Zur Nutzung des Tickets ist ein Berechtigungsnachweis (SOZIALCARD) erforderlich. Berechtigte sind Personen, die Leistungen beziehen aus:
- SGB II (ALG II und Sozialgeld),
- SGB XII (Lebensunterhalt, Grundsicherung, Erwerbsminderung),
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und
- Wohngeld nach Wohngeldgesetz (WoGG).
Die Fair-Ticket gibt es nur als Monatskarte. Ein Abo müssen Sie nicht abschließen. Sie können zwischen zwei Varianten des Fair-Tickets auswählen:
- Das (einfache) Fair-Ticket gilt Montag bis Freitag ab 9 Uhr in allen Bussen und Bahnen im Saarland. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen gilt es ganztägig, also auch bereits vor 9 Uhr. Das Ticket kostet als Monatskarte 31,30 Euro.
- Das Fair-Ticket Plus gilt zusätzlich auch schon vor 9 Uhr und kostet als Monatskarte 42,10 Euro.
Wo kann ich das Fair-Ticket und Fair-Ticket (Plus) kaufen?
Sie erhalten die Tickets im TourRondo am Busbahnhof St. Wendel: Montag bis Freitag von 8 bis 12 und von 14 bis 18 Uhr, sowie an den Fahrkarten-Automaten und im Bus.
Was muss ich in Bus und Bahn mitführen, wenn ich das Fait-Ticket oder dsa Fair-Ticket (Plus) nutze?
Zunächst müssen Sie das auf dem Berechtigungsnachweis aufgedruckte Aktenzeichen auf die Monatskarte von Hand übertragen. Monatskarten ohne diesen Eintrag sind ungültig. Zusätzlich zum Ticket müssen Sie den Berechtigungsnachweis der Sozialbehörde (SOCIALCARD) und einen gültigen Ausweis mit Lichtbild (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Fiktionsbescheinigung) immer mitführen.
Sie können die Berechtigungsnachweise an folgenden Stellen beantragen:
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II
Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung - Jobcenter
T 06851 801-3000
job@lkwnd.de
Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung
Asylbewerberleistungen
T 06851 801-3000, 801-3323 oder 801-3326
job@lkwnd.de
Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch XII
Landkreis Sankt Wendel
Kreissozialamt
T 06851 801-5022 bis -5029
kreissozialamt@lkwnd.de
Leistungsberechtigte nach dem Wohngeldgesetz
Landkreis Neunkirchen
Wohngeldstelle
T 06824 906-0
sozialamt@landkreis-neunkirchen.de