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Die Wahrung von Sicherheit und Ordnung ist Aufgabe des Kreisordnungsamtes. Dabei sind die Aufgaben vielfältig, denn sie beinhalten Themen wie Waffen- und Jagdrecht, Versammlungsrecht oder Staatshoheitsangelegenheiten. Genaueres finden Sie auf dieser Seite.
Beachten Sie bitte:
Vorsprachen beim Kreisordnungsamt sind, unabhängig von den unten aufgeführten Öffnungszeiten, nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich! Termine können Sie bequem online buchen: termin.lkwnd.de.
Mittwochs ist das Amt für den Publikumsverkehr geschlossen und telefonisch erst nachmittags erreichbar.
Unterlagen zu Jagdschein- und Waffenangelegenheiten können auch per Post zugesandt oder in den Hausbriefkasten am Haupteingang in der Tritschlerstr. 5 geworfen werden. Diese werden dann nach der Bearbeitung zurückgeschickt. Antragsformulare können auf Nachfrage (telefonisch oder per E-Mail) zugesandt oder per E-Mail übermittelt werden.
Mo., Di., Do..: 7.30 - 12 Uhr und 13.30 - 15 Uhr, Fr.: 7.30 - 12 Uhr
Zusätzlich ist am 1. Samstag im Monat von 9 - 12 Uhr geöffnet
Terminvereinbarung ist für eine Vorsprache erforderlich:
online - Bürgerserviceportal
Das Waffenrecht regelt den Umgang mit Waffen und/oder Munition unter Berücksichtigung der Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
Der Erwerb und Besitz von Schusswaffen und/oder Munition ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ob einem Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis entsprochen werden kann, ist von genau festgelegten Kriterien (z. B. Zuverlässigkeit, persönliche körperliche und geistige Eignung, Sachkunde, Bedürfnis, Alterserfordernis, Nachweis einer sicheren Aufbewahrung) abhängig.
Anträge auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis:
Das Jagdrecht umfasst die Berechtigung, auf einem bestimmten Gebiet wildlebende Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, aufzusuchen, ihnen nachzustellen, sie zu fangen, zu töten und sich anzueignen. Um die Jagd auszuüben, benötigt man einen gültigen Jagdschein, der nur erteilt werden kann, wenn eine entsprechende Sachkunde (Jägerprüfungszeugnis), Zuverlässigkeit, körperliche Eignung und eine ausreichende Jagdhaftpflichtversicherung nachgewiesen wurde. Anträge auf Erteilung eines Jagdscheines finden Sie hier:
Unter der öffentlich-rechtlichen Unterbringung versteht man die Einweisung von psychisch kranken Menschen, die für sich oder andere eine Gefahr darstellen, zur Behandlung in eine psychiatrische Einrichtung.
Das Kreisordnungsamt ist auch für die Genehmigung von Lotterien und Ausspielungen sowie von Haus- und Straßensammlungen (z. B. Altkleider) zuständig.
Außerdem ist das Kreisordnungsamt Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen.
Das Versammlungsrecht beinhaltet das Grundrecht der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). Das Versammlungsgesetz beschränkt dagegen die Freiheit des Art. 8 GG. Es verbietet u. a. mehreren Personengruppen das Recht zur Veranstaltung von Versammlungen oder zu deren Teilnahme. Verboten ist ferner das Tragen von Waffen und von Uniformen zur Darstellung einer politischen Gesinnung.
Gewerberechtliche Aufgaben: Das Kreisordnungsamt erteilt Erlaubnisse zur Vermittlung von Immobilien, Darlehen, Kapitalanleihen, zur Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr und Baubetreuer, für Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenvermittler sowie zur Durchführung von Märkten/Messen. Anträge auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 34 c GewO, § 34 f GewO und § 34 i GewO finden Sie hier:
Staatshoheitsangelegenheiten: Ausländische Mitbürger können die deutsche Staatsbürgerschaft unter bestimmten Voraussetzungen durch eine Einbürgerung erhalten. Das Kreisordnungsamt berät die Einbürgerungsbewerber und leitet deren Anträge an die zuständige Behörde, das saarländische Innenministerium, zur Entscheidung weiter. Außerdem stellt das Kreisordnungsamt Staatsangehörigkeitsausweise für Deutsche aus, nach dem die deutsche Staatsbürgerschaft festgestellt wurde.
Ferner ist das Kreisordnungsamt für die öffentlich-rechtliche Namensänderung zuständig: Ein Vor- oder Familienname darf nur dann geändert werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Dies ist der Fall, wenn das schutzwürdige Interesse des Antragsstellers so wesentlich ist, dass Belange der Allgemeinheit zurücktreten müssen.
Ordnungswidrigkeiten: Das Kreisordnungsamt bearbeitet Ordnungswidrigkeiten innerhalb des Straßenverkehrs bei Parkverstößen am Bostalsee, sofern diese sich im Verwarnungsgeldbereich bewegen. Außerdem ist es für die Bearbeitung allgemeiner Ordnungswidrigkeiten nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz (z.B. falsche Namensangabe, etc.) und von Verstößen gegen Rechtsvorschriften, die mit einem Bußgeld geahndet werden können, zuständig. Beispielhaft seien hier erwähnt Verstöße gegen: die Handwerks- oder Gewerbeordnung, das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, das Waffengesetz, das Schulpflichtgesetz, Vorschriften des Jugendschutzes, baurechtliche Vorschriften.