Zwei Jugendliche auf der Schaukel.

Jugendförderung und Jugendschutz

Das Kreisjugendamt des Landkreises Sankt Wendel ist ebenso in den Bereichen Jugendförderung, Jugendarbeit und Jugendschutz Ansprechpartner. Dazu zählt auch der Jugendpreis, den der Landkreis seit 1990 ausschreibt.

Jugendarbeit und Jugendförderung

Jugendarbeit soll jungen Menschen Angebote zur Verfügung stellen, die für deren Entwicklung positive Rahmenbedingungen eröffnen. Jugendarbeit wird angeboten sowohl von Jugendämtern als auch von Jugendverbänden, Jugendgruppen oder Initiativen der Jugend. Sie hat immer gemeinsam, dass sie Entwicklung fördern und nicht Fehlentwicklungen verhindern will. Jugendarbeit ist immer bestimmt von Freiwilligkeit und Offenheit. Die Interessen der jungen Menschen und deren Wille zur Selbstorganisation sollen im Vordergrund stehen. Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendarbeit sind auf der Basis von Partizipation und Selbstbestimmung zu schaffen und zu fördern. Jugendarbeit ist nicht der Ort von Erziehung, sondern das Feld sozialer Bildung. Als Schwerpunkte der Jugendarbeit nennt der Gesetzgeber unter anderem Jugendbildung, Freizeitarbeit, internationale Jugendarbeit sowie Jugendberatung.

Das Jugendamt ist nicht nur verantwortlich für die Planung und Umsetzung eigener Maßnahmen, sondern auch für die Förderung der eigenverantwortlichen Tätigkeit der Jugendverbände und Jugendgruppen.

Im Landkreis Sankt Wendel sind in fast allen Gemeinden sowie in der Kreisstadt St. Wendel Jugendbüros eingerichtet, wo hauptamtliche Kinder- und Jugendbeauftragte in Abstimmung mit dem Jugendamt für Beratung, Planung und Umsetzung von Maßnahmen oder für die Unterstützung der Jugendclubs und Jugendzentren zuständig sind. Ferien- und Freizeitarbeit, Kinder- und Jugendkulturarbeit, Aus- und Fortbildung von ehrenamtlichen Mitarbeitern oder Jugendbildungsangebote sind Leistungsschwerpunkte. Neben Jugendamt und Jugendbüros leisten viele ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Vereinen, Verbänden und Jugendgruppen wichtige und wertvolle Arbeit.

Der Landkreis fördert Maßnahmen-, Betriebs- und Personalkosten der Träger der freien Jugendhilfe im Rahmen seiner Richtlinie zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit.

Kontakt:

T 06851 801-5101
F 06851 801-5190

kreisjugendamt@lkwnd.de 

Für die Beantragung von Zuschüssen können landesweit folgende Vorlagen Verwendung finden:

Jugendschutz

Kinder- und Jugendschutz erwächst aus der Verpflichtung, die Rechte von Kindern und Jugendlichen zu schützen. Dies kann sowohl durch Kontrolle als auch durch Aufklärung und Beseitigung von Gefahrenquellen geschehen. Gefährdungen durch Gewalt und Missbrauch, durch Suchtmittelkonsum und unkontrollierten Umgang mit Medien sind ebenso zu nennen, wie die Ausbeutung durch unerlaubte Kinderarbeit.

Der gesetzliche Jugendschutz kann als primär kontrollierender und intervenierender Jugendschutz bezeichnet werden. Jugendschutzbestimmungen sind in vielen Gesetzen, wie dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Strafgesetzbuch, dem Jugendgerichtsgesetz oder dem Gaststättengesetz zu finden. Spezialgesetze, wie das Jugendschutzgesetz oder das Jugendarbeitsschutzgesetz regeln zudem besondere Gefährdungsbereiche. Das Jugendamt ist in Ausübung seines staatlichen Wächteramtes für die Sicherung des Kindeswohls und das Eingreifen bei Kindeswohlgefährdung zuständig.

Der erzieherische oder präventive Jugendschutz versucht durch Aufklärungs- und Öffentlichkeitsarbeit dazu beizutragen, eine breite Öffentlichkeit für Aspekte des Jugendschutzes zu sensibilisieren. Adressaten dieser Arbeit sind nicht nur Erziehungsberechtigte und deren Kinder, sondern auch alle pädagogisch Verantwortlichen. Themenschwerpunkte wie Suchtprävention, Medienschutz, Gewalt und Aggression, Missbrauch und Misshandlung, Sexualpädagogik oder Gefährdung durch Psychokulte sind als dauerhafte Herausforderungen zu nennen.

Der strukturelle Jugendschutz sieht nicht die Gefährdung im Einzelfall, sondern versucht, durch Schaffung kind- und jugendgerechter Lebensräume Gefährdungspotentiale zu beseitigen oder nicht entstehen zu lassen. Dies kann im Rahmen von Stadtentwicklungsplanung, Verkehrsplanung oder Spielraumplanung geschehen. Die Jugendhilfe ist im Rahmen der Jugendhilfeplanung gefordert, Aspekte des strukturellen Jugendschutzes zu berücksichtigen.

Kontakt:

T 06851 801-5103
F 06851 801-5190

kreisjugendamt@lkwnd.de 

Jugendpreis

Der Jugendpreis des Landkreises Sankt Wendel wird seit 1990 ausgeschrieben. Er soll besondere und beispielhafte Leistungen der Jugendarbeit hervorheben und fördern. Seit 2010 wird der Jugendpreis in die Kategorien außerschulische und schulische Jugendarbeit unterteilt. Empfänger des Jugendpreises können alle im Landkreis tätigen Verbände, Gruppen und Initiativen der Jugend oder andere Träger der Jugendarbeit sowie Schüler, Schulklassen, Schularbeitsgemeinschaften und Schulen sein.

Kontakt:

T 06851 801-5103
F 06851 801-5190

kreisjugendamt@lkwnd.de