Zwei Frauen am Tisch im Gespräch

Informationen für Flüchtlinge und Zugewanderte

Viele Menschen finden im Landkreis Sankt Wendel eine neue Heimat. Schließlich ist der Landkreis Sankt Wendel als ländlicher Raum auf Zuwanderung angewiesen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels. Jeder Neubürger ist im Sankt Wendeler Land herzlich willkommen. Dabei ist das Ankommen in der neuen Heimat zuweilen mit einigen Hürden verbunden. Diese Seite bündelt einige Informationen, die die ersten Schritte erleichtern sollen. 

Die Gründe, im Landkreis Sankt Wendel eine neue Heimat zu suchen, sind mannigfach. Neben persönlichen, familären oder beruflichen Auslösern führen Kriege und Krisen zu steigenden Zuzügen. Bis 2015 lag die Ausländerquote im Landkreis Sankt Wendel bei rund drei Prozent. Zu dieser Gruppe zählten vor allem Gastarbeiter, die in den 1970er Jahren nach Deutschland kamen, hier zumeist italienische Staatsangehörige, sowie die Flüchtlinge der Balkankriege aus den 1990er Jahren. Mit dem 2015 ausgebrochenen syrischen Bürgerkrieg änderte sich die Lage, der Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 löste eine weitere größere Fluchtbewegung aus.

Asylbewerberleistungsgesetz

In Deutschland lebende Asylsuchende erhalten bei Bedarf Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt vorübergehend zu sichern.

Berechtigte

Grundsätzlich müssen Sie bedürftig sein. Das bedeutet, dass Sie nicht in der Lage sind, aus eigenem Einkommen oder Vermögen Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Haben Sie z.B. Barmittel über dem Freibetrag von 200€, müssen Sie diese zuerst aufbrauchen, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können.

Personen mit folgendem ausländerrechtlichem Status haben grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfen:

  • Aufenthaltsgestattung nach dem Asylgesetz
  • Duldung nach § 60a AufenthG oder vollziehbar zur Ausreise verpflichtete Personen
  • Aufenthaltserlaubnis gem. §§ 23 Abs. AufenthG wegen des Krieges im Heimatland
  • Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs.  Satz 1, 5 AufenthG

Weitere Voraussetzung ist, dass Sie von der Ausländerbehörde dem Landkreis Sankt Wendel zugewiesen wurden bzw. eine entsprechende Wohnsitzauflage besteht.

Leistungsumfang

Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst vorrangig Grundleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs beispielsweise für Unterkunft, Heizung und Ernährung sowie Leistungen bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.

Es kann zu Einschränkungen kommen, wenn Sie eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, Sie die Aufenthaltsbeendigung verhindern oder sich ohne wichtigen Grund weigern, an einer Arbeitsgelegenheit teilzunehmen.

Leistungen erhalten Sie in Form von Sachleistungen, Geldleistungen oder über eine Bezahlkarte.

Besonderheiten bei Krankenhilfe

Sofern es sich nicht um eine notfallmäßige Behandlung handelt, muss vorher von uns ein Krankenbehandlungsschein ausgestellt werden, den Sie beim Arzt, beim Zahnarzt oder im Krankenhaus vorlegen. Auch die weitere Überweisung zur fachärztlichen Behandlung sowie die Verordnung von Hilfsmitteln ist in der Regel genehmigungspflichtig.

Krankenbehandlungsscheine werden von uns nur auf Anforderung für höchstens ein Quartal ausgestellt. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor dem Arzttermin (mindestens 3 bis 5 Werktage) an uns.

Die Anforderung kann auch (auf freiwilliger Basis) per Mail an job@lkwnd.de erfolgen, dabei geben Sie bitte folgende Informationen an:

  • Name, Vorname und Geburtsdatum der zu behandelnden Person
  • Name und Anschrift der Arztpraxis
  • Termin des geplanten Arztbesuches
  • Grund für die Notwendigkeit einer Behandlung

Kontakt

Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung – Asylbewerberleistungen
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel

T 06851 801-3000
F 06851 801-3090

 job@lkwnd.de 

Persönliche Vorsprache bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung!

Dokumente

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

Der Klettverlag hat zur schnellen Unterstützung einen Erste-Hilfe-Wortschatz  "Willkommen bei uns" als kostenlosen Download zur Verfügung gestellt.

Er besteht aus einem Erste-Hilfe-Wortschatz für den Start mit den wichtigsten Grundbegriffen zum Selbstlernen sowie Willkommensheften, die in den Grundschulen und in der Sekundarstufe für die ersten Schul- und Deutschstunden durch die Lehrkräfte genutzt werden können.

Darf ich als Flüchtling arbeiten?

Flüchtlinge, die aus der Ukraine eingereist sind, müssen sich zunächst in der Landesaufnahmestelle Lebach registrieren lassen. Danach sollten Sie sich bei der Ausländerbehörde in Lebach um einen Aufenthaltstitel bemühen. Wenn Ihr Aufenthaltsrecht in Deutschland festgestellt ist, erhalten Sie direkt einen Aufenthaltstitel und dürfen regulär in Deutschland arbeiten.

Wie finde ich Arbeit?

Der Landkreis Sankt Wendel hat seine Kommunale Jobbörse auf Ukrainisch umprogrammieren lassen: www.arbeit-in-wnd.de.
Auf dieser Seite finden Sie alle veröffentlichten Stellenangebote im Umkreis von 50 km um St. Wendel. Mit einer Zusatzfunktion können Sie sich jedes Stellenangebot auf Knopfdruck in eine beliebige Sprache übersetzen lassen.

Wo erhalte ich Beratung zum Thema Arbeit und Ausbildung?

Ab der Anerkennung als ukrainischer Kriegsflüchtling durch die Ausländerbehörde sind die Jobcenter für Sie zuständig. Die Kommunale Arbeitsförderung, das Jobcenter St. Wendel, unterstützt Sie durch Hilfestellung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche, Beratung zum Arbeits- und Ausbildungsmarkt sowie beim Zugang zu Sprachkursen.

Kontakt
Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung - Jobcenter
Tritschlerstraße 5
66606 St. Wendel

T 06851 801-3000
F 06851 801-3090

arbeitsfoerderung@lkwnd.de 

Wichtig: Bitte vereinbaren Sie vorher einen Termin!

Allgemeines

Integrationskurse werden in Deutschland vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) organisiert. Im Landkreis Sankt Wendel gibt es derzeit zwei Träger, die Sprachkurse anbieten: Die Kreisvolkshochschule und die WIAF gGmbH in St. Wendel.

Zugangsmöglichkeiten für Geflüchtete aus der Ukraine

Geflüchtete aus der Ukraine können gem. § 44 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz auf Antrag durch das BAMF zum Integrationskurs zugelassen werden. Zuständig sind die Regionalstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein und welche Unterlagen müssen vorgelegt werden?

Die Zulassung kann unter Vorlage des gemäß § 24 AufenthG erteilten Aufenthaltstitels erfolgen. Liegt bei Antragstellung noch kein Titel vor, kann eine Zulassung auch dann erfolgen, wenn eine Fiktionsbescheinigung nach § 81 Abs. 3 S. 1 i.V.m. Abs. 5 AufenthG vorgelegt wird. Da die Ausstellung der Aufenthaltstitel durch die Ausländerbehörde im Saarland noch einige Zeit in Anspruch nehmen wird, akzeptiert das BAMF übergangsweise auch den ukrainischen Pass mit Lichtbild in Verbindung mit der Registrierungsbescheinigung.

Was kostet die Teilnahme am Integrationskurs?

Für Geflüchtete aus der Ukraine ist die Teilnahme am Integrationskurs kostenlos. Die Teilnehmenden werden gemeinsam mit der Zulassung auch automatisch (von Amts wegen) von der Kostenbeitragspflicht befreit. Ein gesonderter Antrag oder weitere Nachweise sind nicht erforderlich. Auch Fahrtkosten können durch die Träger erstattet werden.

Welche Kursarten stehen zur Verfügung?

Es stehen alle vom BAMF geförderten Kursarten zur Verfügung, d.h. neben dem allgemeinen Integrationskurs beispielsweise auch Jugendkurse sowie sog. „Zweitschriftlernerkurse“, die sich an Menschen richten, die das lateinische Alphabet noch nicht beherrschen (sondern z.B. nur das kyrillische). Die passende Kursart wird im Rahmen eines Einstufungstests ermittelt.

Wie hilft der Landkreis Sankt Wendel?

Wir organisieren für Sie das gesamte Antragsverfahren. In den kommenden Wochen erhalten alle im Landkreis registrierten, volljährigen Geflüchteten aus den Ukraine von der Kommunalen Arbeitsförderung eine Einladung. Bei diesem Termin klären wir mit Ihnen Ihre persönliche Situation, erfassen schulische und berufliche Qualifikationen sowie den Wunsch nach Teilnahme an einem Sprachkurs. Gemeinsam mit Ihnen stellen wir den Zulassungsantrag, melden Sie zum Einstufungstest an und machen Ihnen danach einen Vorschlag für einen passenden Integrationskurs bei einem örtlichen Träger.

Mailkontakt für alle Fragen rund um die Sprachförderung: migra@lkwnd.de 

Dürfen geflüchtete Kinder zur Schule gehen?

Grundsätzlich besteht für alle geflüchteten Schülerinnen und Schüler ab dem ersten Tag ihres Aufenthalts im Saarland Schulpflicht. Eine Anmeldung zu einer Schule sollte aber erst erfolgen, wenn Sie in einer Gemeinde eine feste Unterkunft gefunden haben.

Welche Voraussetzungen gelten?

Alle Kinder werden grundsätzlich vor Aufnahme in der Schule durch den Schulärztlichen Dienst der Landkreise untersucht. Aufgrund der Corona-Pandemie können die Schülerinnen und Schüler derzeit stattdessen vom Kinderarzt untersucht werden. Stellt der Kinderarzt keinen Infekt fest, können die Schülerinnen und Schüler die Schule besuchen. Eine ausführliche Untersuchung durch den Schulärztlichen Dienst findet trotzdem zu einem späteren Zeitpunkt statt. Darüber hinaus muss ein Nachweis für Immunität gegen Masern vorgelegt werden (z. B. Impfausweis, ärztliche Bescheinigung). Wenn ein solcher Nachweis noch nicht vorliegt, müssen die jeweiligen Schülerinnen und Schüler dennoch die Schule besuchen. Die Kosten für den Kinderarzt werden übernommen; Sie erhalten dafür bei der Kommunalen Arbeitsförderung einen Behandlungsschein.

Tipps zur Schulwahl

Wenn das Kind im Grundschulalter ist, wird es von den Eltern oder Erziehungsberechtigten bei der Grundschule angemeldet, in deren Schulbezirk das Kind wohnt. Welche Schule das ist, erfährt man bei der Gemeinde. Schülerinnen und Schüler, die bisher die Klassenstufen 5 bis 9 besucht haben, können an einer Gemeinschaftsschule oder an einem Gymnasium angemeldet werden. Schülerinnen und Schüler, die bisher die Klassenstufen 10 oder höhere Klassenstufen besucht haben, können an einer Gemeinschaftsschule, an einem Gymnasium oder am Berufsbildungszentrum angemeldet werden.

An allen Schulen im Landkreis Sankt Wendel gibt es Schoolworker. Sie unterstützen die Kinder beim Ankommen in der Schulgemeinschaft.

Das saarländische Bildungsministerium hat Merkblätter als PDF-Dateien in deutscher und ukrainischer Sprache veröffentlicht.

Weitere Infos:

https://www.saarland.de/DE/portale/ukraine/faq/bildung/bildung_node.html 

https://www.landkreis-st-wendel.de/bildung-kultur-ehrenamt/schulen 

Geflüchteten Kindern aus der Ukraine, die Sozialleistungen von der Kommunalen Arbeitsförderung beziehen, stehen auch Leistungen aus dem Bildungspaket zu. Es werden z.B. die Kosten übernommen für

  • Vereinsbeiträge und Freizeiten bis zu 15€ im Monat
  • Klassenfahrten und Ausflüge
  • Schülertickets für den Weg zur Schule
  • Persönlicher Schulbedarf
  • Mittagsverpflegung in Kita und Schule
  • Lernförderung, wenn die Angebote der Schule nicht ausreichen

Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 17. Lebensjahres sowie Schüler-/innen bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres können die Stadt- und Kreisbibliothek im Mia-Münster-Haus kostenlos nutzen!

Erklärvideo: Was ist Bildung und Teilhabe? (Ukrainisch)
https://www.youtube.com/watch?v=e2ro6jIfpw0 

Der Bundesrat hat am 20. Mai 2022 den Weg für den sogenannten Rechtskreiswechsel ukrainischer Kriegsflüchtlinge freigemacht. Damit werden geflüchtete Menschen ab dem 1. Juni 2022 keine Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz mehr erhalten, sondern in der Regel Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (Grundsicherung für Arbeitsuchende, sog. „Hartz IV“). Flüchtlinge oberhalb des in Deutschland geltenden Renteneintrittsalters erhalten vom Kreissozialamt Leistungen der Grundsicherung im Alter, wenn sie bedürftig sind.

Die Änderung hat für die Menschen gleich mehrere Vorteile: Sie werden mit Flüchtlingen aus anderen Herkunftsregionen gleichgestellt und erhalten höhere Leistungen sowie den Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung. Ebenso besteht nun ein Zugang zu integrativen Leistungen, Beratung und Arbeitsvermittlung durch die Jobcenter.

Der Landkreis Sankt Wendel informiert alle Betroffenen sowie ihre ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer über das Verfahren der Rechtskreisänderung:

  • Registrierte Geflüchtete aus der Ukraine müssen bei der Ausländerbehörde in Lebach (Zelthalle gegenüber Pommernstraße 1) vorsprechen und eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz für sich und ihre Angehörigen beantragen. Die Vorsprache ohne Termin ist täglich in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7.30 Uhr und 16 Uhr möglich. Die persönliche Vorsprache von Kindern bis 14 Jahren ist aber nicht erforderlich. Aktuell können Geflüchtete kommen, die bis zum 10. Juli 2022 bei der Landesaufnahmestelle registriert worden sind.
  • Der Landkreis Sankt Wendel wird das Verfahren so einfach wie möglich für die Betroffenen abwickeln: Ein zusätzlicher Antrag oder ein Termin bei der Kommunalen Arbeitsförderung ist nicht notwendig! Alle Bezieher nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden angeschrieben und müssen in der Regel nur noch ihren Aufenthaltstitel vorlegen und eine deutsche gesetzliche Krankenkasse auswählen.

Damit wird sichergestellt, dass die Sozialleistungen nahtlos weitergezahlt werden. Wer bis zum 1. Juni noch nicht bei der Ausländerbehörde war, erhält für den Monat Juni automatisch eine Vorschussleistung. Der Aufenthaltstitel kann dann bis Ende Juni nachgereicht werden.

Geflüchtete, die nach dem 1. Juni 2022 registriert wurden, stellen direkt einen Arbeitslosengeld II-Antrag. Informationen zur Beantragung von Bürgergeld finden Sie hier

Kontakt
Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung
Tritschlerstraße 5
66606 St. Wendel

T 06851 8013000
F 06851 8013090

job@lkwnd.de 

Manchmal sind es auch die kleinen Dinge, die beim Ankommen zu Fragen und Problemen führen. Eines davon ist der Rundfunkbeitrag, mit dem in Deutschland öffentlich-rechtlicher Rundfunk und Fernsehen finanziert wird. Auch Geflüchtete – soweit sie nicht in einer Gemeinschaftsunterkunft leben – müssen sich grundsätzlich zum Rundfunkbeitrag anmelden. Wer aber Sozialleistungen bezieht, kann sich davon befreien lassen.

Dazu muss rechtzeitig ein Antrag gestellt werden, und zwar am besten online auf der Seite des Beitragsservices von ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Dem Antrag fügen Sie bitte die GEZ-Bescheinigung der Kommunalen Arbeitsförderung oder den Bewilligungsbescheid über die Sozialleistung als Nachweis bei.

Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschland hat auch Informationsmaterial für Sie auf Ukrainisch veröffentlicht.

Wo können Geflüchtete gut erhaltene Kleidung, Babyausstattung und Spielsachen erhalten?

Für Flüchtlinge, die Kleidung für sich und ihre Kinder benötigen, gibt es eine große Zahl an Hilfsangeboten im Landkreis. Die Kommunale Arbeitsförderung hat die bekannten Angebote und die Öffnungszeiten auf einem Flyer zusammengefasst.

Natürlich stehen die sozialen Einrichtungen nicht nur Geflüchteten, sondern auch allen anderen Bedürftigen offen.

Wir danken allen, die sich in den Einrichtungen ehrenamtlich engagieren!

Wer Kleidung oder andere Dinge spenden möchte, kann sich ein eine der Einrichtung in seiner Nähe wenden.

Viele geflüchtete Menschen entscheiden sich für eine vorübergehende oder dauerhafte Rückkehr in ihr Heimatland. Dabei gilt es, einige Dinge zu beachten Hier unsere Checkliste:

Ausländerbehörde Lebach: T 06 81 5 01-00, E-Mail: zab@lava.saarland.de 
Bei jeder Rückreise müssen Sie die Ausländerbehörde informieren. Sie dürfen sich bis zu 6 Monaten in der Ukraine aufhalten, danach müssen Sie bei der Rückkehr eine neue Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Kommunale Arbeitsförderung – Jobcenter: T 06851 801-3000, E-Mail: job@lkwnd.de 
Grundsätzlich können Sie keine Leistungen vom Jobcenter beziehen, wenn Sie sich im Ausland aufhalten. Das bedeutet, dass in dieser Zeit z.B. auch Ihre Miete nicht weitergezahlt wird und Sie nicht mehr in Deutschland krankenversichert sind. Eine Ausnahme für bis zu 3 Wochen ist aber möglich, wenn sie eine Ortsabwesenheit vorher (!) von Ihrem persönlichen Ansprechpartner genehmigen lassen.
Merkblatt Ortsabwesenheit (PDF)
Wenn sie länger oder auf unbestimmte Zeit ins Ausland reisen, entfällt ab diesem Tag der Leistungsanspruch auf Arbeitslosengeld II.

Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung
Wenn Sie von Ihrer Kommune eine Wohnung bekommen haben, sollten Sie dort und beim Vermieter Bescheid geben.

Informationen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, zur Verfügung gestellt von der Barmer Krankenkasse:

Allgemeine Leistungen: 
https://youtu.be/afVh-CszDvw 

Pflegeversicherung: 
https://youtu.be/BoROzfnuNnc 

Freiwillige Versicherung und Versicherung für Studierende: 
https://youtu.be/0Eu1-yJlq_k 

Schwangerschaft/Mutterschaft: 
https://youtu.be/c6DkLV85e8o 

Zahnersatz und Kieferorthopädie: 
https://youtu.be/1NGhWGP6cZQ