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Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt Sie mit Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. Die Leistungen der Grundsicherung werden aus Steuermitteln finanziert und zur Überbrückung für alle erbracht, die zu wenige oder keine eigenen Mittel zur Verfügung haben.
Bürgergeld können Sie erhalten, wenn Sie
Für ausländische Staatsangehörige gelten Besonderheiten, zum Beispiel muss die Aufnahme einer Beschäftigung erlaubt sein.
Sind Sie jünger als 15 Jahre oder können aus gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten, dann können Sie auch Leistungen in Form von Sozialgeld erhalten, wenn Sie mit einer erwerbsfähigen leistungsberechtigten Person in einer sogenannten Bedarfsgemeinschaft leben. Ansonsten können Sie Leistungen beim Kreissozialamt beantragen.
Das Bürgergeld umfasst neben dem Regelbedarf auch die angemessenen Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese Bedarfe nicht durch Einkommen oder Vermögen gedeckt sind. Hinzu kommen gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung oder Schwangerschaft berücksichtigt werden.
(vollständig mit Nachweisen)
(nur zur Fristwahrung ohne Nachweis)
Das Jobcenter für den Landkreis Sankt Wendel und Umgebung bietet
einen Service für alle Jobsuchenden: eine JobZENTRALE für den gesamten Kreis und das Umland.
Leistungen nach dem SGB II werden nur auf Antrag erbracht.
Melden Sie sich deshalb bitte so früh wie möglich bei uns. Für die Antragstellung beim Landkreis Sankt Wendel können Sie die Antragsvordrucke der Bundesagentur für Arbeit nutzen. Diese finden Sie hier. Noch einfacher geht die Antragstellung mit unserem Online-Antrag unten.
Für den Nachweis der Unterkunftskosten besteht die Möglichkeit, den Vordruck Mietbescheinigung zu nutzen:
Nach Eingang der Antragsunterlagen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und teilen Ihnen gegebenenfalls mit, welche Nachweise noch vorzulegen sind.
Für eine persönliche Vorsprache bei Ihrer zuständigen Sachbearbeitung ist grundsätzlich eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung – Jobcenter
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel
T 06851 801-3000
F 06851 801-3090
job@lkwnd.de
Wenn Sie von der Kommunalen Arbeitsförderung Bürgergeld erhalten, sind wir dafür verantwortlich, Sie bei der Integration in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Ansonsten wenden Sie sich bitte an die Agentur für Arbeit Saarland, die in St. Wendel eine Geschäftsstelle unterhält. Dies gilt auch für Arbeitslosengeld I-Bezieher, deren Anspruch aber zusätzlich durch das Bürgergeld aufgestockt wird.
Nach der Bewilligung Ihres Leistungsantrags erhalten Sie kurzfristig eine Einladung durch Ihren persönlichen Ansprechpartner. Dabei besprechen wir mit Ihnen die vorhandenen beruflichen Qualifikationen, Möglichkeiten einer Vermittlung in Arbeit und die dafür notwendigen Unterstützungsleistungen.
Gemeinsam mit unseren Netzwerkpartnern halten wir ein umfangreiches Angebot an Beschäftigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten vor. Unsere Vermittlerteams stehen in engem Kontakt zu den Unternehmen, um Ihnen frei werdende Stellen anbieten zu können..
Auch vermitteln wird Kontakte zu einer Vielzahl von Hilfs- und Beratungsangeboten, die Sie bei persönlichen Problemen unterstützen. Hierzu gehören beispielsweise die Schuldnerberatung, Suchtberatungsstellen, Pflegestützpunkt und die Unterstützung bei der Kinderbetreuung.
Für bestimmte Personengruppen, vor allem Jugendliche unter 25 Jahren und Familien mit Kindern, gibt es in unserem Hause spezialisierte Fallmanager und Vermittler, die auf die besonderen Bedürfnisse der Zielgruppe eingehen können. Teilweise handelt es sich dabei um vom Bund, Land und der Europäischen Union geförderte Modellprojekte.
Für Familien mit Kindern und Alleinerziehende haben wir einen umfangreichen Familienkompass erstellt, der Ihnen vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten aufzeigt.