Der Kreistag
Der Kreistag ist die Volksvertretung. Er wird von den wahlberechtigten Einwohnern des Kreises für fünf Jahre gewählt. Die letzte Wahl fand am 9. Juni 2024 statt. Danach gehören von den insgesamt 27 Mitgliedern des Kreistages 14 Mitglieder der CDU (Christlich Demokratische Union), 8 Mitglieder der SPD (Sozialdemokratische Partei Deutschland), 3 Mitglieder der AfD (Alternative für Deutschland), 1 BÜNDNIS 90/Die Grünen, 1 Freie Wähler an.
Der Kreistag beschließt über alle Selbstverwaltungsangelegenheiten des Landkreises, insbesondere setzt er die Haushaltssatzung fest, verabschiedet den Haushaltsplan, erlässt Satzungen zur Regelung kommunaler Angelegenheiten und beschließt über die Aus- und Durchführung von Maßnahmen und Projekten. Näheres hierzu ist in der Geschäftsordnung für den Kreistag, den Kreisausschuss und die Kreistagsausschüsse des Landkreises Sankt Wendel geregelt. Die Sitzungen des Kreistages sind grundsätzlich öffentlich. Der Landrat führt den Vorsitz, ist aber nicht stimmberechtigt. Bestimmte Entscheidungen kann der Kreistag dem Kreisausschuss oder dem Landrat übertragen.