. Die Besoldung erfolgt gemäß § 3a der Saarländischen Kommunalbesoldungsverordnung nach Besoldungsgruppe B 4. Daneben wird eine Aufwandsentschädigung nach der Verordnung über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen an kommunale Wahlbeamte und Behördenleiter gewährt.

Wählbar zur Landrätin oder zum Landrat ist jede oder jeder Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes und jede Unionsbürgerin oder jeder Unionsbürger, die oder der am Tag der Wahl das 25. Lebensjahr vollendet hat, die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag oder zum Europäischen Parlament besitzt und die Gewähr dafür bietet, dass sie oder er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt. Zur Landrätin oder zum Landrat kann nicht gewählt werden, wer am Tag des Beginns der Amtszeit das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die Landrätin oder der Landrat wird von den Bürgerinnen und Bürgern der kreisangehörigen Gemeinden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl findet am Sonntag, 09. Juni 2024, statt.

Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Gegebenenfalls erfolgt eine Stichwahl am 23. Juni 2024.

Neben einer schriftlichen Bewerbung ist die Einreichung eines Wahlvorschlages als Einzelbewerberin oder Einzelbewerber oder durch eine Partei oder Wählergruppe nach den Vorschriften des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung Voraussetzung für die Teilnahme an der Wahl. Der Kreiswahlleiter hat die näheren Einzelheiten auf der Homepage des Landkreises Sankt Wendel (www.landkreis-st-wendel.de/der-landkreis/landratsamt/oeffentliche-bekanntmachungen) öffentlich bekannt gemacht und fordert zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf.

Der bisherige Amtsinhaber bewirbt sich erneut um das Amt.

Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen sind bis spätestens 04. April 2024, 18.00 Uhr, einzureichen beim

Landkreis Sankt Wendel
-Personalamt-
Kennwort: „Bewerbung Landrätin/Landrat“
Mommstraße 21 - 31
66606 St. Wendel

In Vertretung

Dennis Meisberger
Erster Kreisbeigeordneter