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Wir leben heute länger und wir altern gesünder. Dennoch kann der Zeitpunkt kommen, an dem man dauerhaft die Hilfe anderer benötigt. Ein Schlaganfall, ein Unfall, eine schwere Erkrankung, fortschreitende Hilfebedürftigkeit und vieles mehr können das Leben völlig verändern.
Viele Fragen treten in solchen Situationen auf. Sie brauchen schnelle, passende und verlässliche Hilfen. Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes im Landkreis St. Wendel helfen Ihnen gerne weiter. Sie beraten persönlich, vertraulich, trägerneutral und kostenlos.
Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel
Welvertstraße 2 (2. Obergeschoss)
66606 St. Wendel
T 06851 801-5251
F 06851 801-5290
sanktwendel@psp-saar.net
Die meisten älteren und/oder behinderten Menschen möchten dauerhaft in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung leben. Diesem Wunsch stehen nicht selten diverse Ausstattungsmängel des Wohnraums entgegen, die eine eigenständige Lebensführung erschweren oder sogar verhindern. So treten zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Überwindung von Treppen auf, viele Bäder sind nicht behindertengerecht bzw. barrierefrei ausgestattet oder Schwellen und zu glatte Böden stellen Sturzrisiken dar.
Im Rahmen des vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFuF) geförderten Modellprojekts „Spezialisierte Wohnraumberatung im Landkreis Sankt Wendel“ möchte der Landkreis Sankt Wendel betroffene Menschen dabei unterstützen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können.
Die Wohnraumberatung berät unabhängig von Alter und Einkommenssituation über individuelle Anpassungsmöglichkeiten Ihres persönlichen Wohnraums, damit Sie weiterhin sicher, bequem und so selbständig wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können. Sie berät außerdem über die vorhandenen Förderprogramme und unterstützt Sie bei der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten bei der Beantragung von Fördermitteln. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, unverbindlich und unabhängig und findet auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause statt.
Das Bauamt des Landkreises Sankt Wendel steht der Wohnraumberatungsstelle beratend zur Seite.
Was wir für Sie tun können:
Kontakt:
Spezialisierte Wohnraumberatung im Landkreis Sankt Wendel
Welvertstraße 2
66606 St. Wendel
T (06851) 801-5257
n.rauber@lkwnd.de
Kurzzeitpflege ist ein Pflegeangebot, das auf begrenzte Zeit geleistet wird. Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in erheblichem Umfang erbracht werden und reicht die teilstationäre Pflege (Tagespflege, Nachtpflege) nicht aus, kann sie für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung oder in sonstigen Krisensituationen in Anspruch genommen werden.
Sie soll dazu dienen, pflegenden Angehörigen und anderen versorgenden Personen Entlastungen zu ermöglichen. Sie soll helfen, die Heimunterbringen der Pflegebedürftigen zu vermeiden und die häusliche Pflege in der Familie zu unterstützen.
Eine Kurzzeitpflegeeinrichtung ist eine Einrichtung zur befristeten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, etwa im Falle von Urlaub, Krankheit oder Kur pflegender Familienangehöriger oder bei Rehabilitation der Pflegebedürftigen nach Krankenhausaufenthalt.
Über Kurzzeitpflege informieren z.B. die Pflegekassen und der Pflegestützpunkt im Landkreis Sankt Wendel. Ergänzend hierzu kann der Leistungsbetrag der Ersatzpflege (Verhinderungspflege) auch für die Kurzzeitpflege verwendet werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.
Der Zuschuss der Pflegekasse für pflegebedingte Aufwendungen beträgt bis zu 1.612 Euro. Unter Einbeziehung der Verhinderungspflege erhöht sich dieser bis zu 3.224 Euro pro Kalenderjahr.
Die Pflegebedürftigen müssen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Zusatzleistungen und Investitionskosten selbst tragen.
Der Entlastungsbetrag kann hierfür in Anspruch genommen werden. Während der Kurzzeitpflege kann das bisher bezogene Pflegegeld anteilig weitergezahlt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.
Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot mit der entsprechenden personellen und räumlichen Ausstattung, um Aufenthalte, Betreuung, Versorgung, Pflege und Therapie von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen für einen Teil des Tages zu gewährleisten. Abends kehren diese wieder in ihren häuslichen Bereich zurück.
Die Tagespflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück.
Die Tagespflege bietet die für Behandlung und Pflege und Therapie erforderliche zusätzliche personelle und apparative Ausstattung. Über den betreuten Aufenthalt hinaus können im Bedarfsfalle u. a. gezielte Beschäftigungsangebote (Ergotherapie) und Beratungsangebote eingesetzt werden.
AhA-Agenturen für haushaltsnahe Arbeit Hausmeister- und Hauswirtschaftsdienste
Die AhA-Agenturen für haushaltsnahe Arbeit sind ein Projekt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Für alle, die für ihren privaten Haushalt Unterstützung benötigen, bieten die AhA-Agenturen zuverlässige legale Haushaltshilfen.
Ob Sie Hilfe bei Reinigungsarbeiten im Haus, bei der Wäsche- oder häuslichen Blumenpflege benötigen oder einfach eine vertrauenswürdige Person brauchen, die Botengänge oder Einkäufe für Sie erledigt: Die AhA-Agenturen bieten Ihnen diese Dienstleistungen und einige auch noch mehr.
Alle AhA-Agenturen sind qualitätsgeprüft, und ihre Mitarbeiter/Innen sind seriös und erfahren. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Haushaltshilfe qualifiziert und zuverlässig ist. Sie haben keinerlei bürokratischen Aufwand und keine Arbeitgeberpflichten. Und für Krankheits- und Urlaubsvertretung wird auch gesorgt.
St. Wendeler Agentur für haushaltsnahe Arbeit
Schulstraße 38
66606 St. Wendel
Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Denn niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dies ist in der saarländischen Verfassung verankert.
Auf Landes- und Kreisebene gibt es Behindertenbeauftragte. Auch in den Kommunen des Landkreises Sankt Wendel wurden Behindertenbeauftragte benannt.
Sie sind, genauso wie die unten aufgeführten Fachstellen, erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Behinderung und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.
Landkreis Sankt Wendel
Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Christoph Schirra
Werschweilerstraße 40
66606 St. Wendel
T (06851) 801-4050
F(06851) 801-5390
Marion Böning-Klein
Werkstraße 10
66606 St. Wendel
T 0178 8582713
Daniel Maurer
Schulstraße 60
66629 Freisen
T 06855 9745
Christina Simon
Im Hanfgarten 7
66646 Marpingen
T 06853 5831
Hans-Joachim Litz
Teichstraße 9
66640 Namborn
Mobil 0163 7714411
Sigrid Laubenthal
Mozartstraße 17
66625 Nohfelden
T 06852 991865 oder 908233
Anne Welsch
Hochwaldstraße 64
66620 Nonnweiler
Mobil 0151 426 548 70
Hartmut Heinke
Steffesheck 2
66649 Oberthal
Mobil 0172 87 677 74
Stefan Wegmann
Rathausplatz 1
66606 St. Wendel
T 06851 809-1307
swegmann@sankt-wendel.de
Annelie Schmitt
Silcherstraße 1
66636 Tholey-Theley
T 06853 4590
Anne Kiefer
St. Floriansweg 7
66606 St. Wendel
Mobil 0170 55 46 721