Eine Frau reicht einer Person die Hand.

Jugendberufshilfe

Seit dem Jahr 2002 setzt die Kommunale Arbeitsförderung - Jobcenter das Projekt „St. Wendeler Jugendberufshilfe“ um. Ziel ist es, Jugendlichen den Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Dabei werden Jugendliche im Rahmen eines präventiven Ansatzes unterstützt.

Die Jugendberufshilfe begleitet Schülerinnen und Schülern beim Erwerb eines Schulabschlusses und bietet gezielte Hilfen bei der Entwicklung einer beruflichen Perspektive auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einem weiteren Schulweg – abgestimmt auf die Interessen und Stärken der Jugendlichen.

Die Jugendberufshilfe im Landkreis Sankt Wendel wird vom Saarländischen Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit gefördert, durch den Europäischen Sozialfonds kofinanziert und durch das Ministerium für Bildung und Kultur (MBK) und alle weiterführenden Schulen im Landkreis Sankt Wendel unterstützt.

Kontakt

Daniela Schmitt

Landkreis Sankt Wendel
Jugendkoordination
Kommunale Arbeitsförderung – Jobcenter

Tritschlerstraße 5
66606 St. Wendel

T 06851 801-3216
F 06851 801-3090

Mobil 0172 6605728

d.schmitt@lkwnd.de

Daniela Hoen

Landkreis Sankt Wendel
Jugendkoordination
Kommunale Arbeitsförderung – Jobcenter

Tritschlerstraße 5
66606 St. Wendel

T 06851 801-3219
F 06851 801-3090

Mobil 0172 6512560

d.hoen@lkwnd.de

Esther Schütz

Landkreis Sankt Wendel
Jugendkoordination
Kommunale Arbeitsförderung – Jobcenter

Tritschlerstraße 5
66606 St. Wendel

T 06851 801-3264
F 06851 801-3090

Mobil 0151 42067052

e.schuetz@lkwnd.de

Jugendkoordination

Die Jugendkoordination ist eine Anlaufstelle für Jugendliche, Eltern und Betriebe für alle Fragen am Übergang von der Schule in Ausbildung oder zu weiterführenden Schulen. 

Die sozialpädagogischen Fachkräfte informieren über Unterstützungsangebote im Landkreis Sankt Wendel. Sie koordinieren darüber hinaus kreisweit die Aktivitäten der Akteure im Übergangssystem und sorgen durch Förderkonferenzen an den Gemeinschaftsschulen und der Förderschule L dafür, dass allen Abgängerinnen und Abgängern ein Beratungsangebot sowie eine weitere schulische oder berufliche Perspektive erhalten.

Vereinbaren Sie einfach einen Beratungstermin unter: https://jugendkoordination.lkwnd.de 

Angebote der Jugendkoordination:

  • Regelmäßige Sprechstunden an den Gemeinschaftsschulen
  • Durchführung von Förderkonferenzen an Gemeinschaftsschulen und der Förderschule L
  • Bedarfsorientierte Einzelberatungen an den Gymnasien
  • Erarbeiten einer schulischen bzw. beruflichen Perspektive für Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen
  • Anmeldung zur Geva-Testung (Berufetest)
  • Einzelfallspezifischer Austausch mit Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern
  • Information über und Weiterleitung an Unterstützungsangebote
  • Elterngespräche
  • Individuelles Coaching z.B. Berufswegeplanung
  • Unterstützung bei Bewerbungen und Ausbildungssuche
  • Betriebsbesichtigungen
  • Jobfit-Training

Förderhinweis

Das Projekt “Jugendkoordination Landkreis Sankt Wendel” wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Soziale Arbeit am Berufsbildungszentrum Landkreis Sankt Wendel

Das Beratungs- und Betreuungsangebot durch die Jugendberufshilfe steht allen Schülerinnen und Schülern zur Verfügung, die eine der folgenden Schulformen besuchen:

  • Werkstattschule
  • Ausbildungsvorbereitung
  • Berufsfachschule I

Unser Betreuungs- und Beratungsangebot

Die Anforderungen des Arbeitsmarktes werden immer komplexer, die Ausbildungs- und Studienmöglichkeiten immer vielfältiger und Jugendliche sollen frühzeitig einen Berufswunsch benennen. Daraus ergeben sich viele Fragen und Unsicherheiten. Zum einen, weil Zugangsvoraussetzungen zu Schulformen, Berufsausbildungen und Studiengängen nicht immer klar sind; zum anderen, weil die vielfältigen Wege zum Erreichen persönlicher Ziele nicht hinreichend bekannt sind. Dieser Prozess bedarf einer sozialpädagogischen Unterstützung. An dieser Stelle setzt die sozialpädagogische Arbeit der Jugendberufshilfe an.

Ziele des Betreuungs- und Beratungsangebotes

  • Berufliche Orientierung: Mit den Schülerinnen und Schülern werden schulische, berufliche und persönliche Perspektiven entwickelt und ausgearbeitet sowie bei der Umsetzung aktiv begleitet. Dies geschieht auch, bzw. gerade wenn ein erfolgreicher Abschluss in der derzeitigen Schulform nicht sicher ist
  • Berufliche Integration: Unterstützung bei der Suche nach Praktika und/oder Ausbildungsstellen bzw. weiteren Schulwegen sowie Begleitung von betrieblichen Schulpraktika (Werkstattschule, Ausbildungsvorbereitung, Berufsfachschule I)
  • Unterstützung beim Erstellen von Bewerbungsunterlagen und Vorbereitung auf Vorstellungsgespräche
  • Information und Anbindung zu weitergehenden Hilfsangeboten (z.B. Fallmanagement Jobcenter, Berufsberatung der Agentur für Arbeit, Projekt „Startklar“, sonstige Behörden, Beratungsstellen oder Nachhilfeangebote)
  • Beratung und Unterstützung bei der Bewältigung persönlicher Problemsituationen (z.B. Lernschwierigkeiten, Konflikte, finanzielle Probleme, Suchtproblematik usw.), Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, Erarbeitung von Ressourcen und Abbau von Vermittlungshemmnissen
  • Vermittlung und Einübung von Schlüsselkompetenzen
  • Kooperation mit den beteiligten Netzwerkpartnern

Ergänzt werden diese einzelfallbezogenen Hilfestellungen durch sozialpädagogische Gruppenarbeit und erlebnispädagogische Elemente sowie Projekte mit externen Fachkräften, die dabei auf die aktuellen Bedürfnisse und Lebenswelten der Zielgruppen abgestimmt sind. Es werden vielfältige Themen – meist aus den Bereichen Prävention, Berufswegeplanung, sowie der allgemeinen Lebensplanung – aufgegriffen.
Je nach Bedarf werden Eltern und Erziehungsberechtige sowie Lehrerinnen und Lehrer in diesen Beratungs- und Betreuungsprozess mit einbezogen.
Mit diesem sozialpädagogischen Betreuungsangebot an dem Berufsbildungszentrum soll Jugendarbeitslosigkeit vorgebeugt und die passgenaue Integration in den Ausbildungs-/ Arbeitsmarkt gefördert werden.
Alle sozialpädagogischen Fachkräfte sind dabei unmittelbar an den verschiedenen Standorten der Dr.-Walter-Bruch-Schule tätig.

Informationen zu den verschiedenen Schulformen, Anmeldetermine und Anmeldungsformulare finden Sie unter: http://www.dr-walter-bruch-schule.de

Kontakt

Kaufmännischer Bereich
Berufsfachschule I

Nadine Horras

T 06851 801-6817
F 06851 801-3090
Mobil 0172 6850985

n.horras@lkwnd.de


Sozial-pflegerischer Bereich
Berufsfachschule I

Meike Polzin-Matthei

T 06851 801-6847
F 06851 801-3090
Mobil 0172 6851079

m.polzin-matthei@lkwnd.de


Sozial-pflegerischer Bereich und
technisch-gewerblicher Bereich, Ausbildungsvorbereitung

Sophie Wagner

T 06851 801-3258
F 06851 801-3090
Mobil 0152 57457788

s.wagner@lkwnd.de


Technisch-gewerblicher Bereich, 
Werkstattschule und Ausbildungsvorbereitung

Cathrin Hornetz

T 06851 801-6878
F 06851 801-3090
Mobil 0173 6913309

c.hornetz@lkwnd.de


Ausbildungsvorbereitung
Berufsfachschule I

Aline Handal

T 06851 801-6877
F 06851 801-3090
Mobil 0172 6851076

a.handal@lkwnd.de

Förderhinweise

Das Projekt “Soziale Arbeit - BBZ - Landkreis Sankt Wendel” wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit des Saarlandes, das Ministerium für Bildung und Kultur des Saarlandes und den Europäischen Sozialfonds Plus gefördert.

Sozialpädagogische Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen Berufsbildungszentrum Landkreis Sankt Wendel

An der Dr.-Walter-Bruch-Schule (Technisch-gewerblicher Bereich) werden junge Geflüchtete in Arbeitsvorbereitungsklassen sozialpädagogisch begleitet, betreut und unterstützt.
Die Betreuung und Begleitung von Flüchtlingen am BBZ St. Wendel soll den Jugendlichen bei dem Aufbau einer schulischen und beruflichen Perspektive helfen. Hierfür werden die Geflüchteten bei der Praktikumssuche, bei der Berufsorientierung sowie im Bewerbungsprozess unterstützt.
Im Vordergrund der Arbeit stehen Krisenintervention, Konfliktbewältigung, Beratung bei Behördengängen und Vermittlung an weitere Fachstellen (Beratungsstellen, Nachhilfe, Ärzte und Therapeuten, etc.).
Die sozialpädagogische Fachkraft steht dabei in einem engen und ständigen Austausch mit den entsprechenden Fachlehrkräften und vor allem mit dem Klassenlehrer/der Klassenlehrerin. Darüber hinaus ist der Austausch, als auch die Zusammenarbeit mit gesetzlichen Vormündern, Betreuerinnen und Betreuern sowie anderen Netzwerkpartnerinnen und -partnern äußerst wichtig.

Kontakt

Maria Rayko
T 06851 801-6866
Mobil 0151 61874086
F 06851 801-3090

m.rayko@lkwnd.de

dieses Vorhaben wird gefördert von:  

Lernförderung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene können im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes eine Lernförderung erhalten. Gemeint ist damit bedarfsorientierter Nachhilfeunterricht. Die Lernförderung soll bereits vorhandene schulische Angebote zur Unterstützung von Kindern und Jugendlichen ergänzen. Solche schulischen Angebote sind vorrangig zu nutzen.

Im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes wird eine schulische Angebote ergänzende angemessene Lernförderung berücksichtigt, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen. Eine Lernförderung wird z.B. dann gewährt, wenn Leistungen in einzelnen Fächer unter ausreichendem Leistungsniveau liegen oder wenn das Erreichen des Klassenziels gefährdet ist. Ob eine Lernförderung möglich ist, muss immer im Einzelfall geprüft werden.

Für das Erreichen einer besseren Schulartenempfehlung (z. B. Übertritt auf ein Gymnasium) kann keine außerschulische Lernförderung gewährt werden.


Den Antrag auf Gewährung einer Leistung für Lernförderung finden Sie hier:

Zielgruppe

Leistungen für Bildung und Teilhabe erhalten Kinder, die selbst bzw. deren Eltern Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld), Sozialhilfe, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag beziehen.

Lernförderung können Schülerinnen und Schüler beantragen, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und jünger als 25 Jahre sind. Auszubildende – auch in schulischer Ausbildung – können diese Leistung nicht erhalten. Auch wenn eine Lernförderung bereits im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe (z. B. wg. gesundheitlicher Gründe) durch das Kreisjugendamt erbracht wird, kann keine Lernförderung über das Bildungspaket erfolgen.

Kontakt

Landkreis Sankt Wendel
Kommunale Arbeitsförderung
Bildung und Teilhabe
Tritschlerstr. 5
66606 St. Wendel

T 06851 801-3000
F 06851 801-3090

but@lkwnd.de