Eine Frau erläutert zwei älteren Menschen ein Dokument.

Pflegerische Leistungen

Wir leben heute länger und wir altern gesünder. Dennoch kann der Zeitpunkt kommen, an dem man dauerhaft die Hilfe anderer benötigt. Ein Schlaganfall, ein Unfall, eine schwere Erkrankung, fortschreitende Hilfebedürftigkeit und vieles mehr können das Leben völlig verändern.

Viele Fragen treten in solchen Situationen auf. Sie brauchen schnelle, passende und verlässliche Hilfen. Die Mitarbeiter des Pflegestützpunktes im Landkreis St. Wendel helfen Ihnen gerne weiter. Sie beraten persönlich, vertraulich, trägerneutral und kostenlos.

Kontakt

Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel
Welvertstraße 2 (2. Obergeschoss)
66606 St. Wendel

So erreichen Sie uns

T 06851 801-5251
F 06851 801-5290

sanktwendel@psp-saar.net

Umgang mit Demenz

Der Umgang mit dementiell erkrankten Menschen stellt die Angehörigen vor große Herausforderungen. Das Wissen über die Krankheit und ihre Auswirkungen hilft bei der Gestaltung des Alltags. Die Pflegeberater/innen des Pflegestützpunktes im Landkreis St. Wendel stehen Ihnen zu allen Fragen zum Thema „Demenz“ zur Verfügung.

Zahlreiche Angebote im Bereich der pflegerischen Versorgung bzw. Demenzversorgung sind bereits im Landkreis Sankt Wendel vorhanden. Das Projekt „DemenzNetzwerk“ Landkreis Sankt Wendel im Rahmen des Bundesmodellprogramms „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“ möchte die bereits vorhandenen Angebote stärker vernetzen und somit Strukturen und Kompetenzen verbessern.

Zum Bundesmodellprogramm „Lokale Allianzen für Menschen mit Demenz“

Der Umgang mit Demenz und Hilfen bei Demenz gehört zu den größten Herausforderungen unserer Gesellschaft in den kommenden Jahren. Um darauf vorbereitet zu sein, müssen wir jetzt handeln. Neben der Schaffung der Rahmenbedingungen auf Bundesebene geht es ganz konkret um Hilfen und Unterstützung im direkten Umfeld der Erkrankten und ihrer Angehörigen.

Ausgangssituation im Landkreis Sankt Wendel

Die aktuell geschätzte Zahl der demenzerkrankten Personen im Landkreis Sankt Wendel liegt bei etwa 2.600 Personen (= 10% der Schätzung des Sozialministeriums für das Saarland in Höhe von ca. 26.000 Personen). Hinzu kommt eine 2–3fach höhere Anzahl an betroffenen Familienangehörigen bzw. sogenannter „Zugehöriger“ (Freunde, Bekannte, Nachbarn etc.) aus dem sozialen Umfeld.


Folgende Wirkungen sollen mittel-und langfristig eintreten:

  • Schaffung dauerhafter Beratungsstrukturen vor Ort (z. B. in einer „Demenzsprechstunde“)
  • Schaffung lokaler Entlastungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige
  • Stärkung von Solidarität, Nachbarschaftshilfe, ehrenamtlichem Engagement und „Wir-Gefühl“
  • Umsetzung der Prinzipien „Hilfe zur Selbsthilfe“ und „Lokale Probleme sind lokal zu lösen“
  • nachhaltige Etablierung von „Good-Practice-Modellen“
  • nachhaltige Kooperation zwischen den Netzwerkpartnern

Schwerpunktthemen im Rahmen der Netzwerkarbeit werden sein:

  • verstärkte Informationen zu lokalen und regionalen Demenzangeboten
  • koordinierte Öffentlichkeitsarbeit
  • Zusammenarbeit mit professionellen und ehrenamtlichen Netzwerkpartnern

Zielgruppen und Netzwerkpartner

Zielgruppe unseres Netzwerkes sind sowohl Demenzerkrankte als auch deren Angehörige und sogenannte „Zugehörige“ (Freunde, Bekannte, Nachbarn etc.). Netzwerkpartner sind alle Einrichtungen, Behörden und (Selbsthilfe-)Angebote im Landkreis mit Bezug zum Thema „Demenz“ sowie die Landesfachstelle Demenz Saarland.

Kontakt:

DemenzNetzwerk Landkreis Sankt Wendel
c/o Pflegestützpunkt im Landkreis Sankt Wendel

Welvertstraße 2
66606 St. Wendel

T 06851 801-5251
F 06851 801-5626

sanktwendel@psp-saar.net 

Die Zahl der Demenzerkrankungen steigt seit Jahren stetig an. Zurzeit sind im Saarland mindestens 22.418 Menschen betroffen; davon bis zu 2.500 im Landkreis St. Wendel (Quelle: Landesfachstelle Demenz Saarland; Stand: 31.12.2020).

Anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag im Sinne von § 45b und 45c Abs. 3 Sozialgesetzbuch XI (Pflegeversicherung) sind Betreuungsangebote, in denen Helfer und Helferinnen unter pflegefachlicher Anleitung die Betreuung von Pflegebedürftigen mit erheblichem Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung in Gruppen oder im häuslichen Bereich übernehmen sowie pflegende Angehörige entlasten und beratend unterstützen.

Nach § 45b SGB XI stehen Versicherten, die die Fördervoraussetzungen erfüllen, 125 Euro zur Verfügung, die zur Finanzierung anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag durch die Pflegekassen bereit gestellt und abgerechnet werden.

Folgende anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gibt es zur Zeit im Landkreis Sankt Wendel:

  • Ein besonderes Angebot stellt die „Heemer Dorfhelferin“ in St. Wendel-Hoof dar, wo kostenfreu Hausbesuche bei Demenzerkrankten durch eine Krankenschwester stattfinden.
  • Die Lebenshilfe St. Wendel gemeinnützige GmbH bietet das anerkannte Angebot zur Unterstützung im Alltag „Familienentlastender Dienst (FED)“ an.

Liste von Trägern und Anbietern anerkannter Angebote zur Unterstützung im Alltag (PDF)

Nachstehend anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag werden im Rahmen von § 45c SGB XI durch den Landkreis Sankt Wendel und die Pflegekassen finanziell gefördert:

  • Lebenshilfe St. Wendel gemeinnützige GmbH
    Familienentlastender Dienst (FED)
    Ralf Wagner
    T (06851) 9301-261
  • Verein zur Förderung der Dorfentwicklung Hoof e.V.
    Heemer Dorfhelferin
    Gernot Müller
    Baumschulstraße 1
    66606 St. Wendel-Hoof
    T (06856) 8150

Angehörigengruppe für Menschen mit Demenz
Treffen: jeden ersten Mittwoch im Monat von 18–20 Uhr
Ort: Heinrich-Meffert-Haus Oberthal, Rosenstraße 6, 66649 Oberthal
Anbieter: Eugeria St. Stephanus, 66649 Oberthal und Pfarreiengemeinschaft Oberthal-Namborn

Gesprächskreis für Angehörige demenzkranker Menschen
Treffen: jeden ersten Dienstag im Monat von 18 – 20 Uhr
Ort: Mehrgenerationenhaus Nonnweiler, Trierer Straße 9, 66620 Nonnweiler
Ansprechpartnerin: Sabine Fuchs, T (06851) 801-5252
Anbieter: Pflegestützpunkt im Landkreis St. Wendel

Wohnraumberatung

Die meisten älteren und/oder behinderten Menschen möchten dauerhaft in ihrer gewohnten häuslichen Umgebung leben. Diesem Wunsch stehen nicht selten diverse Ausstattungsmängel des Wohnraums entgegen, die eine eigenständige Lebensführung erschweren oder sogar verhindern. So treten zum Beispiel Schwierigkeiten bei der Überwindung von Treppen auf, viele Bäder sind nicht behindertengerecht bzw. barrierefrei ausgestattet oder Schwellen und zu glatte Böden stellen Sturzrisiken dar.

Im Rahmen des vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie (MSGFuF) geförderten Modellprojekts „Spezialisierte Wohnraumberatung im Landkreis Sankt Wendel“ möchte der Landkreis Sankt Wendel betroffene Menschen dabei unterstützen, so lange wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu können.

Die Wohnraumberatung berät unabhängig von Alter und Einkommenssituation über individuelle Anpassungsmöglichkeiten Ihres persönlichen Wohnraums, damit Sie weiterhin sicher, bequem und so selbständig wie möglich in den eigenen vier Wänden leben können. Sie berät außerdem über die vorhandenen Förderprogramme und unterstützt Sie bei der Abwicklung der erforderlichen Formalitäten bei der Beantragung von Fördermitteln. Die Beratung ist kostenlos, vertraulich, unverbindlich und unabhängig und findet auf Wunsch auch bei Ihnen zuhause statt.
Das Bauamt des Landkreises Sankt Wendel steht der Wohnraumberatungsstelle beratend zur Seite.

Was wir für Sie tun können:

  • Telefonisches Erstgespräch
  • In einem zweiten Schritt besuchen wir Sie gerne zuhause und informieren Sie darüber, wie durch den Einsatz technischer Hilfsmittel, eine veränderte Ausstattung oder bauliche Maßnahmen eine Verbesserung Ihrer Wohnsituation herbeigeführt werden kann
  • Beratung über verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten
  • Unterstützung bei der Umsetzung der konkreten Maßnahmen

Kontakt:
Spezialisierte Wohnraumberatung im Landkreis Sankt Wendel
Welvertstraße 2
66606 St. Wendel

T (06851) 801-5257
n.rauber@lkwnd.de 

Kurzzeitpflege

Kurzzeitpflege ist ein Pflegeangebot, das auf begrenzte Zeit geleistet wird. Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht in erheblichem Umfang erbracht werden und reicht die teilstationäre Pflege (Tagespflege, Nachtpflege) nicht aus, kann sie für eine Übergangszeit im Anschluss an eine stationäre Krankenhausbehandlung oder in sonstigen Krisensituationen in Anspruch genommen werden.

Sie soll dazu dienen, pflegenden Angehörigen und anderen versorgenden Personen Entlastungen zu ermöglichen. Sie soll helfen, die Heimunterbringen der Pflegebedürftigen zu vermeiden und die häusliche Pflege in der Familie zu unterstützen.

Eine Kurzzeitpflegeeinrichtung ist eine Einrichtung zur befristeten Versorgung von pflegebedürftigen Menschen, etwa im Falle von Urlaub, Krankheit oder Kur pflegender Familienangehöriger oder bei Rehabilitation der Pflegebedürftigen nach Krankenhausaufenthalt.

Über Kurzzeitpflege informieren z.B. die Pflegekassen und der Pflegestützpunkt im Landkreis Sankt Wendel. Ergänzend hierzu kann der Leistungsbetrag der Ersatzpflege (Verhinderungspflege) auch für die Kurzzeitpflege verwendet werden, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Der Zuschuss der Pflegekasse für pflegebedingte Aufwendungen beträgt bis zu 1.612 Euro. Unter Einbeziehung der Verhinderungspflege erhöht sich dieser bis zu 3.224 Euro pro Kalenderjahr.

Die Pflegebedürftigen müssen die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Zusatzleistungen und Investitionskosten selbst tragen.

Der Entlastungsbetrag kann hierfür in Anspruch genommen werden. Während der Kurzzeitpflege kann das bisher bezogene Pflegegeld anteilig weitergezahlt werden. Der Antrag ist bei der zuständigen Pflegekasse zu stellen.

Tagespflege

Tagespflege ist ein teilstationäres Angebot mit der entsprechenden personellen und räumlichen Ausstattung, um Aufenthalte, Betreuung, Versorgung, Pflege und Therapie von hilfs- und pflegebedürftigen Menschen für einen Teil des Tages zu gewährleisten. Abends kehren diese wieder in ihren häuslichen Bereich zurück.

Die Tagespflege umfasst auch die notwendige Beförderung des Pflegebedürftigen von der Wohnung zur Tagespflegeeinrichtung und zurück.

Die Tagespflege bietet die für Behandlung und Pflege und Therapie erforderliche zusätzliche personelle und apparative Ausstattung. Über den betreuten Aufenthalt hinaus können im Bedarfsfalle u. a. gezielte Beschäftigungsangebote (Ergotherapie) und Beratungsangebote eingesetzt werden.

AhA-Agenturen

AhA-Agenturen für haushaltsnahe Arbeit Hausmeister- und Hauswirtschaftsdienste

Die AhA-Agenturen für haushaltsnahe Arbeit sind ein Projekt des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr. Für alle, die für ihren privaten Haushalt Unterstützung benötigen, bieten die AhA-Agenturen zuverlässige legale Haushaltshilfen.

Ob Sie Hilfe bei Reinigungsarbeiten im Haus, bei der Wäsche- oder häuslichen Blumenpflege benötigen oder einfach eine vertrauenswürdige Person brauchen, die Botengänge oder Einkäufe für Sie erledigt: Die AhA-Agenturen bieten Ihnen diese Dienstleistungen und einige auch noch mehr.

Alle AhA-Agenturen sind qualitätsgeprüft, und ihre Mitarbeiter/Innen sind seriös und erfahren. Das gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Haushaltshilfe qualifiziert und zuverlässig ist. Sie haben keinerlei bürokratischen Aufwand und keine Arbeitgeberpflichten. Und für Krankheits- und Urlaubsvertretung wird auch gesorgt.

Kontakt

St. Wendeler Agentur für haushaltsnahe Arbeit
Schulstraße 38
66606 St. Wendel

So erreichen Sie die AhA-Agenturen

T 06851 808501
Mobil 0178 7199250

 klausroemisch@aol.com 

Beratung für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung haben ein Recht darauf, am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben. Denn niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Dies ist in der saarländischen Verfassung verankert.

Auf Landes- und Kreisebene gibt es Behindertenbeauftragte. Auch in den Kommunen des Landkreises Sankt Wendel wurden Behindertenbeauftragte benannt.

Sie sind, genauso wie die unten aufgeführten Fachstellen, erste Anlaufstelle für Fragen rund um das Thema Behinderung und stehen als Ansprechpartner zur Verfügung.

Kontakt

Landkreis Sankt Wendel
Kommunaler Beauftragter für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Christoph Schirra
Werschweilerstraße 40
66606 St. Wendel

T (06851) 801-4050
F(06851) 801-5390

c.schirra@lkwnd.de 

Lebenshilfe Kreisvereinigung St. Wendel e.V.

Marion Böning-Klein
Werkstraße 10
66606 St. Wendel

T 0178 8582713

m.boening-klein@lebenshilfe-wnd.de 

Behindertenbeauftragte der Gemeinde Freisen

Daniel Maurer
Schulstraße 60
66629 Freisen

T 06855 9745

daniel.maurer@Freisen.de

Behindertenbeauftragte der Gemeinde Marpingen

Christina Simon
Im Hanfgarten 7
66646 Marpingen

T 06853 5831

joachim_simon@gmx.de 

Behindertenbeauftragter der Gemeinde Namborn

Hans-Joachim Litz
Teichstraße 9
66640 Namborn

Mobil 0163 7714411

wnd@freenet.de 

Behindertenbeauftragte der Gemeinde Nohfelden

Sigrid Laubenthal
Mozartstraße 17
66625 Nohfelden

T 06852 991865 oder 908233

sigrid.laubenthal@web.de 

Behindertenbeauftragte der Gemeinde Nonnweiler

Anne Welsch
Hochwaldstraße 64
66620 Nonnweiler

Mobil 0151 426 548 70

a.welsch@ideeon.info 

Behindertenbeauftragter der Gemeinde Oberthal

Hartmut Heinke
Steffesheck 2
66649 Oberthal

Mobil 0172 87 677 74

hartmut.heinke@yahoo.de 

Behindertenbeauftragter der Kreisstadt St. Wendel

Stefan Wegmann
Rathausplatz 1
66606 St. Wendel

T 06851 809-1307

swegmann@sankt-wendel.de 

Behindertenbeauftragte der Gemeinde Tholey

Annelie Schmitt
Silcherstraße 1
66636 Tholey-Theley

T 06853 4590

Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung

Anne Kiefer
St. Floriansweg 7
66606 St. Wendel

Mobil 0170 55 46 721

eutb-Kiefer@lebenshilfe-saarland.de