Person wirft Zettel in Wahlurne

Bundestagswahl 2025

Vorläufige Ergebnisse der Bundestagswahl am Wahlabend online

Ab etwa 18.30 Uhr werden die vorläufigen Ergebnisse der Bundestagswahl 2025 am 23. Februar online präsentiert.

Der Votemanager des Zweckverbandes eGO-Saar zeigt die vorläufigen Ergebnisse im Wahlkreis 298:

Zusätzlich zeigt die Webseite der Landeswahlleiterin die vorläufigen Ergebnisse für den Wahlkreis 298:

Die Webseite der Landeswahlleiterin zeigt auch die vorläufigen Ergebnisse für das Saarland:

Die Wahl des 21. Deutschen Bundestages findet am Sonntag, 23. Februar 2025, statt. Das Bundesgebiet ist bei Bundestagswahlen in Wahlkreise eingeteilt, derzeit sind es 299 Wahlkreise.

Entscheidend bei der Einteilung der Wahlkreise ist die Bevölkerungszahl. Bei der Einteilung von Wahlkreisen sollen die Grenzen von Landkreisen und Gemeinden nach Möglichkeit eingehalten werden.

Im Saarland gibt es vier Wahlkreise, der Landkreis Sankt Wendel liegt im Wahlkreis 298. Kreiswahlleiter ist Landrat Udo Recktenwald. Die Kreiswahlleitung des Wahlkreis 298 – St. Wendel für die Bundestagswahl 2025 ist in der Verwaltung des Landkreises Sankt Wendel verankert.

Kontakt

Der Kreiswahlleiter
des Wahlkreises Nr. 298 – St. Wendel
Mommstr. 21 - 31
66606 St. Wendel

wahlen@lkwnd.de 

Wahlkreis 298: Informationen zur Bundestagswahl 2025

Der Wahlkreis 298 St. Wendel umfasst nicht nur alle Gemeinden des Landkreises Sankt Wendel (Freisen, Marpingen, Namborn, Nohfelden, Nonnweiler, Oberthal, Tholey und die Kreisstadt St. Wendel), sondern auch

  • fünf Gemeinden aus dem Landkreis Neunkirchen (Eppelborn, Illingen, Merchweiler, Ottweiler, Schiffweiler),
  • zwei Gemeinden aus dem Landkreis Saarlouis (Lebach, Schmelz) sowie
  • die Gemeinde Heusweiler aus dem Regionalverband Saarbrücken.

Wahlkreise setzen sich aus Wahlbezirken zusammen. In einem Wahlbezirk sollten nicht mehr als 2.500 Wahlberechtigte wohnen.

Im Wahlkreis 298 sind zur Bundestagswahl 2025 insgesamt 169.092 Wahlberechtigte gemeldet (Stand: KW 4).

Erststimme: Diese Stimme wird für einen Direktkandidaten in einem der 299 Wahlkreise abgegeben.

Zweitstimme: Diese Stimme wird für eine Partei abgegeben. Sie ist entscheidend für die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze im Bundestag. Über die Zweitstimme wird das Verhältniswahlrecht umgesetzt und die Sitzverteilung im Bundestag festgelegt.

Bei der Bundestagswahl gibt es verschiedene Wahlorgane: auf Bundesebene eine Bundeswahlleiterin sowie den Bundeswahlausschuss, auf Landesebene eine Landeswahlleitung sowie den Landeswahlausschuss und auf Wahlkreisebene eine Kreiswahlleitung und den Kreiswahlausschuss.

Die Kreiswahlleitung wird von der Landesregierung (oder einer von dieser bestimmten Stelle) ernannt. Kreiswahlleiter des Wahlkreises 298 St. Wendel ist Landrat Udo Recktenwald.

Die Kreiswahlleitung ist unter anderem zuständig für die Bildung und den Vorsitz des Kreiswahlausschusses, die Aufforderung zur Abgabe der Kreiswahlvorschläge und die Prüfung dieser, die Bekanntgabe der zugelassenen Kreiswahlvorschläge, die Beschaffung der Stimmzettel oder die Ermittlung des vorläufigen und Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses im Wahlkreis. 

Wahlberechtigt sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Auch im Ausland lebende Deutsche können in der Regel mitwählen. Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, denen das Wahlrecht durch Richterspruch aberkannt wurde.

In jedem Wahlkreis bildet die Kreiswahlleitung bei der Bundestagswahl einen Kreiswahlausschuss. Dieser besteht aus dem Kreiswahlleiter und sechs Beisitzern, die von der Kreiswahlleitung berufen werden. Der Kreiswahlleiter hat im Kreiswahlausschuss den Vorsitz.

Der Kreiswahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Kreiswahlvorschläge. Sollte die Kreiswahlleitung Mängel bei Kreiswahlvorschlägen feststellen, so entscheidet der Kreiswahlausschuss über die Verfügungen der Kreiswahlleitung zur Beseitigung dieser Mängel. Der Kreiswahlausschuss prüft zudem die Entscheidungen der Wahlvorstände der Wahlbezirke und stellt die Stimmenergebnisse im Wahlkreis fest.

Der Kreiswahlausschuss des Wahlkreises 298 entschied am 24. Januar 2025 über die Zulassung der Wahlvorschläge entschieden. Am 27. Februar 2025, 10 Uhr, wird er voraussichtlich das endgültige Wahlergebnis feststellen.