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Viele Menschen finden im Landkreis Sankt Wendel eine neue Heimat. Schließlich ist der Landkreis Sankt Wendel als ländlicher Raum auf Zuwanderung angewiesen, dies insbesondere vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels. Jeder Neubürger ist im Sankt Wendeler Land herzlich willkommen. Dabei ist das Ankommen in der neuen Heimat zuweilen mit einigen Hürden verbunden. Diese Seite bündelt einige Informationen, die die ersten Schritte erleichtern sollen.
Die Gründe, im Landkreis Sankt Wendel eine neue Heimat zu suchen, sind mannigfach. Neben persönlichen, familären oder beruflichen Auslösern führen Kriege und Krisen zu steigenden Zuzügen. Bis 2015 lag die Ausländerquote im Landkreis Sankt Wendel bei rund drei Prozent. Zu dieser Gruppe zählten vor allem Gastarbeiter, die in den 1970er Jahren nach Deutschland kamen, hier zumeist italienische Staatsangehörige, sowie die Flüchtlinge der Balkankriege aus den 1990er Jahren. Mit dem 2015 ausgebrochenen syrischen Bürgerkrieg änderte sich die Lage, der Beginn des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine im Februar 2022 löste eine weitere größere Fluchtbewegung aus.
In Deutschland lebende Asylsuchende erhalten bei Bedarf Asylbewerberleistungen, um ihren Lebensunterhalt vorübergehend zu sichern.
Grundsätzlich müssen Sie bedürftig sein. Das bedeutet, dass Sie nicht in der Lage sind, aus eigenem Einkommen oder Vermögen Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Haben Sie z.B. Barmittel über dem Freibetrag von 200€, müssen Sie diese zuerst aufbrauchen, bevor Sie Leistungen in Anspruch nehmen können.
Personen mit folgendem ausländerrechtlichem Status haben grundsätzlich einen Anspruch auf Hilfen:
Weitere Voraussetzung ist, dass Sie von der Ausländerbehörde dem Landkreis Sankt Wendel zugewiesen wurden bzw. eine entsprechende Wohnsitzauflage besteht.
Das Asylbewerberleistungsgesetz umfasst vorrangig Grundleistungen zur Deckung des täglichen Bedarfs beispielsweise für Unterkunft, Heizung und Ernährung sowie Leistungen bei akuter Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Es kann zu Einschränkungen kommen, wenn Sie eingereist sind, um Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten, Sie die Aufenthaltsbeendigung verhindern oder sich ohne wichtigen Grund weigern, an einer Arbeitsgelegenheit teilzunehmen.
Leistungen erhalten Sie in Form von Sachleistungen, Geldleistungen oder über eine Bezahlkarte.
Sofern es sich nicht um eine notfallmäßige Behandlung handelt, muss vorher von uns ein Krankenbehandlungsschein ausgestellt werden, den Sie beim Arzt, beim Zahnarzt oder im Krankenhaus vorlegen. Auch die weitere Überweisung zur fachärztlichen Behandlung sowie die Verordnung von Hilfsmitteln ist in der Regel genehmigungspflichtig.
Krankenbehandlungsscheine werden von uns nur auf Anforderung für höchstens ein Quartal ausgestellt. Bitte wenden Sie sich rechtzeitig vor dem Arzttermin (mindestens 3 bis 5 Werktage) an uns.
Die Anforderung kann auch (auf freiwilliger Basis) per Mail an job@lkwnd.de erfolgen, dabei geben Sie bitte folgende Informationen an:
Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung – Asylbewerberleistungen
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel
T 06851 801-3000
F 06851 801-3090
Persönliche Vorsprache bitte nur nach vorheriger Terminvereinbarung!