- Menu
-
- Verwaltung, Politik und Bauen
- Landrat
- Verwaltung
- Kreistag und Wahlen
- Bekanntmachungen / Stellenangebote / Ausbildung
- Aktuelle Meldungen
- Digitale Bürgerdienste
- ÖPNV und Ostertalbahn
- Zulassungsstelle
- Ordnung
- Leitbild
- Bauen
Der Landkreis Sankt Wendel bietet vielfältige soziale Leistungen für seine Bürgerinnen und Bürger an. Dazu zählen unter anderem die klassischen Sozialhilfen. Hilfe und Unterstützung erfahren etwa auch Menschen, die überschuldet sind. Zudem Menschen mit Migrationshintergrund oder Asylbewerber/Zuwanderer.
Schuldnerberatung ist Lebensberatung mit dem Schwerpunkt auf wirtschaftliche/finanzielle Schwierigkeiten und den damit zusammenhängenden psychosozialen Problemen. Das bedeutet: Schuldnerberatung bezieht sich auf die ratsuchende Person, auf deren Familie und deren Lebenssituation und nicht nur auf die Schulden.
Im 1. Teil finden kleinere Selbständige Informationen über Insolvenzen, Aufgabe oder Erhalt der Selbständigkeit. Im 2. Teil finden Privatleute Informationen über Pfändungsschutz, Vermögensauskunft (früher: Eidesstattliche Versicherung), Ansprüche auf Sozialleistungen und ähnliches.
Ein Pfändungsschutzkonto können Sie sich von der Bank einrichten lassen, wenn eine Kontopfändung droht oder bereits erfolgt ist. Nach erfolgter Pfändung können Sie Ihr Konto innerhalb von 4 Wochen rückwirkend schützen. Erhöhte Freibeträge werden nur auf Nachweis (Unterhaltspflicht …) bescheinigt.
Pfändungsfreigrenzen
In einer Pfändungstabelle können sie ablesen, wieviel von Ihrem Einkommen als Freibetrag erhalten bleiben muss. Dieser Freibetrag ist insbesondere abhängig von der Zahl Ihrer Unterhaltspflichtigen (Kinder, Ehegatte).
Forum Schuldnerberatung/Pfändungsrechner:
www.infodienst-schuldnerberatung.de
Schuldnerberatung Saar:
www.schuldnerberatung-saar.de
Erste Hilfen:
www.meine-schulden.de
Arbeitslosengeld II-Rechner:
www.sozialhilfe24.de
Insolvenzgericht:
www.ag-sb.saarland.de
Landkreis Sankt Wendel
Schuldner- und Insolvenzberatung
Welvertstraße 2
66606 St. Wendel
T 06851 801-5221 oder 801-5222
F 06851 801-5290
Unfälle oder schwere Erkrankungen können körperliche, seelische oder geistige Beeinträchtigungen mit sich bringen. Oftmals kann dadurch ein Mensch ganz plötzlich seine Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen. Er benötigt eine rechtliche Betreuung. Dabei entstehen für den betroffenen Menschen und seine Angehörigen meist viele Fragen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, in guten Tagen selbstbestimmt vorzusorgen und Regelungen nach eigenem Wunsch festzulegen. Dadurch kann eine rechtliche Betreuung vermieden werden. Die Betreuungsbehörde im Landkreis Sankt Wendel widmet sich diesem Themenkomplex.
Was die Betreuungsbehörde für Sie tun kann:
Die Urkundspersonen der Betreuungsbehörde sind befugt, Unterschriften oder Handzeichen auf Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen öffentlich zu beglaubigen.
Bei Interesse können Sie sich individuell beraten lassen!
Landkreis Sankt Wendel
Betreuungsbehörde
Welvertstr. 2, Zimmer 1.21 und 1.22
66606 St. Wendel
F 06851 801-5092
Betreuungssachen, Beglaubigung von Vorsorgevollmachten, Durchführung der Erweiterten Unterstützung: