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Innerhalb der Kreisverwaltung ist die Untere Bauaufsichtsbehörde für Fragen rund um das Bauen zuständig.
Die Untere Bauaufsichtsbehörde (Amt 42) der Kreisverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen. Sie prüft die Zulässigkeit der jeweiligen Vorhaben und erteilt die entsprechenden Genehmigungen und Bescheide. Sie kontrolliert und überwacht die Bautätigkeit. Wurden bauliche Anlagen illegal oder abweichend von geltendem Baurecht errichtet, sorgt sie für die Wiederherstellung rechtskonformer Zustände. Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist Ansprechpartner bei Nachbarbeschwerden und nimmt die entsprechenden Überprüfungen vor. Sie fertigt Stellungnahmen zu das Baurecht tangierenden Genehmigungen anderer Behörden und Dienststellen und führt Abnahmen sog. „fliegender Bauten“ (wie z.B. Fest- oder Kirmeszelten, Bühnen und Fahrgeschäften) durch.
Benötigte Formulare sind unter anderem auf dem Online-Portal Bürgerdienste-Saar zu finden:
Landkreis Sankt Wendel
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommstraße 31
66606 St. Wendel
T 06851 801-2701
F 06851 801-2790
Der Landkreis Sankt Wendel informiert gemäß Transparenzgebot fortlaufend über beabsichtigte Beschränkte Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb nach § 3a Absatz 2 Nummer 1 VOB/A ab einem voraussichtlichen Auftragswert von 25.000 Euro (netto) sowie über freiwillige ex-ante-Bekanntmachungen. Unternehmen können Ihr Interesse an einer Beteiligung am Ausschreibungsverfahren per Mail (vergabe@lkwnd.de) bekunden.
Öffentliche Ausschreibungen (nach VOB/A bzw. UVgO) und EU-Ausschreibungen (nach VOB/A-EU bzw. VgV) des Landkreises Sankt Wendel finden Sie auf der Vergabeplattform des Saarlandes:
Bauleistungen gemäß VOB
Der Landkreis Sankt Wendel informiert auf seiner Internetseite gemäß §20 Abs. 3 VOB/A nach Zuschlagserteilung über vergebene Aufträge im Rahmen der beschränkten Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb mit einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer und der freihändigen Vergabe mit einem Auftragswert über 15.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von sechs Monaten.
Liefer- und Dienstleistungen gemäß UVgO
Der Landkreis Sankt Wendel informiert auf seiner Internetseite gemäß §30 Abs. 1 UVgO nach Zuschlagserteilung über vergebene Aufträge im Rahmen der beschränkten Ausschreibung und der Verhandlungsvergabe mit einem Auftragswert über 25.000 Euro ohne Umsatzsteuer für die Dauer von drei Monaten.
Der Landkreis Sankt Wendel kann Eigentümer von Bauernhäusern bei der stilgerechten Sanierung beraten und auch bis zu 1500 Euro finanziell fördern. Was gefördert wird, legen die „Richtlinien zur Förderung der Erhaltung ortsbildprägender Bausubstanz“ fest.
Weitere Informationen:
Landkreis Sankt Wendel
Dezernat für Bildung, Infrastruktur und Sicherheit
Mommstraße 31
66606 St. Wendel
T 06851 801-4501
immobilienmanagement@lkwnd.de
Die Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke werden automatisiert vom zuständigen Finanzamt Ende Juni an die Eigentümer verschickt. Hierzu bedarf es keiner Anfrage beim Gutachterausschuss. Sollten Sie dennoch einen Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke auf den Stichtag 01.01.2022 benötigen, können Sie diesen im Grundsteuerviewer Saarland unter folgendem Link abrufen: https://geoportal.saarland.de/grundsteuer
Für einige Nutzungen wurden Bodenrichtwerte ausschließlich für steuerliche Zwecke festgelegt.
Die nachfolgenden Bodenrichtwerte (BRW) für Ackerland, Grünland und Forst gelten für alle Ortsteile einer Gemeinde:
Gemeinde Freisen
BRW Acker- und Grünland: 0,80 €/m²
BRW Forst: 0,70 €/m²
Gemeinde Marpingen
BRW Acker- und Grünland: 1,00 €/m²
BRW Forst: 0,90 €/m²
Gemeinde Namborn
BRW Acker- und Grünland: 0,75 €/m²
BRW Forst: 0,75 €/m²
Gemeinde Nohfelden
BRW Acker- und Grünland: 0,75 €/m²
BRW Forst: 0,85 €/m²
Gemeinde Nonnweiler
BRW Acker- und Grünland: 0,65 €/m²
BRW Forst: 0,80 €/m²
Gemeinde Oberthal
BRW Acker- und Grünland: 0,90 €/m²
BRW Forst: 0,80 €/m²
Kreisstadt St. Wendel
BRW Acker- und Grünland: 0,80 €/m²
BRW Forst: 0,90 €/m²
Gemeinde Tholey
BRW Acker- und Grünland: 0,90 €/m²
BRW Forst: 0,90 €/m²
Zusätzlich wurden Bodenrichtwerte für steuerliche Zwecke, die für den gesamten Landkreis gelten, für folgende Nutzungen festgelegt:
Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Landkreis Sankt Wendel hat auf der Grundlage des § 196 BauGB und § 14 GutVO die Bodenrichtwerte für die Flächen des Landkreises Sankt Wendel zum Stichtag 01.01.2024 beschlossen und die Bodenrichtwertzonen neu festgelegt.
Die Bodenrichtwerte sind gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse (GutVO) und dem Baugesetzbuch (BauGB) bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses, Mommstraße 31, 66606 St. Wendel ab Juni 2024 verfügbar. Es besteht die Möglichkeit die neuen Bodenrichtwerte über das Geoportal Saarland kostenfrei einzusehen:
https://geoportal.saarland.de/article/Bodenrichtwerte
Bei Rückfragen zu Bodenrichtwerten kann eine Auskunft unter T 06851 801-4550 oder per E-Mail: gutachterausschuss@lkwnd.de erfolgen. Es besteht ebenfalls die Möglichkeit, eine schriftliche Bodenrichtwertauskunft zu beantragen, welche mit 20 € gebührenpflichtig ist.
Für die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens kann hier der Antrag heruntergeladen werden. Für etwaige Fragen zum Ausfüllen des Antrages ist eine telefonische Auskunft möglich.
Landkreis Sankt Wendel
Gutachterausschuss
Mommstraße 31
66606 St. Wendel
T 06851 8014550
Gutachterausschuss@lkwnd.de