Verwaltung

Leiter der Verwaltung des Landkreises Sankt Wendel ist der Landrat. Ihm sind acht Stabsstellen direkt untergeordnet. Darüber hinaus ist die Verwaltung in vier Dezernate gegliedert. Auch zwei Eigenbetriebe, zwei Gesellschaften und eine Stiftung gehören zur Landkreis-Verwaltung.

Stabsstellen

Stabsstellen sind dezernatsfreie Organisationseinheiten, die dem Landrat direkt zugeordnet sind und allein seiner Weisungskompetenz unterstehen. Das Expertenwissen bzw. die Dienstleistungen ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollen der Verwaltungsleitung Entscheidungsgrundlagen liefern bzw. die Kontrolle der Abläufe im Regelbetrieb erleichtern.

Das Rechnungsprüfungsamt (RPA) ist eine Pflichteinrichtung des Landkreises, die kraft Gesetzes bei der Durchführung von Prüfungsaufgaben unabhängig und an Weisungen nicht gebunden ist. Innerhalb der Verwaltung nimmt das RPA somit eine besondere Rechtsstellung ein, durch die eine sachliche, unbeeinflusste und unparteiische Kontrolle der Verwaltung gewährleistet werden soll. Nur der Landrat ist befugt, dem RPA besondere Prüfungsaufgaben zu übertragen.

Zu den gesetzlichen Pflichtaufgaben zählen u. a.:

  • die Prüfung des Jahresabschlusses des Landkreises sowie dessen Anlagen
  • die laufende Prüfung der Vorgänge in der Finanzbuchhaltung
  • die dauernde Überwachung der Zahlungsabwicklung sowie die Vornahme der regelmäßigen und unvermuteten Kassenprüfungen
  • die Prüfung von Vergaben

Vom Landrat übertragen wurden folgende Aufgaben:

  • unvermutete Kassenprüfungen bei Gemeinden
  • Prüfung von Ingenieur- und Architektenverträgen von Gemeinden
  • Prüfungen im Rahmen des Verwaltungs- und Kontrollsystems im Bereich der Kommunalen Arbeitsförderung aufgrund der zwischen dem Bund und dem Landkreis Sankt Wendel abgeschlossenen Verwaltungsvereinbarung
  • Sachgebiets- und Einzelfallprüfungen
  • Prüfung verschiedener Einrichtungen aufgrund besonderer Vereinbarung
  • Visakontrollen in den vom Landrat festgelegten Bereichen

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Rechnungsprüfungsamt
Mommstraße 25

T 06851 801-2060
F 06851 801-2093

rpa@lkwnd.de

Die Stabsstelle 2 ist als Kämmerei für die Finanzen des Landkreises zuständig. Hier wird der Haushaltsplan aufgestellt und seine Ausführung überwacht. Das Amt ist somit für finanzwirtschaftliche Grundsatzfragen verantwortlich. Auch die Vermögens- und Schuldenverwaltung hat hier ihren Sitz. Angelegenheiten des kommunalen Finanzausgleiches, die Beantragung und Abrechnung finanzieller Zuwendungen sowie die Festlegung der ständig in der öffentlichen Diskussion befindlichen Kreisumlage dienen dabei der Mittelbeschaffung. Die Arbeit des Amtes sichert die Aufgabenerfüllung der Behörde und verbessert stetig die Kostentransparenz und das Kostenbewusstsein.

Zur Stabsstelle gehört auch die Kreiskasse. Ihr obliegt die zahlungsorientierte Buchhaltung der Kreisverwaltung. Der gesamte Zahlungsverkehr (bar und unbar), d. h. die Annahme von Einzahlungen sowie die Leistung von Auszahlungen läuft über die Kreiskasse, wird dokumentiert, archiviert und an jedem Tag, in jedem Monat und am Ende jedes Jahres statistisch erfasst. Die Kreiskasse ist zudem zuständig für Werteverwaltung (Sparanlagen, Fahrzeugbriefe, Bürgschaften etc.) und überwacht die Kassengeschäfte der Eigenbetriebe, des öffentlichen Personennahverkehrs, der Stiftung Kulturbesitz und von Stiftungsfonds. Eine weitere Aufgabe ist die Verwaltung der Finanzmittel einschließlich der Geldanlage nicht sofort benötigter liquiden Mittel und die zentrale Liquiditätsplanung im Einvernehmen mit der Kämmerei. Die Kreiskasse verfügt über eine eigene Forderungsverwaltung und ein eigenes Vollstreckungswesen für Mahnungen oder Pfändungen.

Servicezeiten der Kreiskasse:

Do.: 8 – 12 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Fr.: 8 – 12 Uhr und 13:30 – 15:00 Uhr

Kontakt

Landkreis Sankt Wendel
Kämmerei/Kreiskasse
Mommstraße 25
66606 St. Wendel

T 06851 801-2400
F 06851 801-2093

kaemmerei@lkwnd.de
 

Schließlich ist auch der ÖPNV (Öffentlicher Personennahverkehr) Teil der Stabsstelle 3. Die Landkreise sind also im Wesentlichen für die Busverkehre verantwortlich. Die Sicherung eines ausreichenden Angebots im ÖPNV ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge.

1999 entschied der Kreistag, dass der ÖPNV auch als Eisenbahninfrastrukturunternehmen auftreten kann. Von der Deutschen Bahn wurde die 21 km lange Ostertalstrecke zwischen Ottweiler und Schwarzerden angepachtet, auf der der Museumszug an ausgewählten Terminen verkehrt. Die Ostertalbahn ist in das Tourismuskonzept des Landkreises SAnkt Wendel eingebunden.

Zudem wird beim ÖPNV über die Zulassung von Betrieben im Rahmen der Personenbeförderung entschieden. Dies betrifft:

  • Kraftomnibusse, Taxen- und Mietwagenkonzessionen sowie
  • Krankentransport und Notfallrettungswesen, Zulassung privater Krankentransporte.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Öffentlicher Personennahverkehr
Mommstraße 25
66606 St. Wendel

T 06851 801-4541

oepnv@lkwnd.de

Die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des Landkreises Sankt Wendel versteht sich als Informationsvermittler und Scharnier zwischen Kreisverwaltung und Bürgerinnen und Bürgern. Wie alle Behörden hat das Landratsamt eine Auskunftspflicht gegenüber der Öffentlichkeit, vor allem gegenüber den Medien.

Die sachliche, regelmäßige und umfassende Information über Themen, Projekte, Termine und Kreistagssitzungen, das Erstellen von Informationsbroschüren sowie die Herausgabe des Kreisheimatbuches, die Pflege von Foto- und Pressearchiven, die Umsetzung des Corporate Designs des Landkreises Sankt Wendel und die Durchführung von Empfängen gehören zu den wichtigsten Aufgaben. Zum Bereich Öffentlichkeitsarbeit gehört insbesondere aber auch die Organisation von Veranstaltungen des Landkreises Sankt Wendel und am Bostalsee.

Die Aufgaben im Überblick:

  • Pressemitteilungen
  • Bearbeitung von Presseanfragen und Interviewwünschen aller Medien
  • Organisation von Pressegesprächen
  • Auskünfte über das Geschehen im Landkreis Sankt Wendel
  • Publikationen
  • Herausgabe Kreisheimatbuch
  • Erinnerungskultur
  • Veranstaltungen und Empfänge des Landkreises
  • Events am Bostalsee
  • Betreuung der Internetpräsenz www.landkreis-st-wendel.de
  • Pflege der Facebook-Seite www.facebook.com/Landkreis.StWendel
  • Umsetzung des Corporate Designs
  • Gestaltung von Werbeanzeigen und Flyern

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mommstraße 25
66606 St. Wendel

T 06851 801-2051
F 06851 801-2092

presseamt@lkwnd.de

Der Landkreis Sankt Wendel wurde am 3. November 2020 für die zweite Staffel des vom Bund geschaffenen Förderprogrammes “Modellprojekte Smart Cities” ausgewählt und erhält in dem Projektzeitraum von sieben Jahren eine Gesamtförderung von 17,5 Millionen Euro (Eigenanteil 10 Prozent). Zur Umsetzung dieses Programms, das im Landkreis Sankt Wendel “Smart Wendeler Land” getauft wurde, wurde die Stabsstelle 3: Digitalisierung eingerichtet.

Weitere Informationen zum Smart Wendeler Land unter: www.smartwendelerland.de

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Digitalisierung Chief Digital Officer
Mommstraße 29
66606 St. Wendel

T 06851 801-4202

smartcity@lkwnd.de

Die Frauenbeauftragte vertritt die Interessen von Frauen und Mädchen auf kommunaler Ebene. Die Aufgaben werden vom Landesgleichstellungsgesetz vorgegeben. Die Aktivitäten zielen darauf hin, die tatsächliche Gleichstellung in der Gesellschaft zu erreichen, geschlechtsspezifische Benachteiligungen sichtbar zu machen und an ihrer Verbesserung mitzuwirken.

Das Frauenbüro als Servicestelle arbeitet sowohl für die Kolleginnen innerhalb der Landkreisverwaltung als auch für Frauen und Mädchen, die im Landkreis Sankt Wendel leben.

Zu den Angeboten der Frauenbeauftragten gehören Veranstaltungen, Informationen und Publikationen, Unterstützung und Beratung von Frauen und Mädchen in allen Lebenslagen.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Frauenbeauftragte 
Mommstraße 25a
66606 St. Wendel

T 06851 801-2071
F 06851 801-4790

frauenbeauftragte@lkwnd.de

Die „Stabsstelle 6 – Integrierte Sozialplanung“ wurde zum 1. Januar 2020 in der Kreisverwaltung geschaffen. Fachbereich 1 umfasst die sogenannte „integrierte“ Sozialplanung und ist ein neuer Aufgabenbereich; Fachbereich 2 umfasst das Seniorenbüro, das aufgrund der langjährig entwickelten Altenhilfeplanung der Stabsstelle 6 fachlich zugeordnet wurde.

Fachbereich 1: Integrierte Sozialplanung

Mit dem Aufgabenbereich “Integrierte Sozialplanung“ betritt die Kreisverwaltung Neuland. „Integriert“ bedeutet zunächst, dass bestimmte soziale Themen, Sozialbereiche oder soziale Problemfelder über verschiedene Ressorts inner- und außerhalb der Verwaltung hinweg betrachtet, bewertet und zusammen mit den entsprechenden Fachämtern und anderen Beteiligten ergänzt oder modifiziert werden.

Sozialplanung organisiert Planungsprozesse, und sorgt für Mitwirkung und Beteiligung der Betroffenen in sozialpolitischen und konzeptionellen Entscheidungsprozessen. Dadurch ist Sozialplanung auch in der Lage, Prozesse der Organisationsentwicklung und des Qualitätsmanagements fachlich zu initiieren und zu begleiten.

Ein kreisweites strategisches Vorgehen zur nachhaltigen Umsetzung einer „integrierten“ Sozialplanung bietet zahlreiche Vorteile – sowohl für den Landkreis als auch für die kreisangehörigen Kommunen.

Als Steuerungsinstrument ermöglicht die Integrierte Sozialplanung die tiefenscharfe Analyse der sozialen Lebenslage der Bevölkerung oder Teilgruppen, auf deren Grundlage die lokalen Bedarfe festgestellt und soziale Dienstleistungen passgenau, effizient und effektiv geplant und letztendlich umgesetzt werden können.

Wichtig hierbei sind nicht nur Experten, sondern alle „Akteure/innen“ mit Ihrer jeweiligen Perspektive auf den örtlichen Sozialplanungsprozess im kleinräumigen Sozialraum (z.B. in einer Gemeinde, in einem Ortsteil, einer Wohnsiedlung oder auch einzelnen Wohnquartieren…).

Daraus entsteht ein Gesamtbild einzelner Aspekte in einem Sozialraum und den damit verbundenen Herausforderungen und sich ergebenden Lösungsansätzen, die dann bei verschiedenen Problemen, unterschiedlichen Zielgruppen ansetzen können.

Statistiken und Datenanalysen, Gespräche und die Mitwirkung aller Beteiligten sowie eine regelmäßige Sozialberichterstattung und das permanente Beobachten sozialer Entwicklungen, das sogenannte „Sozialmonitoring“, gehören damit zu Basiselementen einer effektiven Sozialplanung auf Landkreisebene.

Fachbereich 2: Seniorenbüro

Zahlreiche Angebote für Menschen ab „60 plus“ hält das Seniorenbüro des Landkreises Sankt Wendel vor – von speziellen Seniorenkursen und Gruppentreffs im Rahmen der sogenannten „Seniorenakademie“ über Tagesfahrten und ehrenamtliche Tätigkeitsfelder bis hin zur Sicherheitsberatung in der eigenen Wohnung. Damit soll Älteren die Teilhabe am Sozialen Miteinander sowie ein sinnerfülltes, lebenswertes Alter(n) ermöglicht werden.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Integrierte Sozialplanung
Mommstraße 25a
66606 St. Wendel

T 06851 801-5201
F 06851 801-5290

seniorenbuero@lkwnd.de

Zentrales Controlling/Steuerungsunterstützung

  • Ermittlung von Messgrößen (Ziele und Kennzahlen) zur Vorbereitung von Entscheidungen
  • Koordinierende Begleitung und/oder Projektmanagement fachbereichs- und/oder fachbereichsübergreifender strategischer Themen, Aufgabenstellungen und Prozesse
  • Beratung der Entscheidungsträger (Steuerungsunterstützung)
  • Erarbeitung von Maßnahmenvorschlägen

Berichtswesen

Aufbereitung von steuerungsrelevanten Informationen in entsprechenden Berichten

Informationssicherheit

  • Einführung und Evaluierung eines Informationssicherheitsmanagementsystems
  • Wahrnehmung der Funktion des Informationssicherheitsbeauftragten
  • Einbindung in den und Steuerung des Sicherheitsprozesses
  • Entwicklung, Überprüfung und Fortschreibung von Sicherheitskonzepten
  • Entwicklung von Konzepten zu Schulungen und Sensibilisierung zur Informationssicherheit
  • Beratung und Unterrichtung der Behördenleitung zum Thema Informationssicherheit
  • Durchführung Informationssicherheitsmanagement-Teamsitzungen

PDF-Dokument: Informationssicherheitsleitlinie

PDF-Dokument: Zertifizierung nach Informationssicherheits-Managementsystem ISIS 12

Kontakt

Landkreis Sankt Wendel
Zentrales Controlling/Steuerungsunterstützung
Mommstraße 25
66606 St. Wendel

T 06851 801-2061

controlling@lkwnd.de 

Die Stabsstelle 8: Ehrenamt verfolgt das Ziel, ehrenamtliches Engagement in der Region zu fördern und Vereine in ihrer Arbeit zu unterstützen. Dabei bietet sie ein vielfältiges Angebot, das sowohl die Qualifizierung von Ehrenamtlichen als auch die Beratung und Vernetzung von Vereinen umfasst.

Ein Schwerpunkt der Arbeit liegt auf der Organisation von Qualifizierungsangeboten. Diese richten sich an Ehrenamtliche und Vereinsmitglieder, die ihre Kompetenzen in unterschiedlichen Bereichen erweitern möchten. Darüber hinaus spielt die Beratung von Vereinen eine zentrale Rolle. Vereine werden unterstützt, Herausforderungen zu bewältigen, Strukturen weiterzuentwickeln oder nachhaltige Lösungen für organisatorische und inhaltliche Fragen zu finden. Vereine werden bei der Identifikation passender Förderprogramme begleitet und erhalten Hilfestellung bei der Erstellung und Einreichung von Anträgen.
Die Ehrenamtsbörse als Vermittlungsplattform bringt Menschen, die sich ehrenamtlich einbringen möchten, mit Organisationen zusammen, die Unterstützung suchen. Sie ist ein wichtiges Instrument, um ehrenamtliche Kapazitäten effektiv zu nutzen und das Ehrenamt in der Region weiter zu stärken.

„Vereinsplatz WND“ ist die Webplattform aus dem Landkreis Sankt Wendel, auf der sich aktive Vereine aus der Region vorstellen und vernetzen können. Weiterhin gibt es dort Veranstaltungshinweise, Termine News und vieles mehr. Die Plattform beinhaltet zudem eine Wissensdatenbank mit kostenlosen Vorlagen, häufig gestellten Fragen, Seminaraufzeichnungen und vielen weiteren hilfreichen Informationen für das Ehrenamt.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Ehrenamtsbörse
Mommstraße 27
66606 St. Wendel

T 06851 801-4703

ehrenamt@lkwnd.de 

Dezernate

In Dezernaten sind Sachgebiete oder Geschäftsbereiche gebündelt. An der Spitze steht jeweils ein Dezernent, der die Gesamtverantwortung trägt und direkt dem Leiter der Verwaltung untergeordnet ist. Die Verwaltung des Landkreises Sankt Wendel verfügt über vier Dezernate.

Dezernat 1: Zentrales, Recht und Ordnung

Im Dezernat 1 sind mit Hauptamt, Personalamt, Rechtsamt, Kreisrechtsausschuss, Kreisordnungsamt und Straßenverkehrsamt die klassischen Querschnittsämter einer Kreisverwaltung angesiedelt. Alle genannten Ämter wirken mit einem großen Teil der dort wahrgenommenen Aufgaben in die Arbeitsbedingungen der Arbeitsabläufe aller übrigen Ämter der Verwaltung ein.

Das Hauptamt gehört zu den klassischen Querschnittsämtern einer Kommunalverwaltung. Hier werden Grundsatzfragen der Verwaltungsorganisation bearbeitet und innerbetriebliche Abläufe geregelt, damit die Fachämter in der Lage sind, ihre Aufgaben wirksam und wirtschaftlich zu erfüllen. Zur Vorbereitung der politischen Entscheidungen des Kreistages und seiner Ausschüsse kümmert sich das Hauptamt außerdem um Einladungen, Sitzungsvorlagen und Niederschriften.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Hauptamt
Mommstraße 25
66606 St. Wendel

T 06851 801-2200
F 06851 801-2192

hauptamt@lkwnd.de

Das Personalamt ist für die Personalbedarfs, -entwicklung und -einsatzplanung der Kreisverwaltung verantwortlich. Dazu gehört das Aufstellen des Stellenplans, Stellenausschreiben inklusive des Auswahl- und Einstellungsverfahrens oder die Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Unter Beachtung der gesetzlichen und tariflichen Fristen und Vorschriften bearbeitet das Amt somit alle Personalangelegenheiten und optimiert die Personalwirtschaft im Haus. Zudem verwaltet das Amt das Personal von Eigenbetrieben und Fremdfirmen, etwa am Freizeitzentrum Bostalsee, im Kultur- und Bildungs-Institut, in der Wirtschaftsförderungsgesellschaft oder im Ausbildungs- und Fortbildungsförderverein. Auch plant diese Stelle die Aus- und Weiterbildung von Mitarbeiter, Auszubildenden und Praktikanten.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Personalamt
Mommstraße 25
66606 St. Wendel

T 06851 801-2300
F 06851 801-2390

personalamt@lkwnd.de

Das Rechtsamt wahrt die rechtlichen und wirtschaftlichen Interessen des Landkreises Sankt Wendel. Es optimiert die Entscheidungen in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht, gestaltet das Verwaltungshandeln recht- und zweckmäßig und setzt Ansprüche gegenüber Dritten durch. Das Amt berät die Verwaltung und Gemeinden des Landkreises sowie das Freizeitzentrum Bostalsee. Zudem bearbeitet das Rechtsamt Rechtsvorschriften des Landkreises, nimmt Stellung zu Gesetztes- und Verordnungsentwürfen und führt gegebenenfalls Rechtsstreitigkeiten.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Rechtsamt 
Mommstraße 25
66606 St. Wendel

T 06851 801-2101
F 06851 801-2192

rechtsamt@lkwnd.de

Zur Selbstkontrolle der Verwaltung und zur Entlastung der Verwaltungsgerichte muss vor einer Klage gegen belastende Entscheidungen der Landkreisverwaltung, wie z. B. Abrissverfügungen, Fahrerlaubnisentziehungen oder verweigerte BAföG-Leistungen, aber auch gegen belastende Entscheidungen von Landkreisgemeinden, wie z. B. Gebührenbescheide oder Gewerbeuntersagungsverfügungen Widerspruch erhoben werden. Hierüber entscheidet der Kreisrechtsausschuss in der Regel in mündlicher, öffentlicher Verhandlung als unabhängiges Entscheidungsgremium. Der Ausschuss besteht aus einem Juristen als Vorsitzenden und zwei ehrenamtlichen Beisitzern. Seine Entscheidung ergeht in Gestalt des sogenannten Widerspruchsbescheides. Außerdem werden beim Kreisrechtsausschuss Rechtsreferendare und studentische Praktikanten ausgebildet.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Kreisrechtsausschuss
Mommstraße 25
66606 St. Wendel

T 06851 801-2500
F 06851 801-2590

kreisrechtsausschuss@lkwnd.de

Das Amt 14 der Kreisverwaltung besteht aus zwei Komponenten: Ordnung und Straßenverkehr.

So obliegt die Wahrung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung dem Amt. Hierzu gehört auch die Kontrolle folgender Rechte und Angelegenheiten:

  • Waffenrecht
  • Jagdrecht
  • öffentlich-rechtliche Unterbringung
  • Genehmigung von Lotterien und Ausspielungen sowie von Haus- und Straßensammlungen
  • Aufsichtsbehörde für das Schornsteinfegerwesen
  • Versammlungsrecht
  • gewerbliche Aufgaben
  • Ausländer- und Flüchtlingsangelegenheiten
  • Staatshoheitsangelegenheiten
  • öffentlich-rechtliche Namensänderung
  • Ordnungswidrigkeiten

Ansprechpartner der Bürger bei Straßenverkehrsangelegenheiten ist ebenfalls das Amt 14. Hier wird über die Zulassung von Personen und Autos zum Straßenverkehr entschieden. Weiteres, wie Verkehrsbeschränkungen, Ausnahmegenehmigungen, zum Beispiel für Schwerbehinderte, oder Widersprüche bei Gerichtsverfahren, die den Straßenverkehr betreffen, werden in diesem Amt behandelt. Ziel ist es, die Wartezeit der Bürger zu verkürzen und für einen geordneten Ablauf im Straßenverkehr zu sorgen.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Ordnungsamt
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel

T 06851 801-2800
F 06851 801-2690

kreispolizeibehoerde@lkwnd.de


Landkreis Sankt Wendel
Straßenverkehrsamt/Zulassungsbehörde
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel

T 06851 801-2828
F 06851 801-2890

strassenverkehrsbehoerde@lkwnd.de


Landkreis Sankt Wendel
Kfz-Zulassungsstelle
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel

T 06851 801-2828
F 06851 801-2890

zulassungsbehoerde@lkwnd.de

Dezernat 2: Familie, Gesundheit und Soziales

Deutschland ist dem Grundgesetz nach ein demokratischer und sozialer Rechtstaat. Daher ist der Staat zur Ausgestaltung sozialer Rechte und Schaffung vergleichbarer Lebensverhältnisse verpflichtet. In den Wechselfällen des Lebens dürfen Bürger auf die Unterstützung durch die Solidargemeinschaft zählen – denn hinter jeder nackten Zahl verbirgt sich ein persönliches Schicksal.

Im Dezernat 2 bündeln sich mannigfaltige soziale Leistungen: Das Jugendamt bietet Unterstützung für Kinder, Jugendliche und deren Sorgeberechtigte; das Gesundheitsamt ist zentrale Anlaufstelle für alle gesundheitsrelevanten Fragen der Bevölkerung; im Amt für soziale Angelegenheiten finden sich das Seniorenbüro, die Betreuungsbehörde, der Pflegestützpunkt und die Schulden- und Insolvenzberatung und das Kreissozialamt übernimmt die umfangreichen und wachsenden Aufgaben des Sozialhilfeträgers.

Kontakt:

Landkreis St. Wendel
Familie, Gesundheit und Soziales
Mommstraße 23
66606 St. Wendel

T 06851 801-5001
F 06851 801-5090

sozialverwaltung@lkwnd.de

Das Kreissozialamt ist zuständig für die Gewährung von Sozialhilfe sowie von sonstigen Sozialleistungen.

Aufgabe der Sozialhilfe ist es, den Leistungsberechtigten die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht. Die Leistung soll sie so weit wie möglich befähigen, unabhängig von ihr zu leben; darauf haben auch die Leistungsberechtigten nach ihren Kräften hinzuarbeiten. Sozialhilfe erhält nicht, wer sich vor allem durch Einsatz seiner Arbeitskraft, seines Einkommens und seines Vermögens selbst helfen kann oder wer die erforderliche Leistung von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Die im Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII) geregelte Sozialhilfe ist ein wesentlicher Bestandteil unseres Sozialleistungssystems. Sie stellt vom Inhalt und Umfang her das umfassendste Angebot staatlicher Daseinsvorsorge dar, indem die Hilfe zur Führung eines menschenwürdigen Lebens für alle Bedürftige befähigt, ohne Rücksicht auf eine Vorausleistung des Einzelnen.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Kreissozialamt 
Welvertstraße 2
66606 St. Wendel

T 06851 801-2010
F 06851 801-5091

kreissozialamt@lkwnd.de

Das Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) führte 1990 zu einem Wandel der Jugendhilfe. Weg vom früheren Wohlfahrtsgedanken entstand durch das neue Sozialgesetzbuch – Achtes Buch – Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) ein neues Leistungsgesetz.

Das Jugendamt als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist im Rahmen seiner örtlichen Zuständigkeit gesamtverantwortlich für die Sicherstellung von Leistungen gemäß § 2 Absatz 2 SGB VIII und die Erfüllung anderer Aufgaben gemäß §.2 Absatz 3 SGB VIII.

Artikel 6 des Grundgesetzes sichert das natürliche Recht der Eltern auf Pflege und Erziehung ihrer Kinder. Das Jugendamt berät und unterstützt auf Wunsch bei dieser Erziehungstätigkeit. Das Recht der Eltern beinhaltet gleichzeitig deren Pflicht, die Erziehung am Wohl des Kindes zu orientieren. Gelingt dies nicht oder nur unzureichend, ist es Aufgabe der staatlichen Gemeinschaft, das Kindeswohl zu sichern. Diese Aufgabe übernimmt in gegebenen Fällen das Jugendamt als staatlicher Wächter.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Kreisjugendamt
Mommstraße 23
66606 St. Wendel

T 06851 801-5101
F 06851 801-5190

kreisjugendamt@lkwnd.de

Das Gesundheitsamt setzt als lokal vor Ort tätige Behörde die vielfältigen Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitsdienstes um, die im Gesundheitsdienstgesetz des Saarlandes sowie in anderen Rechtsquellen wie dem Infektionsschutzgesetz oder der Trinkwasserverordnung festgelegt sind.

Eine zentrale Aufgabe des Gesundheitsamtes ist die Förderung und der Schutz der Gesundheit der Bevölkerung.

Diesem Ziel dienen einerseits vielfältige Angebote wie Präventionsveranstaltungen z. B. zum Thema Sucht, Schuleingangsuntersuchungen, die Unterstützung der Eltern von bis zu sechsjährigen Kindern im Rahmen des Landesprogrammes „Frühe Hilfen im Saarland“, zahnärztliche Untersuchungen von Schulkindern, Gesundheitsberichterstattung, reisemedizinische Beratungen, Gelbfieberimpfungen, auch mit einer aufsuchenden Tätigkeit verbundene Beratungs- und Unterstützungsangebote für psychisch Kranke oder in anderer Hinsicht besonders hilfsbedürftige Menschen, andererseits beratende und überwachende Tätigkeiten im Bereich der Hygiene und des Infektionsschutzes z. B. betreffend Krankenhäuser, Pflegeheime, Gemeinschaftseinrichtungen in denen Kinder betreut werden, Schwimmbäder, Badegewässer, die Trinkwasserversorgung sowie die Verhütung übertragbarer Erkrankungen wie etwa die Tuberkulose oder bestimmte Hirnhautentzündungen.

Weitere Aufgaben des Gesundheitsamtes sind telefonische oder persönliche Beratungen zu AIDS verbunden mit dem Angebot zur Durchführung anonymer HIV-Tests sowie die Schwangerschaftskonfliktberatung. Das Gesundheitsamt führt die nach dem Infektionsschutzgesetz vorgeschriebenen Erstbelehrungen für gewerbsmäßig im Lebensmittelbereich tätige Personen durch. 

Ferner werden aufgrund unterschiedlichster Rechtsgrundlagen ärztliche Gutachten bei Erwachsenen und Kindern erstellt.

Das Gesundheitsamt ist auch für den Schulpsychologischen Dienst zuständig: Nach § 20 a des Schulordnungsgesetzes ist der Landkreis Sankt Wendel verpflichtet, einen schulpsychologischen Dienst einzurichten. Dieser hat die Aufgabe, durch Diagnose und auf die Schule bezogene Therapie, Schüler, Erziehungsberechtigte und Lehrer bei der Vermeidung und Überwindung von besonderen Schulschwierigkeiten zu unterstützen. Dies geschieht durch Beratung, Förderung und in Einzelfällen durch weiterführende Betreuung. Ziel ist es, Lösungen zu finden, die für alle Beteiligten zufriedenstellend sind.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Gesundheitsamt
Werschweilerstraße 40
66606 St. Wendel

T 06851 801-5301
F 06851 801-5390

gesundheitsamt@lkwnd.de

Dezernat 3: Kommunale Arbeitsförderung – Jobcenter

Der Landkreis Sankt Wendel ist als eine von 104 Optionskommunen in Deutschland für die Betreuung von Bürgergeld-Beziehern und ihren Familien verantwortlich.

Wir übernehmen deshalb nicht nur die Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch die Zahlung von Bürgergeld, sondern sehen unsere Kernaufgabe darin, die Menschen bei der Aufnahme und Beibehaltung einer Beschäftigung wirksam zu unterstützen.

Das Ziel aller unserer Aktivitäten ist eine nachhaltige Eingliederung in das Arbeitsleben. Sofern erforderlich, werden dabei auch berufliche Kompetenzen mittels Qualifizierung verbessert oder ergänzende soziale Hilfen vermittelt. Dabei können wir auf eine breite Angebotspalette unserer Kooperationspartner zurückgreifen.

Gemeinsam mit der Wirtschaftsförderungsgesellschaft St. Wendeler Land erschließen wir Arbeitsplätze für unsere Kunden in der Region und darüber hinaus.

Mit dem integrierten Konzept der St. Wendeler Jugendberufshilfe leisten wir in den Schulen des Kreises Präventions- und Netzwerkarbeit, damit möglichst wenig Jugendliche die Schule ohne Abschluss und Berufsperspektive verlassen.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung – Jobcenter
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel

Kontakt für Leistungsberechtigte:

T 06851 801-3000
F 06851 801-3090

job@lkwnd.de

Kontakt für Arbeitgeber:

T 06851 801-3333
F 06851 801-3090

arbeitgeberservice@lkwnd.de

Das Amt 30 (Arbeitsförderung) ist Teil des Jobcenters und verantwortlich für alle Leistungen zur Eingliederung in Arbeit nach dem Sozialgesetzbuch II. Persönliche Ansprechpartner/-innen kümmern sich in verschiedenen Teams darum, Menschen im Bürgergeld-Bezug in Arbeit zu bringen und bieten Unterstützung bei der Überwindung sozialer Schwierigkeiten.

Arbeitgeber, die offene Stellen zu besetzen haben, können sich an den Arbeitgeberservice wenden. Zu dem Amt gehört auch die Jugendberufshilfe, die für den Übergang von der Schule ins Berufsleben, Kontakte zu Schulen und die sozialpädagogische Betreuung am Berufsbildungszentrum St. Wendel zuständig ist.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Arbeitsförderung
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel

T 06851 801-3000
F 06851 801-3090

arbeitsfoerderung@lkwnd.de

Das Amt 31 (Geldleistungen) ist Teil des Jobcenters und verantwortlich für die Bearbeitung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Sozialgesetzbuch II. Dazu gehören Regel- und Mehrbedarfe, Kosten für Unterkunft und Heizung, einmalige Beihilfen und der Versicherungsschutz in der Kranken- und Pflegeversicherung für Bezieher/-innen von Bürgergeld. Dazu ist dieses Amt zuständig für den internen Service des Jobcenters, wie zum Beispiel Haushaltsangelegenheiten, EDV und die Eingangszone.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Geldleistungen
Tritschlerstraße 5 – Wendelinuspark
66606 St. Wendel

T 06851 801-3000
F 06851 801-3090

job@lkwnd.de

Dezernat 4: Bildung, Infrastruktur und Sicherheit

Das Dezernat 4: Bildung, Infrastruktur, Sicherheit ist zuständig für die Schulverwaltung sowie Ausbildungsförderung. Dem Dezernat ebenfalls zugehörig sind das Versicherungswesen für den gesamten Landkreis, Immobilienmanagement, Vergabestelle, Klimaschutz, untere Bauaufsicht, Katastrophenschutz, Feuerwehr, Entwicklung ländlicher Raum, Gutachterausschuss sowie die Kreisinfrastruktur.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Bildung, Infrastruktur und Sicherheit
Mommstraße 31
66606 St. Wendel

T 06851 801-4501
F 06851 801-4590

Die Schulverwaltung ist verantwortlich für die Ausstattung von zehn weiterführenden Kreisschulen an insgesamt 13 Standorten. Eine weitere Aufgabe ist die Schülerbeförderung an den Förderschulen und für Schüler an Regelschulen, die nicht am öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können. Organisiert wird auch die Schulbuchausleihe. Ein weiteres Aufgabengebiet ist die Ausbildungsförderung. Auch werden sämtliche Versicherungsangelegenheiten des Landkreises und seiner Schulen hier bearbeitet. 

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Schulverwaltung 
Mommstraße 27
66606 St. Wendel

T 06851 801-4101
F 06851 801-4190

schulverwaltungsamt@lkwnd.de

Das Amt betreut und bewirtschaftet die kreiseigenen Liegenschaften, dazu zählen zehn Schulen an 13 Schulstandorten, sieben Verwaltungsgebäude, das Freizeitzentrum Bostalsee mit Campingplatz und dem Kunstzentrum Bosener Mühle und zwei Mietobjekte. Ziel ist es, den Wert der kreiseigenen Gebäude zu erhalten sowie durch ein effektives Energiemanagement Kosten zu sparen und die Umwelt zu schonen.

Letztgenannte Ziele verfolgt der Landkreis Sankt Wendel auch mit seinen Klimaschutzaktivitäten. Ein Klimaschutzmanager ist für die Umsetzung der Klimaschutzinitiative „Null-Emissions-Landkreis Sankt Wendel“ und des Klimaschutzkonzeptes verantwortlich.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Gebäudemanagement und Klimaschutz
Mommstraße 31
66606 St. Wendel

T 06851 801-4501
F 06851 801-4590

immobilienmanagement@lkwnd.de

Die Untere Bauaufsichtsbehörde der Kreisverwaltung ist zuständig für die Bearbeitung von Bauanträgen und Bauvoranfragen. Sie prüft die Zulässigkeit der jeweiligen Vorhaben und erteilt die entsprechenden Genehmigungen und Bescheide. Sie kontrolliert und überwacht die Bautätigkeit. Wurden bauliche Anlagen illegal oder abweichend von geltendem Baurecht errichtet, sorgt sie für die Wiederherstellung rechtskonformer Zustände.

Die Untere Bauaufsichtsbehörde ist Ansprechpartner bei Nachbarbeschwerden und nimmt die entsprechenden Überprüfungen vor. Sie fertigt Stellungnahmen zu das Baurecht tangierenden Genehmigungen anderer Behörden und Dienststellen und führt Abnahmen sog. „fliegender Bauten“ (wie z.B. Fest- oder Kirmeszelten, Bühnen und Fahrgeschäften) durch.

Benötigte Formulare sind unter anderem auf dem Online-Portal Bürgerdienste-Saar zu finden: www.buergerdienste-saar.de

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Untere Bauaufsichtsbehörde
Mommstraße 31
66606 St. Wendel

T 06851 801-2701
F 06851 801-2790

Das Amt 43 nimmt Aufgaben im Bereich Entwicklung ländlicher Raum, Dorfentwicklung, Landwirtschaft sowie Obst- und Gartenbau  wahr. Ziel ist es, eine flächendeckende Landbewirtschaftung sicherzustellen, um die vielfältige Kulturlandschaft zu erhalten – dies auch als Grundlage, um für den Landkreis als einladende und funktionierende Tourismusregion zu werben.

Auch die Wettbewerbe „Unser Dorf hat Zukunft“ und „Bauernhauswettbewerb“ werden federführend vom Amt 43 durchgeführt.

Zudem will das Amt Arbeitsplätze im so genannten urproduktiven Bereich der Land- und Forstwirtschaft sowie der weiterverarbeitenden Betriebe des Handwerks erhalten bzw. schaffen. Dabei ist Natur- und Umweltschutz ein wichtiges Thema, denn zum Amt Entwicklung ländlicher Raum gehört auch die Beratung im Sinne einer umweltgerechten und ressourcenschonenden Produktion von Lebensmitteln und Bioenergie.

Die Energiewende in der Region aktiv mitzugestalten und einer Dekarbonisierung durch die Reduzierung von Treibhausgasemissionen nachzukommen, ist ebenfalls eine der zentralen Aufgaben in der Entwicklung des ländlichen Raumes. Im kommunalen Klimaschutz beim Landkreis Sankt Wendel wird daher übergreifend in den Sektoren Wärme, Mobilität und Strom intensiv an Lösungen gearbeitet, um den aktuellen Herausforderungen gerecht zu werden und die Region auch vor dem Hintergrund des fortschreitenden Klimawandels zukunftssicher aufzustellen.

Soziale und umweltschonende Produktion, gerechte Herstellungsbedingungen unter Achtung der Menschenrechte – dies gilt nicht nur für Produkte aus dem Landkreis, sondern darüber hinaus. Das Amt Entwicklung ländlicher Raum koordiniert die Bemühungen „Fairtrade-Landkreis“ zu werden.

Die Gesellschaft altert – diese Entwicklung ist eine Herausforderung für die Zukunft. Das Amt 43 nimmt sich auch dem Thema Demografie an und entwickelt Konzepte und Projekte gemeinsam mit den Kommunen im Landkreis Sankt Wendel, um die Folgen der demografischen Entwicklung in den Dörfern (Stichworte: Infrastruktur, Sozioökonomie, interkommunale Zusammenarbeit) abzufedern bzw. diesen entgegenzuwirken.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Amt 43: Entwicklung ländlicher Raum
Mommstraße 27
66606 St. Wendel

T 06851 801-4701
F 06851 801-4790

laendlicher-raum@lkwnd.de 

Hauptaufgabe des Amtes ist die Entwicklung der Kreisinfrastruktur. Hierzu zählen Stellungnahmen zu Landes-, Regional- und Raumordnungsplänen. Hinzu kommt die Forcierung der interkommunalen Zusammenarbeit im Kreis, beispielsweise das Kreisbäderkonzept, gemeinsame Beschaffungen oder die Koordination der Arbeitsgruppen im Bauwesen.

In vielen Bereichen gibt es Konzepte zur Weiterentwicklung des Kreises, teilweise vom Land gesteuert, teilweise von den Kommunen angeregt. Beispielhaft seien die Bereiche Siedlung, Umwelt, Wirtschaft, Verkehr, Tourismus oder Breitbandausbau genannt. Bei vielen Kreisentwicklungen gibt es Schnittmengen, die themenübergreifend sind und somit von diesem Amt koordiniert und mitgesteuert werden.

Zu den Aufgaben des Amtes gehört auch die Liegenschaftsverwaltung. Bei den kreiseigenen Liegenschaften werden ca. 28 ha bebaute und ca. 395 ha unbebaute Grundstücke verwaltet.

Zum Aufgabenbereich gehören auch die Abwicklung aller Vergabeverfahren der gesamten Landkreisverwaltung und die Beratung der kreisangehörigen Kommunen in Vergabeangelegenheiten.

Auf Grundlage verschiedener gesetzlicher Vorschriften werden zudem hier Gutachten für Behörden, Gerichte und Privatpersonen erstellt. Hierzu gehören Wertgutachten oder Werteermittlungen wie etwa von Gebäuden und Grundstücken, die Führung der Kaufpreissammlungen sowie die Ermittlung von Bodenrichtwerten und die Durchführung von Markt- und Preisanalysen. Der Gutachterausschuss erhebt für seine Arbeit Gebühren.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Kreisinfrastruktur und Gutachterausschuss
Mommstraße 31
66606 St. Wendel

T 06851 801-4501
F 06851 801-4590

gutachterausschuss@lkwnd.de

Die Fachabteilung Katastrophenschutz und Feuerwehr trifft als Untere Katastrophenschutzbehörde alle vorbereitenden Maßnahmen, die einen wirksamen Katastrophenschutz gewährleisten. Dazu gehören z.B. der Aufbau eines Führungssystems, die Bildung von Technischen Einsatzleitungen und die Erstellung und Fortschreibung eines Katastrophenschutzplans sowie die Durchführung von Katastrophenschutzübungen. Zu den Aufgaben dieses Amtsbereiches gehören unter anderem die Geschäftsstelle des Kreisbrandinspekteurs, die Verteilung und Verwaltung der Feuerschutzsteuer, die Verwaltung von landes- und bundeseigenen Sonderfahrzeugen aller Hilfsorganisationen sowie die Warnung bzw. Information der Bevölkerung bzgl. geplanten Übungen der Streitkräfte. Die Behörde versteht sich nicht nur im Katastrophenfall als Bindeglied (Koordinierungsgruppe) für alle Hilfsorganisationen im Landkreis Sankt Wendel.

Zu den Gebäudedienstleistungen gehören die Bereiche Gebäudesicherheit, Reinigung und Hausmeisterdienste.

Kontakt:

Landkreis Sankt Wendel
Katastrophenschutz und Gebäudedienstleistung
Mommstr. 27
66606 St. Wendel

T 06851 801-4900

Eigenbetriebe

Eigenbetriebe sind besondere öffentlich-rechtliche Unternehmensformen. Sie besitzen keine eigene Rechtspersönlichkeit und aus der Haushaltsatzung des Trägers – somit des Landkreises – ausgegliedert. Der Landkreis Sankt Wendel verfügt über zwei Eigenbetriebe.

Das Kultur- und Bildungs-Institut (KuBI) ist Heimat der Kreisvolkshochschule des Landkreises mit ihren 12 Außenstellen in allen Gemeinden des Kreises. Zu seinen Aufgaben gehören ferner Durchführung und Förderung kultureller Projekte sowie finanzielle Unterstützung z. B. der Bosener Mühle oder der Terrex gGmbH sowie von kulturellen und sportlichen Projekten.

Weitere Informationen zur Kreisvolkshochschule finden Sie unter: www.kvhs-wnd.de

Kontakt:

Kultur- und Bildungs-Institut des Landkreises Sankt Wendel
Werschweilerstraße 14
66606 St. Wendel

T 06851 801-4000
F 06851 801-4090

kubi@lkwnd.de

Zum 1. Januar 2021 sind die Tourist-Information Sankt Wendeler Land und das Freizeitzentrum Bostalsee zu dem neuen Eigenbetrieb "Touristik & Freizeit Sankt Wendeler Land" fusioniert. Dieser Eigenbetrieb setzt sich aus den beiden Säulen „Freizeitzentrum Bostalsee“ und „Sankt Wendeler Land Touristik“ zusammen.

Kontakt:

Touristik & Freizeit Sankt Wendeler Land
Am Seehafen 1
66625 Nohfelden

T (06851) 801-8100
F (06851) 801-8020

info@bostalsee.de

www.bostalsee.de

Stiftungen und Gesellschaften

Der Landkreis Sankt Wendel ist an folgenden Stiftungen/Gesellschaften beteiligt:

Kelten und Römer haben im Sankt Wendeler Land mehr als Spuren hinterlassen. Seit dem Jahre 2001 erforscht die gemeinnützige, archäologische Grabungsgesellschaft TERREX das Leben unserer Vorfahren im Projekt „Keltischer Ringwall Otzenhausen“ und im Projekt „Römischer vicus Wareswald“. Terrex-Gesellschafter sind die Gemeinden Nonnweiler, Oberthal, Tholey und Marpingen sowie der Landkreis Sankt Wendel. Neben der Pflege wichtiger Bau- und Bodendenkmäler im Landkreis verfolgt sie kulturtouristische Zwecke und bemüht sich um die Wiedereingliederung langzeitarbeitsloser Menschen.

Weitere Informationen: www.terrex.online

1983 wurde im Landkreis Sankt Wendel das Amt für Wirtschaftsförderung eingerichtet – zu dieser Zeit im Saarland einmalig. Seit Mitte der 1980er Jahre konnte der Landkreis, auch dank der Arbeit des neu eingerichteten Amtes, den Wandel von einer landwirtschaftlich geprägten Region hin zu einem Landkreis mit breit aufgestellter Wirtschaftsstruktur erfolgreich meistern. 2004 entstand aus dem der Kreisverwaltung angegliedertem Amt für Wirtschaftsförderung eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) mit dem Ziel, in den privatwirtschaftlichen Strukturen schneller und effizienter agieren zu können. 

Die damals gegründete Wirtschaftsförderungsgesellschaft Sankt Wendeler Land mbH (WFG) ist ein Gemeinschaftsprojekt aller Kommunen und der regionalen Banken im Landkreis. Der Landkreis hält 40 Prozent der Gesellschaftsanteile, die Kommunen 24 Prozent und die Banken 36 Prozent.

Weitere Informationen: www.wfg-wnd.de

Der Kreistag des Landkreises Sankt Wendel beschloss 1989 die Gründung einer rechtsfähigen Stiftung zur Unterstützung kultureller Angelegenheiten. Stiftungszweck ist es, kulturhistorisch erhaltenswerte bewegliche oder unbewegliche Sachen zu sammeln, um sie vor Verlust oder Zerstörung zu bewahren, das kulturelle Leben im Landkreis Sankt Wendel zu fördern und Kunstwerke, die für den Landkreis Sankt Wendel von besonderem Interesse sind, zu erwerben. Viele Kunstwerke, auch über die Landkreisgrenzen hinaus bekannter Künstler, finden sich in der Sammlung der Stiftung. 

Auch sind viele Kunstwerke im öffentlichen Raum ausgestellt, in Schulen, Gebäuden der Kreisverwaltung, Banken oder auch im saarländischen Landtag.

Weitere Informationen: www.stiftung-kulturbesitz.de